Einigkeit gegen Frauenhass: Innenausschuss nimmt misogynen Extremismus ins Visier

Verbot des Imam-Ali-Zentrums soll gemäß Grünen-Initiative geprüft werden

Der Innenausschuss des Nationalrats stimmte heute einhellig dafür, den Zusammenhang zwischen gewaltbereitem Frauenhass und Extremismus zu evaluieren. Der Entschließungsantrag wurde von den Grünen, SPÖ, ÖVP und NEOS gemeinsam vorgelegt. Trotz Wertung als „Symbolpolitik“ stimmte auch die FPÖ zu.

Einstimmig angenommen wurde auch eine Initiative der Grünen, um ein mögliches Verbot des Imam-Ali-Zentrums in Wien zu prüfen. Eine FPÖ-Initiative zur Blackout-Vorsorge wurde abgelehnt, zwei weitere Oppositionsinitiativen – zum Symbole-Gesetz und zum neuen Dienstzeitmanagement der Polizei – vertagt. Innenminister Gerhard Karner erläuterte den Zeitplan für das von der FPÖ scharf kritisierte Modell.

VIER-PARTEIEN-INITIATIVE ZUR EVALUIERUNG VON EXTREMISTISCHEM FRAUENHASS

Die Grünen haben gemeinsam mit den Regierungsparteien einen Entschließungsantrag erarbeitet, der den Innenminister dazu auffordert, „gewaltbereiten Frauenhass und Misogynie“ auf Verbindungen zu extremistischen Strömungen zu prüfen (795/A(E)). Dabei geht es um eine Phänomenbeschreibung sowie ein aktuelles Lagebild bezüglich „demokratiegefährdenden Frauenhasses“, der sich explizit gegen Politikerinnen richtet. Dies soll im Hinblick auf extremistische Verbindungen evaluiert und im Verfassungsschutzbericht entsprechend dargestellt werden. Von Seiten des Justizressorts soll ferner geprüft werden, ob frauenfeindlich motivierte Morde oder schwere Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen, die aufgrund ihres Geschlechts begangen werden, ausreichend als Erschwerungsgrund im Strafrecht berücksichtigt sind.

Gewaltbereiter und extremistischer Frauenhass sei in den letzten Jahren rasant gestiegen, wird in einem Vier-Parteien-Antrag ausgeführt. Demnach würden sich in der sogenannten „Manosphere“ „Männerrechte-Aktivisten, Pick-Up-Artists und Incels“ online zusammenschließen, die sich als „Opfer einer liberalisierten Welt“ mit zu ausgeprägten Frauenrechten begreifen, und so ihren Frauenhass und dementsprechende Gewaltfantasien rechtfertigten. Eine besondere Form des gewaltbereiten Frauenhasses richte sich gegen Frauen in der Politik, die durch Drohungen bei der Ausübung ihres Mandates eingeschüchtert würden, was eine direkte Gefahr für die Demokratie darstelle.

Frauenhass nehme weltweit zu und äußere sich über die sozialen Medien in neuen Formen der Gewalt, erklärte Staatssekretär Jörg Leichtfried im Ausschuss. Dies sei eine reale Bedrohung für Frauen und deren demokratische Teilhabe, da Frauen, die in der Öffentlichkeit stünden, besonders betroffen seien. Sowohl Rechtsextreme als auch Islamisten bedienten sich laut Leichtfried ähnlicher Muster der Frauenfeindlichkeit, die als „Einfallstor für extremistische Ideologien“ zu werten sei. Daher seien diese Strömungen „rigoros zu bekämpfen“ und die Täter müssten „die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen“, so Leichtfried.

Auch der kanadische Nachrichtendienst bewerte „antifeministische Ideologien als begünstigenden Faktor für gewalttätigen Extremismus“, berichtete Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Phänomene, wie die „Manosphere“ oder „Tradwifes“, trügen einen „frauenfeindlichen und gewaltbereiten Impetus“ in sich, seien jedoch aufgrund noch fehlender Begrifflichkeiten „schwer zu fassen“. Die im Antrag intendierten Maßnahmen müssten hier Abhilfe schaffen, denn man „kann nur das stoppen, was man versteht“, sagte Prammer.

Auch SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz betrachtete Frauenhass als „Hebel“ für extremistische Ideologien. Daher sei auch zu prüfen, ob er selbst als Extremismus bewertet werden müsse, damit sich der Verfassungsschutz „darum kümmern“ könne. Geprüft müsse zudem werden, ob diese Phänomene auch im Strafrecht ausreichend Berücksichtigung fänden, erklärten sowohl Margreth Falkner (ÖVP) als auch Sophie Wotschke (NEOS). Diese Strömungen „im Blick zu haben“ sei insbesondere wichtig, um auch frühzeitig handeln zu können, wie Wotschke ausführte.

