12. Wiener Landtag (1)
Fragestunde
Der 12. Wiener Landtag hat heute, Mittwoch, um 9 Uhr mit der Fragestunde begonnen.
In der ersten Anfrage thematisierte LAbg. Sabine Keri (ÖVP) die Übernahme von Krisenpflegekindern durch Mitarbeiter*innen der Magistratsabteilung 11 und eine mögliche finanzielle Benachteiligung von anderen Krisenpflegepersonen gegenüber MA-11-Mitarbeiter*innen. Keri wollte von Jugendstadträtin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS) wissen, welche gesetzlichen Maßnahmen diesbezüglich geplant seien. Emmerling hielt fest, dass in der damaligen Notsituation Mitarbeiter*innen der MA 11 kurzfristig freiwillig eingesprungen waren, um zu verhindern, dass insgesamt vier Kinder in Notquartieren untergebracht werden mussten. Die Mitarbeiter*innen hätten für diesen Zeitraum in Absprache mit der Magistratsdirektion und der MA 2 – Personalservice Sonderurlaub bekommen. Das Thema einer möglichen finanziellen Benachteiligung gegenüber anderen Krisenpflegepersonen sei gegenüber ihr nie angesprochen worden, erklärte Emmerling. Eine gesetzliche Regelung für diesen Vorgang sei nicht vorgesehen, da es sich um eine einmalige Notsituation gehandelt habe, in der MA-11-Mitarbeiter*innen freiwillig „eingesprungen“ seien, betonte Emmerling.
Die zweite Anfrage richtete sich ebenfalls an Bildungsstadträtin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS). LAbg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE) wollte von Emmerling erfahren, wie der aktuelle Planungsstand bei der Neuregelung des Kindergartenbesuches sei, damit einmal gewährte ganztägige Kindergartenplätze in städtischen Kindergärten künftig bis zum Ende der Kindergartenpflicht erhalten bleiben würden. Emmerling erklärte, ihr Ziel sei es, „dass ein Ganztagsplatz im Kindergarten immer ein Ganztagsplatz bleibt“. Es gebe aber noch gesetzliche Hürden für eine neue Regelung, die Emmerling „möglichst rasch“ überwinden wolle und kündigte an: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in naher Zukunft eine Lösung finden.“
LAbg. Angela Schütz, MA (FPÖ) erkundigte sich in der dritten Anfrage bei Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ), wie der aktuelle Stand bei der Umwandlung des Wiener Gesundheitsverbundes in eine Anstalt öffentlichen Rechts sei. Hacker antwortete, dass der Wiener Gesundheitsverbund seine Aufgaben mit größter Verlässlichkeit auf höchstem medizinischem Niveau erfülle. So seien im Vorjahr mehr als 5,2 Millionen ambulante Patient*innen-Kontakte verzeichnet wurde und zusätzlich mehr als 244.500 stationäre Patient*innen versorgt worden; mehr als 90 Prozent der Rettungsfahrten würden in die Einrichtungen es Wiener Gesundheitsverbundes erfolgen, in den Nachtstunden, am Wochenende und Feiertagen steige dieser Wert auf mehr als 94 Prozent, sagte Hacker. „Diese Zahlen verdeutlichen die zentrale Rolle des Wiener Gesundheitsverbundes für die gesamte Wiener Bevölkerung“, so Hacker. Gleichzeitig sei in den vergangenen Jahren im Wiener Gesundheitsverbund „konsequent“ in moderne Medizin-Technologien wie in die acht Da-Vinci-OP-Roboter investiert und neue Therapieformen implementiert worden. Damit habe sich der Wiener Gesundheitsverbund als wichtigster Innovationstreiber Österreichs im Gesundheitsbereich etabliert. Parallel dazu würden weitere Investitionen in die Modernisierung der klinischen Infrastruktur fließen, in der ersten Ausbaustufe bis 2030 in einer Höhe von rund 3,3 Mrd. Euro. Diese Leistungsfähigkeit des Wiener Gesundheitsverbundes sei nicht von der Organisationsform abhängig, zeigte sich Hacker überzeugt. „Ich bin aber offen für eine Diskussion über mögliche Formen der rechtlichen Organisation des Wiener Gesundheitsverbundes. Für mich ist entscheidend, dass der Wiener Gesundheitsverbund für die Bevölkerung funktioniert“, hielt Hacker fest. „Den Menschen, die eine Klinik aufsuchen, ist es egal, welche Rechtsform auf dem Türschild steht. Es ist für mich eine sekundäre Frage“, sagte Hacker.
LAbg. Nikola Poljak, BA MA (SPÖ) erkundigte sich in seiner Anfrage bei Wohnbaustadträtin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ), welche Gruppen mit der seit Anfang 2025 geltenden Eigenmittelersatzdarlehensverordnung, die die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen regelt, speziell angesprochen und unterstützt würden. Hanel-Torsch erläuterte, dass gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten es immer mehr Menschen schwerfalle, die Eigenmittel für eine Wohnung zu leisten. Dank neuer Bestimmungen konnte der potenzielle Kreis erweitert werden. Das sei durch Anhebung und Vereinheitlichung der Einkommensgrenzen sowie den Wegfall eines Einkommensnachweises erreicht worden. Bei Änderung der finanziellen Situation der Mieter*innen könne flexibel auf die Situation eingegangen werden. Die Gesamtlaufzeit des Darlehens könne auf bis zu 25 Jahre verlängert werden, ein Aussetzen der Rückzahlraten sei bis zu fünf Jahre möglich. Aber auch eine höhere Rückzahlungsquote sei möglich, wenn sich die finanzielle Situation ändern würde, erläuterte Hanel-Torsch. Im Vorjahr seien 693 Darlehen mit einer Gesamtsumme von 6,4 Mio. Euro bewilligt worden, 6,4 Mio. Euro, 233 Anträge in diesem Jahr.
Die fünfte Anfrage richtete sich ebenfalls an Wohnbaustadträtin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ) und wurde von LAbg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) gestellt. Olischar thematisierte die geplante Erarbeitung einer neuen Bauordnungsnovelle, da sich der preisdämpfende Effekt der Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ auf die Grundstückspreise nicht messbar erreichen ließ. Sie würde die Spekulation mit Grund und Boden grundsätzlich ablehnen, sagte Hanel-Torsch, ein Mittel dagegen sei die Widmungskategorie geförderter Wohnbau. Der preisdämpfende Effekt sei aufgrund anderer Einflüsse nicht konkret messbar, es gebe aber „eine spürbare Wirkung“ dieser Kategorie, was ihr – Hanel-Torsch – auch Bauträger in Gesprächen bestätigen würden. Die Regelung diene außerdem auch dem Ziel, dass ausreichend Flächen für den geförderten Wohnbau in Wien zur Verfügung stehen würden, sagte Hanel-Torsch. (Forts.) nic
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