LH-Stv. Pernkopf legt Verordnung gegen Amerikanische Rebzikade vor

Schädling gefährdet Niederösterreichs Weinbau

Die Amerikanische Rebzikade hat durch die Verbreitung der „Goldgelben Vergilbung“ bereits in der Steiermark und im Burgenland für massive Schäden und großflächige Rodungen im Weinbau gesorgt, jetzt gefährdet sie auch niederösterreichische Weingärten. LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf legte zum Schutz des heimischen Weinbaus daher eine Verordnung vor, die in der heutigen Sitzung der Landesregierung beschlossen wurde. „Der Weinbau ist ein Stück Kulturgut und ein wichtiger Teil des Landschaftsbildes unserer Heimat. Vor allem aber ist er die Existenzgrundlage für zahlreiche Winzerbetriebe, Gastronomie und Tourismus. Mit der Verordnung werden entschlossene Maßnahmen gesetzt, die die Ausbreitung der Rebzikade verhindern, die Goldgelbe Vergilbung der Reben bekämpfen und der heimische Weinbau geschützt werden soll“, erklärt Pernkopf.

Die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) ist Überträger der gefährlichen Rebenkrankheit „Goldgelbe Vergilbung“ (Grapevine flavescence dorée), die zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden im Weinbau führt. Die Blätter befallener Rebstöcke verfärben sich gelblich (bei Weißweinsorten) bzw. rötlich (bei Rotweinsorten) und rollen sich ein, befallene Reben sterben in der Folge ab. Da die flugfähige Zikade pro Jahr mehrere 100 Meter zurücklegen kann, besteht die Gefahr, dass sich die Rebenkrankheit in immer mehr – bisher befallsfreie – Regionen ausbreitet. Neben der Steiermark und dem Burgenland ist die Goldgelbe Vergilbung auch in Tschechien und der Slowakei bereits verbreitet. In Niederösterreich wurde die Goldgelbe Vergilbung bisher noch nicht festgestellt. Es ist aber zu befürchten, dass bei weiter steigenden Rebzikaden-Populationen die Krankheit mit infizierten Pflanzenschädlingen eingeschleppt wird.

Eine direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich, befallene Rebstöcke müssen rasch gerodet und aus dem Weingarten entfernt werden. Die wirksamste Schutzmaßnahme ist die daher Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade als Hauptüberträger. Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer haben daher ein Maßnahmenpaket erarbeitet. Dieses umfasst insbesondere rechtliche Vorgaben zum Einsatz von speziellen Pflanzenschutzmitteln, Melde- und gegebenenfalls Rodepflichten, gezielte Beratungsangebote, verstärkte Kontrollmaßnahmen sowie die Information von Weinbaubetrieben, Gemeinden und Besitzerinnen und Besitzern von Reben in Privatgärten.

Hervorgehoben wird die gemeinsame Verantwortung. Deshalb appelliert Pernkopf gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer: „Schon ein einzelner befallener Rebstock trägt zur weiteren Verbreitung der Amerikanischen Rebzikade bei und stellt damit ein Risiko für umliegende Weingärten dar. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen leistet daher einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Weinbaugebiete, zur langfristigen Sicherung der regionalen Weinproduktion sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft.“ (Schluss)

Weitere Informationen: DI Jürgen Maier, Pressesprecher LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf, Tel.: +43 2742 9005 – 12704, Mobil: +43 676 812 15283, E-Mail: lhstv.pernkopf@noel.gv.at

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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Philipp Hebenstreit
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