Die FPÖ wollte dem Antrag „nicht im Wege stehen“, wie ihr Abgeordneter Michael Schilchegger ausführte, auch wenn es sich dabei nur um „bedeutungslose Symbolpolitik“ handle. Tatsächliche Abhilfe würden aus seiner Sicht ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam und konsequente Abschiebung schaffen.

PRÜFUNG RECHTLICHER SCHRITTE ZUR SCHLIESSUNG DES IMAM-ALI-ZENTRUMS

Geeint stimmten die Ausschussmitglieder außerdem dafür, rechtliche Schritte zur Schließung bzw. zum Verbot des Imam-Ali-Zentrums, des Trägervereins „Zentrum der islamischen Kultur Imam Ali“ und damit verbundenen Strukturen in Wien zu prüfen, wie von Grünen-Abgeordneter Agnes Sirkka Prammer gefordert wurde (783/A(E)). Laut Berichten der Dokumentationsstelle Politischer Islam und des Verfassungsschutzes gebe es Verbindungen des Zentrums zur iranischen Regierung sowie zur Hisbollah. Mit der jüngsten Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in die „EU-Terrorliste“ sei jetzt ein guter Zeitpunkt, meinte Prammer. Dem Nationalrat soll über die Ergebnisse berichtet werden.

Für Robert Laimer (SPÖ) und Bettina Zopf (ÖVP) sei es inhaltlich richtig, eine Prüfung der Schließung zu veranlassen, wie sie sagten. Es dürfe keinen Missbrauch der Religionsfreiheit geben, betonte der SPÖ-Mandatar. ÖVP-Abgeordnete Zopf erinnerte an das Regierungsprogramm, wonach das Vereinswesen genau in diesem Punkt verschärft werden soll. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sprach sich dafür aus, die Prüfung rasch zu vollziehen.

Gernot Darmann (FPÖ) bezeichnete die „Stoßrichtung“ als nachvollziehbar, hinterfragte aber den Bedarf an dem Entschließungsantrag. In einem Rechtsstaat sollte eine derartige Prüfung ohnehin laufen können, meinte er.

FPÖ-INITIATIVE ZUR BLACKOUT-VORSORGE ABGELEHNT

Abgelehnt wurde ein FPÖ-Entschließungsantrag zur Vorlage eines „nationalen Krisen- und Blackout-Plans“ (772/A(E)). FPÖ-Abgeordneter Alois Kainz sieht dafür Bedarf, da die aktuelle geopolitische Lage das Risiko großflächiger Krisenlagen erheblich steigen lasse. Der geforderte ressortübergreifende Plan sollte aus seiner Sicht klare Koordinationszuständigkeiten im Krisen- und Katastrophenfall sowie abgestimmte Abläufe zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthalten. Er und sein Fraktionskollege Gernot Darmann beriefen sich in der Ausschussdebatte auf entsprechende Empfehlungen des Rechnungshofs.

Während, ÖVP, SPÖ und NEOS die Koordinationszuständigkeiten als klar geregelt wahrnehmen, sieht Agnes Sirkka Prammer (Grüne) ebenso eine Problematik. Ihre Fraktion stimmte der Initiative zu. Obwohl die gesetzgeberische Ebene bereitet sei, fehle ein gemeinsamer Überbau bzw. ein gemeinsamer Plan für ganz Österreich, etwa praktische Anweisungen wie eine Checkliste für den Ernstfall. Laut Prammer gebe es noch viel zu tun.

Friedrich Ofenauer (ÖVP) meinte, der Antrag erwecke den falschen Eindruck. Die Bevölkerung solle nicht verunsichert werden. Er kritisierte ebenso wie sein Fraktionskollege Ernst Gödl und NEOS-Mandatar Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, dass die FPÖ bei den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, etwa beim Bundes-Krisensicherheitsgesetz, nicht mitgestimmt habe. Laut Robert Laimer (SPÖ) werde das Krisenmanagement laufend weiterentwickelt. Wichtig sei es ihm zufolge, gezielte Maßnahmen Vorort nachzuschärfen und die zivile Landesverteidigung stärker auszubauen.

FPÖ LEHNT NEUES DIENSTZEITMODELL BEI DER POLIZEI AB, KARNER SPRICHT VON „SENSIBLER UMSETZUNG“

FPÖ-Abgeordneter Reinhold Maier setzt sich für eine Abkehr vom geplanten neuen Dienstzeitmanagement bei der Polizei ein, da er „schwerwiegende Risiken“ für die Beamtinnen und Beamten ortet (805/A(E)). Künftig müssten mehr Wochenenddienste geleistet werden, während gleichzeitig Überstundenregelungen entfallen und Ruhezeiten verkürzt würden. Dies führe laut Maier zu deutlichen Einkommenseinbußen und könne insbesondere für jüngere Polizistinnen und Polizisten „existenzbedrohend“ sein. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Polizeiberuf an Attraktivität verliere und sich die angespannte Personalsituation weiter verschärfe.

