FPÖ – Stefan: „Das bestehende Weisungssystem funktioniert und ist parlamentarisch kontrollierbar“

„Wer Weisungen erteilt, muss auch gegenüber dem Parlament verantwortlich bleiben“

„Wir diskutieren heute über den sogenannten Weisungsbericht, also über jene Weisungen, die im Jahr 2024 vom Justizministerium erteilt wurden. Eigentlich könnte man aber erwarten, dass im Mai 2026 bereits über die Weisungen aus dem Jahr 2025 berichtet wird. Jedes Unternehmen muss innerhalb von fünf Monaten seine Bilanz vorlegen. Es wäre daher wünschenswert, wenn wir über aktuelle Weisungen diskutieren könnten, insbesondere über jene, die bereits die derzeitige Justizministerin betreffen und nicht mehr die ehemalige grüne Justizministerin Zadic“, erklärte heute der FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan zu Beginn seiner Rede in der Debatte über den Bericht zu den erteilten Weisungen des Justizministeriums im Jahr 2024.

„Insgesamt bin ich aber froh darüber, dass das System in Österreich so funktioniert, dass das Parlament einen Bericht über erteilte Weisungen erhält. Wir können darüber mit der jeweiligen Ministerin oder dem jeweiligen Minister diskutieren, diese Weisungen auch kritisieren und politisch bewerten. Natürlich gibt es Weisungen, die eine politische Tendenz erkennen lassen, aber genau dafür gibt es die demokratische Kontrolle. Dieser Bericht zeigt jedenfalls erneut eindeutig, dass das Weisungssystem in Österreich funktioniert. Wir werden daher diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen“, kündigte Stefan an.

Kritisch sieht der FPÖ-Justizsprecher hingegen die geplante Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft. „Es stellt sich die Frage, warum ein funktionierendes System durch eine neue Institution ersetzt werden soll. Auch künftig wird es Weisungen geben, die politisch diskutiert werden müssen oder mit denen man nicht einverstanden ist. Aber mit wem diskutieren wir dann? Wie werden wir die dann diskutieren? Werden wir dann auch eine politische Kontrolle, eine demokratische Kontrolle ausüben können? Oder wer ist dann verantwortlich?“, fragte Stefan.

Besonders kritisch beurteilte Stefan dabei die vorgesehene Dreierspitze der Bundesstaatsanwaltschaft. „Wenn drei Personen verantwortlich sind, dann ist am Ende niemand mehr wirklich verantwortlich. Dann gibt es keinen klaren Ansprechpartner und niemanden, der politisch oder demokratisch zur Rechenschaft gezogen werden kann“, erklärte Stefan, der nun mit Spannung besonders auf die unpolitischen Besetzungen der Bundesstaatsanwälte warte.

„Wenn man sich aktuelle Personalentscheidungen ansieht – etwa beim Europäischen Rechnungshof, bei der Europäischen Investitionsbank oder bei der Bundestheater-Holding – dann zeigt sich, wie ‚unpolitisch‘ solche Besetzungen in Österreich tatsächlich ablaufen“, erklärte Stefan. Daher sei zu befürchten, dass mit großem organisatorischem Aufwand ein funktionierendes System durch ein schlechteres ersetzt werde: „Die neue Struktur droht, intransparenter, teurer und mit geringerer demokratischer Kontrolle ausgestattet zu sein als das bestehende Weisungssystem“, so Stefan.

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