IV zu EABG: Verfahrensbeschleunigung wichtiger Schritt für den Standort, Klimaneutralität 2040 jedoch Gold Plating europäischer Klimaziele
IV begrüßt schnellere Genehmigungsverfahren – Schlechterstellung der Wasserkraft aber nicht nachvollziehbar
Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren ausdrücklich. Die Bündelung von Zuständigkeiten, klarere Verfahrensabläufe, digitale Prozesse sowie die stärkere Berücksichtigung des überragenden Interesses an Energieinfrastrukturprojekten sind wichtige Schritte, um Investitionen rascher umzusetzen und die Energieversorgung langfristig abzusichern. Gerade für den Industriestandort Österreich sind schnellere und rechtssichere Verfahren eine zentrale Voraussetzung, um den Ausbau von Energieerzeugung, Netzen und Speichern voranzutreiben.
„Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist ein wesentlicher Hebel, um Investitionen in den Wirtschafts- und Industriestandort Österreich rascher zu ermöglichen. Gerade bei Energieinfrastrukturprojekten brauchen Unternehmen Planbarkeit, Rechtssicherheit und vor allem Tempo. Das EABG setzt hier wichtige und längst notwendige Impulse.“, betont IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Kritisch bewertet die IV jedoch die erneute Verankerung der Klimaneutralität 2040, zehn Jahre früher als unionsrechtlich vorgesehen, im Gesetz. Dieses Ziel geht über die europäischen Vorgaben hinaus und führt zu zusätzlichen Belastungen für den Wirtschafts- und Industriestandort. Zudem lehnt die Industriellenvereinigung eine Schlechterstellung der Wasserkraft gegenüber anderen erneuerbaren Energieträgern klar ab. Als tragende Säule der heimischen erneuerbaren Stromversorgung leistet die Wasserkraft seit Jahrzehnten den zentralen Beitrag zu Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz. Eine rein ideologiegetriebene Benachteiligung dieser konstanten heimischen Energiequelle ist aus Sicht der IV nicht nachvollziehbar.
„Für die Industrie ist entscheidend, dass die Energiewende effizient, wirtschaftlich tragfähig und im Einklang mit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts erfolgt. Der Fokus muss daher auf der raschen Umsetzung von Projekten und dem Abbau bestehender Verfahrenshemmnisse liegen – nicht auf immer neuen Zielvorgaben. Eine Benachteiligung der Wasserkraft gegenüber anderen erneuerbaren Technologien sowie die neuerliche Verankerung nationaler Sonderziele sehen wir kritisch. Österreich braucht einen technologieoffenen und wettbewerbsfähigen Rahmen für die Energiewende. Diese muss am Ende wirklich zu günstigeren Strompreisen führen, was derzeit trotz bestehendem Spitzenreiter Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung nicht der Fall ist“, so Neumayer.
Insgesamt stellt das EABG aus Sicht der aber IV einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Wirtschafts- und Industriestandorts Österreich dar. „Wenn es gelingt, die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen konsequent umzusetzen und Investitionen schneller auf den Boden zu bringen, kann das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zu mehr Versorgungssicherheit und zu einer erfolgreichen Energiewende in Österreich leisten“, so Neumayer abschließend.
Marlena Mayer
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