Dabei betonte Personalvertreter Maier, dass seine Fraktion nicht gegen Reformen per se sei. Ein neues Dienstzeitmodell müsse aber einher gehen mit einer Besoldungsreform, um Einkommensverluste auszugleichen, meinte er. Außerdem handle es sich nicht um ein „rein freiheitliches Thema“. Eine Umfrage habe gezeigt, dass 85 % der Exekutivbediensteten das neue System nicht für erforderlich halten, und 96 % finanzielle Nachteile erwarten. In seinen 28 Dienstjahren habe er bei der Polizei noch nie so eine schlechte Stimmung erlebt. Auch FPÖ-Mandatar Werner Herbert – ebenfalls Personalvertreter bei der Polizei – erläuterte, dass das neue Modell bei vielen Kolleginnen und Kollegen Unsicherheit verursache – berechtigterweise, wie er meinte. Er ortete außerdem ein Personalproblem, insbesondere im urbanen Raum.

Laut Sophie Marie Wotschke (NEOS) sei es aufgrund der budgetären Lage nicht möglich, mehr Beamtinnen und Beamte einzustellen, daher gelte es, Arbeitszeit und -abläufe effizienter aufzuteilen. Es sei aber nicht vorgesehen, das Sicherheitsbudget zu kürzen, ergänzte Ernst Gödl (ÖVP).

Auch Maximilian Köllner (SPÖ) ging auf die budgetären Gegebenheiten ein. Er rief die Gendarmerie-Reform in Erinnerung und meinte, wenn sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen änderten, sollte über Reformen gesprochen werden. Das Ziel müsse es sein, den Personalstand zu halten. Für ÖVP-Abgeordneten Lukas Brandweiner wäre es der falsche Weg zu sagen, alles müsse bleiben wie es ist und den Teufel an die Wand zu malen, weil Veränderung im Raum stehe. Sowohl Köllner als auch Brandweiner betonten, dass nach der Pilotphase bei Bedarf nachgebessert werden könne. Die NEOS erachten es ebenfalls als sinnvoll, den Probebetrieb abzuwarten, daher wurde die Initiative vertagt.

Danach sollten sich die Kritikpunkte sehr genau angesehen werden, meinte Agnes Sirkka Prammer (Grüne), die das neue Dienstzeitmanagement analog zu den Befürchtungen der FPÖ-Personalvertretern kritisierte. Das Modell würde vielleicht bei höherem Personalstand funktionieren, eigentlich sei es aber ein „Sparpaket unter dem Deckmantel der Verbesserung der Umstände“.

Innenminister Gerhard Karner erklärte den Zeitplan. Nach dem Start der „Simulationsphase“ in fünf Bezirken (Bregenz, Leibnitz, Gänserndorf, Wien Leopoldstadt und Wien Brigittenau) Mitte des Jahres, könne dort im September – eng abgestimmt mit der Personalvertretung und den Führungskräften – mit der „Einführungsphase“ begonnen werden. Diese sei bis Frühjahr bzw. Frühsommer nächsten Jahres angelegt. Die österreichweite Ausrollung werde wohl stufenweise – von Osten nach Westen – erfolgen. Auf die vorgebrachte Kritik entgegnete Karner, dass es sich keinesfalls um ein Sparprogramm handle. In der Übergangsphase sei gar mit Mehrkosten zu rechnen. Das sei notwendig und richtig, damit die Polizei weiterhin ein attraktiver Dienstgeber bleibe. Es sei ihm bewusst, dass es sich um einen „schwierigen Schritt“ handle, da alle Exekutivbediensteten betroffen seien. Daher sei das neue Dienstzeitmanagement auch intensiv vorbereitet worden und werde nun sensibel umgesetzt, so der Minister. Viele Argumente würden für ein neues System sprechen. Die Lebensmodelle hätten sich geändert, es habe viel Kritik an den hohen Überstunden bei der Polizei gegeben, erinnerte er.

GRÜNE FORDERN ANPASSUNG DES SYMBOLE-VERBOTS DER IDENTITÄREN

Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, um das Symbole-Gesetz bzw. die dazugehörige Verordnung in Bezug auf das genutzte Emblem der „Identitären Bewegung Österreich“ zu adaptieren (750/A(E)). Ihr Emblem (laut Symbole-Bezeichnungsverordnung ein von einem Kreis umschlossenes griechisches Lambda) sei zwar untersagt, die Bewegung nutze nun aber laut Antragsbegründung vermehrt ein allein stehendes Lambda ohne Kreis, aber in derselben Farbkombination (schwarz-gelb). An sich seien laut Gesetzestext auch grafisch veränderte Darstellungen von betreffenden Symbolen vom Verbot umfasst. Ermittlungen der Polizei hätten jedoch ins Leere geführt, da das Symbol derart verändert wurde, sodass es nicht mehr unter das Verbot fällt, erläuterte Alma Zadić (Grüne) die Problematik. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) begründete die Vertagung damit, dass im Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vereinbart sei, das Gesetz sowie die Verordnung zu sichten und entsprechend zu bewerten. (Schluss Innenausschuss) wit/fan

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