Rotes Kreuz startet Petition für neues Sanitäter:innengesetz: „Brauchen dringend Modernisierung statt Akademisierung!“

Bereits knapp 4.000 Unterschriften unter www.unsererettung.at – Bundesrettungskommandant Foitik: „Müssen umfassende Versorgung sicherstellen – teilen Sie unsere Petition!“

Wir sind da – an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, in ganz Österreich. Egal, ob ein Notfall im Haushalt passiert, am Arbeitsplatz, auf der Straße oder an einem anderen Ort: Wer Hilfe benötigt, bekommt sie auch – meistens durch das Rote Kreuz. Das Rettungswesen in der Alpenrepublik bedarf jedoch einer Modernisierung, stellt Rotkreuz-Bundesrettungskommandant Gerry Foitik klar: „Das Sanitätergesetz stammt aus dem Jahr 2002. Eine Novellierung ist dringend nötig, um technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wir fordern von der Politik eine Reformierung und Modernisierung der Ausbildung von Sanitäterinnen und Sanitätern, um die Gesundheitsversorgung in Österreich weiterhin auf sichere Beine zu stellen.“

Foitik weiter: „Österreich verfügt über ein leistungsfähiges Rettungswesen mit starker Ehrenamtsbasis, als größte Rettungsorganisation sind wir besonders stolz auf unsere mehr als 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst. Demografie, Technik und Strukturwandel stellen an sie jedoch wachsende Anforderungen, die in der Ausbildung berücksichtigt werden müssen.“

KONKRETE POSITIONEN DES ÖSTERREICHISCHEN ROTEN KREUZES

Das Österreichische Rote Kreuz sieht im Kern der geforderten Novellierung ein vierstufiges Ausbildungsmodell vor – mit niederschwelligen Möglichkeiten zum Einstieg und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende, sowie der Integration neuer Technologien, um die Zukunftsfähigkeit und Resilienz des Systems zu garantieren.

Zu den zentralen Forderungen gehören:

* Die Weiterentwicklung des Ausbildungssystems zu einem vierstufigen Kompetenzsystem:

* Sanitätshelfer:in / Rettungshelfer:in
* Rettungssanitäter:in (verschlankt, praxisorientiert)
* Notfallsanitäter:in (modular, praxisintensiv, inkl. der derzeitigen allgemeinen Notfallkompetenzen als Basis)
* Vielfältige Zusatzkompetenzen (z. B. Ultraschall, Gemeindenotfallsanitäter:in, Qualitätsmanagement).

* Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren.
* Anpassung an technische Entwicklungen (z. B.: Integration Telenotärzt:innen).
* Eingliederung als Teil des Gesundheitssystems inklusive Systemverantwortung in der Patient:innensteuerung (Patient:innen können z.B. auch an den niedergelassenen Bereich verwiesen werden).
* Ausbildungen und Zusatzkompetenzen sollen weiterhin niederschwellig erwerbbar sein, um einen einfachen Berufs- oder Tätigkeitseinstieg, Perspektiven der Weiterentwicklung und eine ausreichende bundesweite Personalabdeckung zu gewährleisten.
* Die integrierte Systemarchitektur (Notfallrettung, Sanitätseinsatz, First Responder, Notruf/Disposition) soll erhalten bleiben, um die Aufwuchsfähigkeit und Resilienz des Rettungsdienstes für Großeinsätze und Katastrophen zu wahren.

„LANGJÄHRIGE, THEORETISCH GEPRÄGTE AUSBILDUNGEN NICHT ZIELFÜHREND!“

„Im Sinne aller Menschen hierzulande müssen wir die große Stärke des österreichischen Systems – nämlich die flächendeckende Versorgung mit Sanitätskräften sowie die rasche Aufwuchsfähigkeit bei Krisen und Katastrophen – erhalten. Langjährige, theoretisch geprägte Ausbildungen sind hier einfach nicht zielführend. Stattdessen sollten wir darauf schauen, dass unsere Sanitäterinnen und Sanitäter möglichst viel praktische Erfahrung sammeln und sich auch freiwillig neben Studium oder Job engagieren können! Dank des mehrstufigen Ausbildungssystem mit breiter Basisausbildung und Optionen zur Fortbildung können sich viele Menschen je nach ihren Ressourcen engagieren und regionale Herausforderungen gelöst werden. Wir wollen ein System, das im Ballungsraum Wien genau so funktioniert wie in der Südsteiermark oder im Montafon“, erklärt Foitik.

RECHTSSICHER DEN PASSENDEN BEHANDLUNGSWEG WÄHLEN

Langfristig soll durch die Neuerungen das Gesundheitssystem entlastet und wichtige Einsparungen möglich werden. Denn: „Nicht jeder Notruf macht einen Transport ins Krankenhaus notwendig. Manche Patienten brauchen psychosoziale Unterstützung, bei anderen reicht es nach Abklärung durch den Rettungsdienst, wenn sie am Folgetag den Hausarzt aufsuchen. Das ist auch im Sinne der ohnehin schon überlasteten Spitalsambulanzen. Rechtssicherheit gibt es derzeit aber nur bei einem Transport ins Krankenhaus – das gehört dringend angepasst!“

JETZT PETITION UNTERSTÜTZEN UND TEILEN: www.unsererettung.at

FOTOS: Hier klicken

Österreichisches Rotes Kreuz
Susanne Straif
Presse- und Medienservice
Telefon: +43158900352 +436645002819
E-Mail: susanne.straif@roteskreuz.at
Website: https://www.roteskreuz.at

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