Start ins neue EAG-Förderjahr bringt mehr Wirkung pro Fördereuro
Erfolgsmodell Made-in-Europe Bonus wird weitergeführt, Ziel ist mehr Fördereffizienz – Heute startet um 17:00 die Ticketziehung für den 1. PV-Fördercall
Das Energieministerium (BMWET) stellt im Förderjahr 2026 die maximale Wirkung des Fördereuros in den Fokus. Denn auch in Zeiten notwendiger Budgetkonsolidierung ist der Ausbau der Erneuerbaren ein wichtiges Ziel, das für Preisstabilität sorgt. Mit der Fortsetzung des „Made-in-Europe“-Bonus stärkt das Ministerium die europäische Wertschöpfung im Photovoltaik-Produktionssektor.
„2026 stehen Erneuerbare weiter hoch im Kurs. Wir möchten den Anteil von Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft und Biomasse am Strommix weiter heben, schließlich sind sie eine der zentralsten Hebel für mehr Energieunabhängigkeit und stabile Preise in Österreich und kurbeln gleichzeitig die Wirtschaft an. Die EAG-Fördersätze sind daher an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst sowie nachvollziehbar und zielgerichtet gestaltet“, erklärt ENERGIESTAATSSEKRETÄRIN ELISABETH ZEHETNER.
Mit der neuen EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und EAG-Marktprämienverordnung werden die Eckpfeiler für die Förderung von erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wind, Wasserkraft, Biomasse) festgelegt. Für die Festlegung von Fördersätzen wurde im Vorfeld von Experten der Österreichischen Energieagentur ein GUTACHTEN erstellt. Die Ergebnisse daraus sind in die neue Investitionszuschüsseverordnung-Strom und Marktprämienverordnung nach Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingeflossen. Das Gutachten umfasst Neuerungen aus dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG): so werden die Auswirkungen des Versorgungsinfrastrukturbeitrages, der Spitzenkappung und der Ansteuerbarkeit in der Berechnung der Fördersätze berücksichtigt.
EAG-INVESTITIONSZUSCHÜSSEVERORDNUNG-STROM 2026
Im Jahr 2026 stehen insgesamt 70 Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaik-, Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlagen über EAG-Investitionszuschüsse zur Verfügung. Investitionszuschüsse können während eines laufenden Fördercalls auf der Website der EAG-Förderabwicklungsstelle beantragt werden.
TERMINE UND FÖRDERSÄTZE FÜR PV-ANLAGEN UND STROMSPEICHER
Für kleinere PV-Anlagen werden in der EAG-INVESTITIONSZUSCHÜSSEVERORDNUNG-STROM fixe Förderbeträge pro kWp festgelegt. Für Anlagen bis 10 kWp sind das 150 Euro/kWpeak, für Anlagen zwischen 10-20 KWp 140 Euro/kWpeak. Für Anlagen über 20 kWp wird die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben. Das bedeutet: Die Förderung ist besonders zielgerichtet und zum Zug kommen jene Anlagen, die den geringsten Förderbedarf haben. 2026 wird es drei Calls für die PV-Förderung geben: VON 23. APRIL BIS 11. MAI, VON 16. BIS 30. JUNI UND VON 8. BIS 22. OKTOBER.
Zudem wird der „Made-in-Europe“-Bonus fortgesetzt. Damit können Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, die mittels EAG-Investitionszuschuss gefördert und mit technischen Komponenten mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, einen Zuschlag auf die gewährte Förderung erhalten. Die Höhe des Zuschlags wird nach den folgenden relevanten technischen Komponenten differenziert und beträgt je Komponente:
* 10 Prozent für Photovoltaikmodule
* 10 Prozent für Wechselrichter
* 10 Prozent Zuschlag auf die Speicherförderung für Speicher
Mit der EAG-MARKTPRÄMIENVERORDNUNG wird der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen unterstützt. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen jeweils Ausschreibungsvolumina für wettbewerbliche Marktprämien von 700 MWp für PV, 390 MW für Windkraft, 7,5 MW für Biomasse und 20 MW für eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Wasserkraftanlagen zur Verfügung. Bei der wettbewerblichen Marktprämie wird im Fall niedriger Marktpreise die Differenz zum per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis ausgeglichen. Dies gewährleistet den Unternehmen langfristig einen stabilen Investitionsrahmen. Die Höchstpreise für die Ausschreibungen in den Jahren 2026 und 2027 sind:
HÖCHSTWERTE FÜR 2026-2027 (Ꞓ/MWH)
* Windkraft (Normstandort): 99,2
* PV: 77,70
* Biomasse (Neu / Repowering): 184,10 / 166,30
* Wasser & Wind gemeinsam: 101,70
Zudem können für neu errichtete, erweiterte und revitalisierte Wasserkraftanlagen sowie für Anlagen auf Basis von Biomasse und Biogas auch laufend administrative Marktprämien beantragt werden.
Nähere Informationen zu den Fördersätzen und Terminen für Fördercalls und Ausschreibungen sind in der EAG-INVESTITIONSZUSCHÜSSEVERORDNUNG-STROM, DER EAG-MARKTPRÄMIENVERORDNUNG sowie am Förderinfoportal der EAG-Förderabwicklungsstelle eag-abwicklungsstelle.at zu finden.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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