EQS-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Ermächtigungsbeschlüsse zu Erwerb und Wiederveräußerung eigener Aktien

EQS-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur
Hauptversammlung
Mayr-Melnhof Karton AG: Ermächtigungsbeschlüsse zu Erwerb und
Wiederveräußerung eigener Aktien

29.04.2026 / 15:27 CET/CEST
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
Wien, FN 81906 a
ISIN AT0000938204

Veröffentlichung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. April 2026
über die Ermächtigung zum Erwerb und Wiederveräußerung eigener Aktien
gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 und Abs 1a und 1b AktG iVm
§ 119 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV

In der am 29. April 2026 abgehaltenen 32. ordentlichen Hauptversammlung
wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 a. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1 a und 1 b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft für eine
Geltungsdauer von 30 Monaten ab 30. April 2026, sohin bis 29. Oktober
2028, sowohl über die Börse als auch außerbörslich, und zwar auch nur
von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu einem
niedrigsten Gegenwert von EUR 10, — je Aktie und einem höchsten
Gegenwert von EUR 250,– je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann
ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch
ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
 b. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt
werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
 c. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über
den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft
durch Dritte ausgeübt werden.
 d. Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8
letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen.
 e. Dies unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24. April
2024 zum 9. Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im bisher nicht ausgenützten
Ausmaß.

Wien, im April 2026

Der Vorstand

 

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29.04.2026 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mayr-Melnhof Karton AG
Brahmsplatz 6
1040 Wien
Österreich
Telefon: 0043 1 501 36 91180
Fax: 0043 1 501 36 91391
E-Mail: investor.relations@mm.group
Internet: www.mm.group
ISIN: AT0000938204
WKN: 93820
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart,
Tradegate BSX; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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2316808  29.04.2026 CET/CEST

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