Anhebung der Buchführungsgrenzen: Bundesregierung bringt Entlastungspaket in Koordinierung

Sporrer: Anpassung der Buchführungsgrenzen und neues Aktivierungswahlrecht stärken den Wirtschaftsstandort und fördern Start-ups.

Im Rahmen der Umsetzung des Regierungsprogramms hat die Bundesregierung heute ein Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung in Koordinierung geschickt. Durch die geplante Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 1 Mio. Euro entlastet die Bundesregierung KMU nachhaltig, während das neue Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte sicherstellt, dass die Innovationskraft heimischer Betriebe – insbesondere von Start-ups – erstmals fair in den Bilanzen abgebildet werden kann.

_„Diese Novelle ist eine entscheidende legistische Maßnahme, um unsere KMU und innovativen Start-ups gezielt zu unterstützen. Mir ist wichtig, dass Unternehmen ihre selbst geschaffenen Ideen, in die viel Zeit und Energie gesteckt wurden, auch entsprechend positiv in ihrer Bilanz darstellen können. Gleichzeitig möchte ich durch die Anpassung der Schwellenwerte für die Buchführungsgrenzen für Entlastung der Betriebe sorgen. Mit dieser Erhöhung stellen wir sicher, dass KMU nicht allein durch steigende Preise in strengere Bilanzierungspflichten kommen, ohne tatsächlich gewachsen zu sein. Damit reagieren wir auf eine dringliche Forderung heimischer Unternehmen, “_so Justizministerin Anna Sporrer.

ENTLASTUNG FÜR KMU: BUCHFÜHRUNGSGRENZEN ANGEHOBEN

Die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht im UGB und in der BAO sind seit fast zwei Jahrzehnten unverändert. Infolge der Inflation sind viele Betriebe allein durch Preissteigerungen – ohne tatsächliches Wachstum – in die aufwendige Bilanzierungspflicht gerutscht. Um diesen Trend zu stoppen, ist vorgesehen die Umsatzgrenze von 700.000 Euro auf 1 Mio. Euro zu erhöhen. Das entlastet insbesondere KMU massiv, da sie künftig wesentlich unkomplizierter bilanzieren können.

INNOVATIONSMOTOR: AKTIVIERUNGSWAHLRECHT FÜR IMMATERIELLE GÜTER

Bisher konnten selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, wie etwa eine eigenentwickelte Software oder Patente, nicht wie physische Gegenstände in der Bilanz aktiviert werden. Mit dem neuen Aktivierungswahlrecht in § 197 Abs. 2 UGB soll sich das bald ändern:

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SICHTBARE INNOVATIONSLEISTUNG: Unternehmen können ihre geschaffenen Werte in der Bilanz darstellen.

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STÄRKERE EIGENKAPITALBASIS: Dies verbessert die Bonität und das Rating bei Banken.

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LEICHTERER ZUGANG ZU KAPITAL: Investor:innen erkennen den tatsächlichen Wert eines Start-ups auf den ersten Blick, was die Kapitalbeschaffung massiv erleichtert.

Zusätzlich wird mit dieser Novelle der EU-Omnibus-Rechtsakt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt. Der Entwurf befindet sich seit heute in der interministeriellen Koordinierung.

Bundesministerium für Justiz
Maximilian Eduardo Lehmann, BA MA MPhil
Telefon: + 43 676 8989 12358
E-Mail: maximilian.lehmann@bmj.gv.at
Website: https://www.bmj.gv.at

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