Bildungsausschuss beschließt Verwaltungsvereinfachungen im Privatschulgesetz
Gemeinsamer Antrag: Minister soll rechtliche Fragen rund um die Verwendung von Telepräsenzsystemen in Schulen klären
Wien (PK) – Das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1962 stammende Privatschulgesetz soll den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Die von der Regierung dazu vorgelegte Novelle, die heute im Bildungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien sowie der FPÖ beschlossen wurde, soll vor allem für Verwaltungsvereinfachungen und für mehr Rechtssicherheit sorgen, hob der zuständige Minister Christoph Wiederkehr hervor. Damit komme man auch einem Wunsch nach, der im Rahmen der Initiative „Freiraum Schule“ häufig geäußert wurde.
Im Konkreten wird ab nächstem Jahr ein Genehmigungsverfahren für die Gründung und Führung von Privatschulen geschaffen, das an die Stelle der bisherigen Errichtungsanzeige tritt. Im Zuge dessen kann gleichzeitig auch ein Antrag auf Verleihung des Öffentlichkeitsrechts gestellt werden, wobei die Zuständigkeit den Bildungsdirektionen übertragen wird. Außerdem sollen die Regelungen nun auch auf private Schülerheime, die bisher ausgenommen waren, weitgehend Anwendung finden (447 d.B.).
Basierend auf einer Initiative der Grünen, die sich für verbindliche rechtliche Regelungen in Bezug auf den Einsatz von Telepräsenzsystemen in Schulen einsetzen, wurde ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mit dem Titel „Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche mit schweren Erkrankungen“ eingebracht. Er wurde einstimmig angenommen. Da es rund um die Verwendung etwa von sogenannten Schulavataren noch eine Reihe von offenen Fragen gibt, wird der Minister ersucht, diese zu klären und ein Handbuch auszuarbeiten. Schulavatare sind kleine Roboter, die im Klassenzimmer stehen und über eine App mit dem Tablet eines physisch nicht anwesenden Lernenden verbunden sind.
Auf der Tagesordnung standen noch eine Reihe von oppositionellen Anträgen, die zum Großteil vertagt wurden.
BÜNDELUNG VON VERFAHREN UND MEHR RECHTSSICHERHEIT FÜR ALLE BETEILIGTEN
Da schon mehrere Jahre über eine Novellierung des Privatschulgesetzes diskutiert werde, sei er froh, dass es nun einen Konsens gebe, meinte Nico Marchetti (ÖVP). Neben einer Verfahrensvereinfachung seien auch eine Reihe von anderen Problemen gelöst worden. So müsse in Hinkunft etwa bei einem Standortwechsel nicht das gesamte Genehmigungsverfahren noch einmal durchlaufen werden. Außerdem sei im Gesetz explizit festgeschrieben worden, dass Privatschulen die „Werte und Aufgaben der österreichischen Schule nicht nachteilig beeinflussen dürfen“.
Eine ähnliche Einschätzung nahm Martina von Künsberg Sarre (NEOS) vor. Es komme zu einer deutlichen Entlastung der Verwaltung, da 70 % der Verfahren in Hinkunft entfallen würden. Sie hob zudem die Stärkung der freien Schulen hervor, die ihrer Meinung nach viel Innovation ins Bildungswesen bringen würden. Es sei daher schade, dass die Grünen trotz dieser Verbesserungen die Novelle nicht mittragen würden.
Christian Schandor (FPÖ) begrüßte den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden und die Einbeziehung der privaten Schülerheime in die Gesetzesmaterie. Auch die Bestimmung, wonach die „Werte und Aufgaben der österreichischen Schule“ unterstützt werden sollen, sei aus seiner Sicht sehr positiv, da die Bildung von Parallelgesellschaften verhindert werden müsse.
Die Verfahrensvereinfachungen seien grundsätzlich unterstützenswert, allerdings werde durch diesen Gesetzesvorschlag die aus ihrer Sicht zentrale Frage der Finanzierung nichtkonfessioneller Privatschulen nicht gelöst, beklagte Sigrid Maurer (Grüne). Ihre Fraktion könne daher der Vorlage nicht zustimmen.
Zudem forderte Maurer mit einem Entschließungsantrag, dass öffentliche Subventionen für konfessionelle und nichtkonfessionelle Privatschulen verbindlich an „die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung“ geknüpft werden sollen. Demnach soll vorgeschrieben werden, dass Privatschulen nur dann öffentliche Subventionen erhalten sollen, wenn sie sowohl „eine angemessene Anzahl“ von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) als auch mit außerordentlichem Status aufnehmen. Außerdem sollen Privatschulen ein verpflichtendes Kontingent an unentgeltlichen Plätzen für Schülerinnen und Schüler aus sozioökonomisch benachteiligten Familien bereitstellen (792/A(E)).
Während die Vorlage mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und der FPÖ eine breite Mehrheit fand, wurde die Initiative der Grünen vertagt.
