Klarstellung zur Berichterstattung über Missachtungen von Betretungs- und Annäherungsverboten

In der aktuellen Berichterstattung wird der Eindruck erweckt, im Jahr 2025 seien österreichweit 2.222 Annäherungsverbote missachtet worden. Diese Darstellung ist in dieser Form unrichtig bzw. zumindest irreführend.

Richtig ist: Die Zahl von 2.222 festgestellten Missachtungen bezieht sich nicht ausschließlich auf Annäherungsverbote. Sie umfasst Verstöße gegen das polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbot nach § 38a SPG insgesamt. Es handelt sich somit um eine gemeinsame Zahl, in der sowohl Missachtungen des Betretungsverbotes als auch des Annäherungsverbotes enthalten sind.

Gerade bei Betretungsverboten sieht das Gesetz Kontrollen durch die Polizei vor. Über die einmalig verpflichtende Kontrolle innerhalb der ersten drei Tage hinaus, werden auch weitere, zusätzliche Kontrollen durchgeführt. Eine Vielzahl der festgestellten Missachtungen ergibt sich daher aus eben diesen Kontrollen der Einhaltung des Betretungsverbotes. Aus dieser Gesamtzahl kann daher nicht abgeleitet werden, dass in 2.222 Fällen ein Annäherungsverbot missachtet worden sei.

Zur Einordnung ist außerdem wesentlich, dass es sich bei den 2.222 Fällen um Anzeigen gegen Gefährder handelt, die ein bestehendes Betretungs- und Annäherungsverbot missachtet haben. Diese Zahl ist daher nicht mit 2.222 unterschiedlichen Verboten gleichzusetzen. In der Praxis kann ein und derselbe Gefährder innerhalb der aufrechten Geltungsdauer mehrfach gegen dasselbe Betretungs- und Annäherungsverbot verstoßen – etwa, indem er wiederholt zur Wohnung zurückkehrt, den geschützten Bereich betritt oder trotz aufrechter Maßnahme neuerlich Kontakt aufnimmt. Jeder dieser festgestellten Verstöße kann eine eigene Anzeige nach sich ziehen.

Fakt ist: Im Jahr 2025 wurden insgesamt 2.222 Anzeigen wegen Verstößen gegen Betretungs- und Annäherungsverbote festgestellt. Diese Zahl umfasst Verstöße gegen beide Maßnahmen und bedeutet weder, dass 2.222 Annäherungsverbote missachtet wurden, noch dass gegen 2.222 unterschiedliche Betretungs- und Annäherungsverbote verstoßen wurde.

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