Nationalrat: Sporrer verteidigt Pläne zur Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft
Kontroverse Debatte anlässlich der Behandlung des Weisungsberichts
Ein weiterer Bericht aus dem Justizressort, der auf Antrag der NEOS heute im Plenum auf der Tagesordnung stand, informierte über die Anzahl der Weisungen des Ministeriums in den Jahren 2014 bis 2024. Lediglich bei zwei der 28 Weisungen wurde ein Einwand gegen die vorgeschlagenen Erledigungen erhoben, zeigte Bundesministerin Anna Sporrer auf, in vier Fällen wurde eine Anmerkung formuliert. Im Fokus der Debatte standen jedoch die Pläne der Regierung, eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft einführen zu wollen. Damit soll das aktuelle System „endlich zukunftsfit gemacht werden“, unterstrich Sporrer. Klares Ziel sei es, die Weisungsspitze endgültig von der Justizministerin bzw. dem Justizminister zu entkoppeln und sie stattdessen in die Hände einer unabhängigen Dreierspitze zu legen.
Kritik kam von den Freiheitlichen, die davor warnten, dass „mit einem großen Aufwand ein funktionierendes System durch ein schlechteres abgelöst werde“. Zudem würde es intransparenter und mit geringer parlamentarischer Kontrolle ausgestattet sein, befürchtete FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
UNTERSCHIEDLICHE MEINUNGEN ZUR UMGESTALTUNG DES STRAFVERFOLGUNGSSYSTEMS
Abgeordneter Harald Stefan (FPÖ) zeigte sich froh darüber, dass der Weisungsbericht – auch wenn er nicht ganz aktuell ist – im Nationalrat diskutiert werde. Aus seiner Sicht zeige sich jedenfalls, dass das Weisungssystem in Österreich funktioniere. Aus diesem Grund sah Stefan keine Veranlassung dazu, ein neues System oder eine neue Institution einzuführen, wie etwa die geplante Bundesstaatsanwaltschaft. Denn auch künftig würde es dann Weisungen geben, die in einem politischen Kontext stehen und nicht jedem gefallen. Zudem würde die Etablierung eines Dreiergremiums an der Spitze der Staatsanwaltschaft nur bedeuten, dass keiner die Verantwortung tragen werden würde. Stefan bezweifelte zudem, dass eine „unpolitische Besetzung“ dieser Posten in der Praxis umsetzbar sei. Generell sei ein Systemwechsel dringend notwendig, urteilte Nicole Sunitsch (FPÖ), da die Regierung nur bei den anderen Konsequenzen fordere, aber bei sich selbst „die Augen zudrücke“.
Auch wenn der Bericht den bisherigen Umgang mit Weisungen grundsätzlich bestätige, sollte man sich Verbesserungen überlegen, regte Selma Yildirim (SPÖ) an. Dazu beitragen könne die Einführung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, die ihre Fraktion seit mehr als 20 Jahren fordere. Ihre Fraktionskollegin Petra Oberrauner (SPÖ) sprach sich ebenso für eine Weiterentwicklung der Institutionen aus, um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft strukturell zu stärken und abzusichern.
Jakob Grüner (ÖVP) wies darauf hin, dass im Jahr 2016 ein unabhängiger Weisungsrat eingerichtet worden sei, der jährlich einen Bericht vorlegen müsse. Damit würden die Prinzipien Transparenz und parlamentarische Kontrolle erfüllt. Was den aktuellen Bericht betrifft, so sei die Anzahl der Weisungen angesichts von 2,8 Millionen Geschäftsfällen pro Jahr sehr überschaubar. Aufgefallen sei ihm, dass rund 71 % der Weisungen Verfahren in Wien betroffen haben, darauf folgten Linz mit 14 % und Graz mit 11 %. Bezüglich der neuen Bundesstaatsanwaltschaft werde man genau darauf schauen, dass die Gewaltenteilung strikt eingehalten und die parlamentarische Kontrolle weiterhin gewährleistet werde.
Sophie Wotschke (NEOS) sprach sich dezidiert für die Etablierung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft aus, weil dadurch die Institutionen besser geschützt werden könnten. Diese vollständige Trennung zwischen Justiz und Politik sei nicht nur jetzt schon Standard in der Europäischen Union, sondern werde auch künftigen Beitrittsländern vorgeschrieben, hob Wotschke hervor.
Alma Zadić (Grüne) bezeichnete die Weisungsberichte als wichtige Instrumente parlamentarischer Kontrolle, die unbedingt beibehalten werden müssten. Was die Besetzung einer künftigen Bundesstaatsanwaltschaft angeht, so müsste eine politisch unabhängige Wahl sichergestellt werden. Es brauche ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren, das ausschließlich die fachlichen Kriterien der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt. Beim Prozedere könnte man sich an den Obersten Gerichten orientieren, schlug Zadić vor. Posten dürften nicht nach dem Parteibuch vergeben werden.
SPORRER: JEGLICHER ANSCHEIN VON POLITISCHER EINFLUSSNAHME SOLL UNTERBUNDEN WERDEN
Dass sich der zur Debatte stehende Bericht „so wenig aufregend lese“, sei kein Verdienst des institutionellen Systems, stellte Justizministerin Anna Sporrer mit Nachdruck fest. Dies sei vielmehr der persönlichen und politischen Zurückhaltung jener Personen geschuldet, die in den letzten Jahren das Ressort geleitet haben. Ein funktionierender Rechtsstaat und seine Institutionen dürften niemals vom guten Willen einzelner Personen an der Spitze abhängen, war Sporrer überzeugt. Aus diesem Grund sei ihr die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ein so großes Anliegen, weil damit der Rechtsstaat resilienter gegen Zurufe und unsachliche Einflussnahme werde.
Durch eine politisch unabhängige Dreierspitze könne bereits im Ansatz jeglicher Anschein von politischer Einflussnahme auf die Strafverfolgung unterbunden werden. Als „Kompass“ diene dabei nicht nur die in der Verfassung verankerte Gewaltentrennung, sondern auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Die Staatsanwaltschaften, deren Arbeit durch die ordentlichen Gerichte kontrolliert werden, seien und blieben Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bekräftigte Sporrer. (Fortsetzung Nationalrat) sue
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