MEHR RECHTSSICHERHEIT BEI DER VERWENDUNG VON TELEPRÄSENZSYSTEMEN ERFORDERLICH
Um chronisch kranken Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Unterricht in einem gewissen Ausmaß zu ermöglichen, müssten beim Einsatz von Telepräsenzsystemen („Schulavatare“) verbindliche rechtliche Regelungen gelten, betonte Ralph Schallmeiner (Grüne) in seinem Antrag (732/A(E)). Er berichtete von einem Schüler, der schwer an ME/CFS erkrankt sei und nun aufgrund der datenschutzrechtlichen Einwände von einigen Eltern nicht mehr über Zoom-Meetings am Unterricht teilnehmen könne.
Darauf basierend wurde im Laufe der Sitzung ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen eingebracht, der ebenfalls auf die Ausarbeitung von praxisnahen Regelungen zum Einsatz von Avataren an Schulen abzielt. Der Bildungsminister wird darin ersucht, bis zum Beginn des Schuljahrs 2026/27 ein entsprechendes Unterstützungspaket vorzulegen, das auch die Klärung der datenschutzrechtlichen und schulrechtlichen Voraussetzungen umfasst.
Telepräsenzsysteme können etwa für ME/CFS-betroffene Kinder ein wichtiges Hilfsmittel sein, um trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen den Kontakt zur eigenen Klasse zu halten, begründete Martina von Künsberg Sarre (NEOS) den Antrag. Alle Kinder hätten ein Recht auf Teilhabe am Unterricht und am sozialen Leben.
Auch Romana Deckenbacher (ÖVP) bedankte sich für die Initiative der Grünen und zeigte sich überzeugt davon, dass der Minister durch den gemeinsamen Antrag einen klaren Auftrag erhalten habe. So soll das Ressort eine Handreichung zum Einsatz von Avataren an Schulen ausarbeiten, praktikable Regeln vorgeben und sowohl datenschutzrechtliche als auch schulrechtliche Voraussetzungen klären.
Der Vierparteien-Antrag wurde bei der Abstimmung von allen Fraktionen unterstützt, der Antrag der Grünen blieb in der Minderheit (nur Grüne und FPÖ).
FPÖ GEGEN KÜRZUNG VON FREMDSPRACHENUNTERRICHT
Die FPÖ drückt in einem Entschließungsantrag ihre Ablehnung gegenüber den Plänen des Bildungsministers aus, den Fremdsprachenunterricht in der AHS-Oberstufe zugunsten neuer Fächer wie „Informatik und Künstliche Intelligenz“ sowie „Medien und Demokratie“ zu kürzen. Sowohl eine zweite lebende Fremdsprache als auch Latein seien jene Unterrichtsfächer, die das sprachliche Fundament der Bildungsstätte Gymnasium, die nicht auf den Arbeitsmarkt, sondern auf die Universität vorbereiten würde, sicherten (714/A(E)). Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Mehrsprachigkeit sei eine zentrale Kompetenz in einem eng verflochtenen Europa und trage auch zur Wettbewerbsfähigkeit eines Landes bei, betonte Hermann Brückl (FPÖ). Insbesondere der Lateinunterricht sei seiner Ansicht nach ein Training für logisches Denken, Analysefähigkeit und Disziplin. Kritik übte er auch daran, dass Minderheitensprachen von den Lehrplanänderungen betroffen seien.
Martina von Künsberg Sarre (NEOS) wendete ein, dass Latein nicht gänzlich abgeschafft werde, sondern nur eine Reduktion um zwei Stunden geplant sei. Überdies soll diese Bestimmung nur bei der „subsidiären Stundentafel“ gelten.
Nico Marchetti (ÖVP) gab zu bedenken, dass KI und Digitalisierung heutzutage Teil der Allgemeinbildung seien und daher besser verankert werden müssten. Es sei im Rahmen der schulautonomen Gestaltung der Lehrpläne auch weiterhin möglich, keine Kürzungen bei Latein vorzunehmen.
Sigrid Maurer (Grüne) sprach von einer „verstörenden Debatte“, die den Eindruck eines „bildungspolitischen Klassenkampfes von oben“ vermittle. So eine große Aufregung und so viel Engagement würde sie sich bei anderen wichtigen Themen auch wünschen. Vielen sei offenbar auch nicht bewusst, dass die große Mehrheit der österreichischen Schülerinnen und Schüler keinen Lateinunterricht mehr habe.
FPÖ SETZT SICH FÜR ÖSTERREICHISCHE AUSLANDSSCHULE IN SLOWENIEN EIN
In einem weiteren Entschließungsantrag sprach sich die FPÖ dafür aus, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung und Finanzierung einer österreichischen Auslandsschule in der slowenischen Hauptstadt Laibach möglich ist (652/A(E)). Obwohl die deutschsprachige Volksgruppe ein fester Bestandteil der slowenischen Gesellschaft sei, fehle ihr bis heute die verfassungsrechtliche Anerkennung als autochthone Minderheit, bemängelte Maximilian Linder (FPÖ). Im Gegenzug dazu habe das Bundesland Kärnten sehr viel für die slowenische Volksgruppe getan. Er erinnerte unter anderem daran, dass das slowenische Minderheitengesetz in Kärnten vorbildlich sei.
