Regierung plant bundesweite Vereinheitlichung und Anpassung von Verkehrsstrafrahmen

Konsequente und einheitliche Sanktionierung von Verkehrsdelikten soll Verkehrssicherheit stärken und präventive Wirkung erhöhen

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten sowie der Verkehrstoten ist in Österreich im Jahr 2025 deutlich gestiegen. Besonders besorgniserregend ist dabei der Anstieg schwerer Verkehrsunfälle infolge überhöhter Geschwindigkeit. Die Bundesregierung bringt daher eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung. Ziel ist ab 2027 eine bundesweit einheitliche und zeitgemäße Ausgestaltung der Verkehrsstrafrahmen mit besonderem Fokus auf die Verkehrssicherheit und Prävention.

„Die Sicherheit der Menschen auf Österreichs Straßen hat für diese Bundesregierung höchste Priorität. Die aktuellen Unfallzahlen zeigen klar, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Wer Verkehrsregeln missachtet, gefährdet oft nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Konsequente und bundesweit einheitliche Regelungen leisten daher einen wichtigen Beitrag dazu, schwere Unfälle zu verhindern und Menschenleben zu schützen“, betont Mobilitätsminister Peter Hanke.

ÜBERHÖHTE GESCHWINDIGKEIT BLEIBT ZENTRALE UNFALLURSACHE

Die Jahresbilanz 2025 der Statistik Austria zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden zeigt einen deutlichen Anstieg von Unfällen infolge überhöhter Geschwindigkeit. Während 2024 rund 14 Prozent aller Unfälle mit Verletzten auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen waren, lag dieser Anteil 2025 bereits bei über 16 Prozent.

Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge: Bei rund einem Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle war überhöhte Geschwindigkeit die Hauptursache. Damit bleibt sie eine der wesentlichsten Ursachen schwerster Verkehrsunfälle in Österreich. Im Vergleich zum Vorjahr kamen dadurch zusätzlich 15 Menschen ums Leben.

Bundesminister Peter Hanke appelliert: „Jeder tödliche Verkehrsunfall ist einer zu viel! Sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten wird leider nach wie vor als Kavaliersdelikt gesehen. Die Realität zeigt jedoch, dass es einer der Hauptgründe für tödliche Verkehrsunfälle ist. Damit muss endlich Schluss sein!“

ANPASSUNG DER STRAFRAHMEN UND VEREINHEITLICHUNG DER ANONYMVERFÜGUNGEN

Derzeit bestehen zwischen den Bundesländern teils unterschiedliche Strafhöhen für vergleichbare Verkehrsdelikte. Bereits seit mehreren Jahren wird, auch aus den Ländern, daher eine Harmonisierung der Strafkataloge gefordert.

Mit der nun vorgelegten Verordnung sollen die Strafrahmen für Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlicht und an die zwischenzeitliche Entwicklung angepasst werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen.

SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi dazu: „Täglich stirbt ein Mensch auf Österreichs Straßen. Viel zu oft ist überhöhte Geschwindigkeit der Grund dafür. Raser gefährden bewusst Menschenleben. Wir wollen, dass sie mit harten Konsequenzen rechnen müssen, daher erhöhen wir die Strafen empfindlich. Damit sorgen wir für mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen.“

ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel: „Gerade unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erleben täglich, wie groß die Sorgen vieler Menschen wegen zu hoher Geschwindigkeiten im Ortsgebiet sind. Immer wieder wird rückgemeldet, dass Tempolimits missachtet werden und sich Anrainerinnen und Anrainer dadurch unsicher fühlen. Deshalb sind klare, transparente und bundesweit einheitliche Regeln wichtig. Wer massiv zu schnell fährt, gefährdet andere Menschen – dafür braucht es einen nachvollziehbaren und konsequenten Strafrahmen.“

NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer dazu: „Für uns ist zentral, dass wir die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen. Gleichzeitig ist uns wichtig, dass es zu keiner pauschalen Erhöhung aller Verkehrsstrafen – etwa bei Parkstrafen – kommt, sondern dass gezielt jene Delikte erfasst werden, die die Verkehrssicherheit betreffen. Wer auf der Autobahn massiv zu schnell fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Gerade weil die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich im internationalen Vergleich niedrig sind und die Unfallzahlen zuletzt wieder gestiegen sind, ist diese Maßnahme mit präventiver Wirkung sinnvoll. Zudem setzen wir mit der Harmonisierung der Strafen österreichweit klare und einheitliche Standards. Damit ist uns ein längst überfälliger Schritt gelungen.“

Bei Verstößen mit besonderer Relevanz für die Verkehrssicherheit – etwa erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen – sind gezielte Erhöhungen der Strafrahmen vorgesehen, um die präventive Wirkung zu stärken und gefährliches Verhalten wirksamer einzudämmen.

Bei Delikten ohne unmittelbaren Verkehrssicherheitsbezug, etwa bestimmten Parkverstößen, erfolgt hingegen primär eine bundesweite Harmonisierung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau.

Die Anpassungen betreffen unterschiedliche Gruppen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern und umfassen neben dem motorisierten Individualverkehr unter anderem auch Regelungen für den Radverkehr.

Konkret ist unter anderem vorgesehen:

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Anhebung des Strafrahmens bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h von bisher 150 – 5.000 Euro auf künftig 200 – 5.000 Euro

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Anhebung des Strafrahmens bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts von bisher 300 – 5.000 Euro auf künftig 400 – 6.000 Euro

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Anpassung und bundesweite Vereinheitlichung der Strafbeiträge bei Anonymverfügungen

Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern, die Gleichbehandlung in allen Bundesländern sicherzustellen und die präventive Wirkung von Verkehrsregeln zu stärken.

BEREITS UMFASSENDE MASSNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT UMGESETZT

Bereits Anfang dieses Jahres wurde eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) und Führerscheingesetz (FSG) beschlossen. Damit wurde eines der größten Verkehrssicherheits- und Modernisierungspakete der vergangenen Jahre umgesetzt.

Seit 1. Mai 2026 gelten strengere Sicherheitsvorgaben, darunter eine ausgedehnte Helmpflicht für E-Scooter (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) und E-Bikes (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) sowie neue technische Anforderungen an E-Scooter.

Mit 1. Oktober 2026 tritt ebenfalls eine neue Regelung für E-Mopeds in Kraft. Diese werden künftig rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt und dürfen daher nicht mehr auf Radwegen fahren, was zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit auf Radwegen führen wird.

Darüber hinaus wurde im April der Sicherheitsausbau der B317 zwischen St. Veit Nord und Friesach Nord beschlossen. Der Bund stellt dafür rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.

„Verkehrssicherheit entsteht durch das Zusammenspiel aus wirksamen Regeln, moderner Infrastruktur und konsequenter Kontrolle. Unser Ziel ist klar: weniger schwere Unfälle und mehr Sicherheit für alle Menschen im Straßenverkehr“, so Mobilitätsminister Peter Hanke abschließend.

BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Carina Novy
Telefon: +43 1 71162-658010
E-Mail: carina.novy@bmimi.gv.at

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