Entschädigungsgrenzen nicht wertangepasst: Eigenheimversicherung zahlt Differenz erst nach AK-Klage

ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN, OFT AUCH SUBLIMITS GENANNT, SIND VERTRAGLICH FESTGELEGTE HÖCHSTBETRÄGE, DIE EINE VERSICHERUNG IM SCHADENSFALL FÜR BESTIMMTE RISIKEN, GEGENSTÄNDE ODER TEILSCHÄDEN ZAHLT. IN DER EIGENHEIM- UND HAUSHALTSVERSICHERUNG FALLEN SIE FÜR BESTIMMTE GEFAHREN WIE NATURKATASTROPHEN VERHÄLTNISMÄSSIG NIEDRIG AUS UND WERDEN MEIST AUCH NICHT WERTANGEPASST.

Im Sommer 2025 wurde das Eigenheim eines Konsumenten aus Linz-Urfahr überschwemmt. Es entstand ein Sachschaden von über 30.000 Euro. Die Eigenheimversicherung übernahm die im Vertrag für Naturkatastrophen vereinbarten Sublimits von 7.500 Euro für das Gebäude und weitere 7.500 Euro für den Hausrat. Wertanpassungen dieser Sublimits hatte die Versicherung trotz jährlicher Erhöhungen von Prämien und Versicherungssummen nie vorgenommen. Diese hätten in vorliegendem Fall zu einer um 6.800 Euro höheren Leistung geführt.

Bei Naturkatastrophen durch Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung liegen die Sublimits standardmäßig meist zwischen 4.000 und 10.000 Euro jeweils für das Gebäude und den Hausrat. Hinzu kommt, dass die im Vertrag vereinbarten Sublimits durch die Versicherung während der Vertragslaufzeit meist nicht wertangepasst werden. Sie bleiben damit über Jahre auf derselben Höhe und verlieren damit laufend an Wert.
INDEXKLAUSELN PASSEN PRÄMIEN UND VERSICHERUNGSSUMMEN AN

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Michael Petermair
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E-Mail: michael.petermair@akooe.at
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