Harald Himmer (SPÖ) plädierte für eine grundsätzliche Debatte über das Auslandsschulwesen, das nicht nur an ein einziges Land geknüpft werden sollte. Auch Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) sprach sich für eine umfassendere Betrachtung des Themas aus. Die letzte Eröffnung einer Auslandsschule in Moldau (HTL für Elektronik und Informatik) hätte gezeigt, in welche Richtung es gehen sollte. Dabei stand nämlich eine bedarfsorientierte strategische Weiterentwicklung des Auslandsschulwesens im Fokus, was auch von Agnes Totter (ÖVP) unterstützt wurde. Sie sei zudem Teil der im Februar beschlossenen neuen Fachkräftestrategie.
GRÜNE FORDERN MEHR DIGITALE SOUVERÄNITÄT IN SCHULEN
Schon mehrfach brachten die Grünen das Thema digitale Souveränität in Schulen aufs Tapet. So habe die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) festgestellt, dass das US-Unternehmen Microsoft Werbe- und Tracking-Cookies auf den Geräten einer Schülerin ohne deren Einwilligung installiert habe, zeigte Süleyman Zorba (Grüne) in einem Entschließungsantrag auf (727/A(E)). Es sei davon auszugehen, dass „weit über 260.000 österreichische Kinder“ von dem „rechtswidrigen Tracking durch Microsoft“ betroffen seien. Grund dafür sei, dass das Bildungsministerium in seiner Geräteinitiative zu rund 98 % auf sogenannte proprietäre Systeme setze (57 % Windows, 36 % Apple iOS und 5 % Google).
Bildungsminister Christoph Wiederkehr soll den Entscheidungen der Datenschutzbehörde folgend „weiteres rechtswidriges Tracking“ von Schülerinnen und Schülern unterbinden, forderten daher die Grünen. Zudem sollen Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen der Geräteinitiative proaktiv bei der Auswahl von Open-Source-Alternativen oder europäischer Alternativen unterstützt werden. Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.
DIREKTWAHL DER BUNDES- UND LANDESSCHÜLERVERTRETUNG UND EINHEITLICHE QUALITÄTSSTANDARDS FÜR ELEMENTARE BILDUNG
In den weiteren – ebenso vertagten – Entschließungsanträgen der Grünen traten die Abgeordneten unter anderem für eine Direktwahl der Bundes- und Landesschülervertretung ein (793/A(E)). Das aktuelle System sei kompliziert, undemokratisch und intransparent, zumal am Ende dieses Prozesses „gerade einmal knapp 30 Personen“ darüber entscheiden würden, wer die Interessen von über einer Million Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Bildungsministerium und der Politik vertrete, argumentierte Sigrid Maurer (Grüne). Auch beim Schülerparlament ortete sie Handlungsbedarf, da oft nur jene vertreten seien, die am schnellsten Anträge einbringen würden.
Es gebe im internationalen Vergleich wohl kein anderes Land, in dem die Schülervertretung so gut gesetzlich verankert sei wie in Österreich, hielt Nico Marchetti (ÖVP) der Abgeordneten Maurer entgegen. Mehrstufige Wahlverfahren gebe es auch in anderen Einrichtungen und könnten daher nicht als undemokratisch bezeichnet werden.
Auch Manuel Litzke (FPÖ) war der Auffassung, dass sich das bisherige System bewährt habe und lehnte daher den Vorschlag der Grünen im Namen seiner Fraktion ab. Schulen seien zudem nicht der richtige Ort, „um politische Kampagnen zu fahren“.
Man sei derzeit gut aufgestellt, urteilte Martina von Künsberg Sarre (NEOS), die jedoch dem Wunsch der Grünen nach der Übertragung des Schülerparlaments per Livestreams einiges abgewinnen konnte.
Paul Stich (SPÖ) hielt es für legitim, sich Optimierungsmöglichkeiten zu überlegen und kündigte auch die Weiterentwicklung von bestehenden Institutionen an. Ziel müsste es sein, dass sich Jugendliche in das politische System besser eingebunden fühlen.
Außerdem drängten die Grünen erneut auf die umgehende Vorlage eines Bundesrahmengesetzes für elementare Bildung. Dieses müsse bundesweit verbindliche Mindeststandards für die Gruppengröße, den Fachkraft-Kind-Schlüssel, Vor- und Nachbereitungszeit sowie Qualitätskriterien für Assistenz- und Unterstützungspersonal festschreiben, um unabhängig vom Wohnort jedem Kind in Österreich die gleichen Bildungschancen und den Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen faire Arbeitsbedingungen zu garantieren (791/A(E)). Jedes Kind sei gleich viel wert, unterstrich Sigrid Maurer (Grüne), deshalb müsse der bestehende „Fleckerlteppich“ in der Elementarbildung endlich beseitigt werden.
Da dieses Thema gerade im Rahmen der Reformpartnerschaft behandelt werde, sprachen sich Manfred Hofinger (ÖVP) und Martina von Künsberg Sarre (NEOS) für eine Vertagung aus. (Fortsetzung Bildungsausschuss) sue
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