Länder kritisieren Obsorge-Gesetzesentwurf: Überschießende Regelungen, fehlende Rechtssicherheit und klare Fehlsteuerung des Bundes
Die geplante Novelle zur Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz (ObUM-G) stößt in den Ländern auf scharfe Kritik. Aus Sicht der zuständigen Landesräte Wolfgang Fürweger (Salzburg), Hannes Amesbauer (Steiermark) und Martin Antauer (Niederösterreich) ist der am 24. März 2026 im Ministerrat beschlossene Entwurf ein weiterer Beleg dafür, dass der Bund zentrale Herausforderungen im Asyl- und Sozialbereich nicht löst, sondern einseitig versucht, diese auf die Länder abzuwälzen. Die äußerst kritischen fachlichen Stellungnahmen der Länder wurden nicht berücksichtigt.
Der vorliegende Gesetzesentwurf ist fachlich unausgereift, rechtlich überschießend und politisch problematisch. Anstatt für klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe zu sorgen, schafft der Bund zusätzliche Unsicherheiten und verlagert Verantwortung dorthin, wo bereits jetzt die Systeme an der Belastungsgrenze arbeiten.
Klar ist: Der Bund versucht einmal mehr, sich aus der Verantwortung zu ziehen und die Konsequenzen seiner Politik den Ländern umzuhängen.
ÜBERERFÜLLUNG DER EU-RICHTLINIE UND UNNÖTIGE AUSWEITUNG DER OBSORGE
Büro Landesrat Wolfgang Fürweger
Josef Höllinger, BA MA
Telefon: 0664 8826 6694
E-Mail: josef.hoellinger@salzburg.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.