WKNÖ-Ecker: Kürzungen bei der Lehrstellenförderung abgewende
Weiterhin 280 Millionen Euro pro Jahr für Ausbildungsbetriebe und Lehrlinge – Ausbildungskosten in den letzten Jahren stark gestiegen – Erhöhung ab 2029
„Ausbildung ist keine Ausgabe, sondern eine Investition in den Standort. Die Sicherung des Gesamtbudgets für die Lehrstellenförderung ist daher ein wichtiges Signal, insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Unsere Ausbildungsbetriebe brauchen Planungssicherheit, denn wer bei der Ausbildung spart, spart an der Zukunft. Die Lehrlingsausbildung ist und bleibt eine der wichtigsten Investitionen in die Fachkräfte von morgen und damit in die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes“, betont Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Mit dem Beschluss des Doppelbudgets 2027/28 wird das Gesamtvolumen der Betrieblichen Lehrstellenförderung in Höhe von 280 Millionen Euro pro Jahr abgesichert. Ab 2029 sollen für die Förderung von Lehrbetrieben jährlich 285 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Damit konnten deutlich stärkere Einschnitte, die zwischenzeitlich zur Diskussion standen, abgewendet werden.
ANPASSUNGEN IN DER BASISFÖRDERUNG
Die Kosten für die Ausbildung von Lehrlingen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So haben sich die Lehrlingseinkommen innerhalb der letzten zehn Jahre verdoppelt. Die durchschnittlichen Aufwendungen der Betriebe liegen mittlerweile zwischen rund 32.000 Euro im ersten und 40.500 Euro im vierten Lehrjahr. „Es ist gelungen, insbesondere kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe zu entlasten. Die Förderung für einen Lehrling bleibt unverändert bestehen. Das ist von großer Bedeutung, weil gerade diese Betriebe das Rückgrat der dualen Ausbildung in Österreich bilden“, betont Ecker.
Da die verfügbaren Mittel künftig nicht ausreichen, um sämtliche Förderansprüche im bisherigen Umfang abzudecken, hat das Bundesministerium für Wirtschaft Anpassungen bei der Basisförderung beschlossen. Diese treten mit 1. Juli 2026 in Kraft. Die Förderung für einen Lehrling eines Betriebes bleibt weiterhin in voller Höhe erhalten. Für alle weiteren Lehrlinge wird die Basisförderung auf 75 Prozent der bisherigen Berechnungsgrundlage reduziert. Betriebe können dabei selbst festlegen, für welchen Lehrling sie die volle Förderung in Anspruch nehmen. Unverändert bleiben vorerst alle anderen Fördermaßnahmen im Rahmen der Betrieblichen Lehrstellenförderung.
GEPLANTE ERHÖHUNG AB 2029
„Unsere Lehrbetriebe leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung. Jeder Ausbildungsplatz ist eine Investition in die Zukunft eines Unternehmens und in die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Umso wichtiger ist es, die Betriebe bei dieser Aufgabe bestmöglich zu unterstützen“, betont Ecker.
Positiv bewertet er zudem die ab 2029 vorgesehene Erhöhung der Mittel für die Betriebliche Lehrstellenförderung. „Die Aufstockung auf 285 Millionen Euro jährlich ist ein wichtiges Signal. Angesichts der steigenden Ausbildungskosten wird es jedoch langfristig notwendig sein, die Finanzierung der Lehrlingsausbildung laufend an die tatsächlichen Leistungen und Aufwendungen der Ausbildungsbetriebe anzupassen“, so Ecker.
Wirtschaftskammer Niederösterreich
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