Elektrohandel warnt vor Rückschlag für E-Mobilität und Energiewende
Geplanter Sachbezug auf Firmen-Elektroautos schwächt Betriebe, Beschäftigte, Ladeinfrastruktur und den Standort Österreich
Der österreichische Elektrohandel kritisiert die Pläne, privat genutzte Firmen-Elektroautos künftig steuerlich stärker zu belasten. Ein Sachbezug auf E-Firmenautos wäre ein falsches Signal zur falschen Zeit: Er würde Betriebe und Beschäftigte zusätzlich belasten, die Attraktivität der E-Mobilität senken und Investitionen in Ladeinfrastruktur, Photovoltaik, Speicherlösungen und moderne Gebäudetechnik bremsen.
„Wer Unternehmen jahrelang in Richtung E-Mobilität lenkt und dann plötzlich die steuerlichen Spielregeln ändert, beschädigt Vertrauen, Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft“, warnt Robert Pfarrwaller, Obmann des Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels in der Wirtschafskammer Österreich (WKÖ). „Gerade der Elektrohandel sieht täglich, wie eng E-Mobilität, Ladeinfrastruktur und Energiewende zusammenhängen. Wer hier bremst, schwächt einen ganzen Zukunftsmarkt und die Energiewende an sich.“
Unternehmen stehen im Wettbewerb um Fachkräfte, Investitionen und moderne Fuhrparklösungen nicht nur national, sondern auch international. Neue Belastungen würden einen vermeidbaren Wettbewerbsnachteil schaffen und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität verlangsamen. Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur wäre betroffen. Weniger attraktive E-Firmenfahrzeuge bedeuten weniger Nachfrage nach Wallboxen, Ladepunkten, Lastmanagement und Netzanschlüssen. Vor dem Hintergrund der extrem schwachen Baukonjunktur wäre das ein weiterer Rückschlag für Elektrohandel und Elektrogewerbe.
Viele Unternehmen haben ihre Fuhrparks und Ladeinfrastruktur im Vertrauen auf stabile steuerliche Rahmenbedingungen geplant. Eine abrupte Änderung würde sich massiv auf Investitionsentscheidungen auswirken. Der Elektrohandel fordert daher klare Übergangsregeln: Bestehende Fahrzeuge, laufende Leasingverträge und bereits getätigte Investitionen müssen ausgenommen werden. Änderungen dürfen nur für Neuanschaffungen ab einem klar definierten zukünftigen Stichtag gelten.
„Budgetsanierung darf nicht auf Kosten von Zukunftstechnologien erfolgen“, betont Robert Pfarrwaller. „Es gehört auf der Ausgabenseite eingespart, statt immer neue Einnahmen zu erfinden und Betriebe weiter zu belasten.“
Der Elektrohandel fordert die Bundesregierung auf, die geplante steuerliche Schlechterstellung von Firmen-Elektroautos auszusetzen und grundlegend zu überarbeiten. „E-Mobilität, Ladeinfrastruktur und Energiewende sind unmittelbar miteinander verbunden. Wer an einer Stelle bremst, schwächt das gesamte System“, so Robert Pfarrwalller abschließend. (PWK216/DFS)
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