FPÖ – Hafenecker: „Einstellung des Pilnacek-Verfahrens wirft neue Fragen auf – U-Ausschuss geht jetzt erst in die entscheidende Phase!“

„Ausgerechnet die OStA Wien, deren eigene Rolle Gegenstand der Aufarbeitung ist, soll die Zweifel ausräumen – auch fallführende Eisenstädter Staatsanwältin am Mittwoch geladen“

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat das Ermittlungsverfahren zum Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek nicht fortgeführt. Geprüft und genehmigt wurde dieser Schritt von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und vom Justizministerium. „Die Einstellung kommt wenig überraschend. Überraschend wäre vielmehr gewesen, wenn eine der Oberstaatsanwaltschaft Wien untergeordnete Behörde zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre als jenem, das von Beginn an vertreten wurde. Für uns stellt sich daher die Frage, ob und in welcher Form es im Vorfeld Weisungen oder sonstige Einflussnahmen gegeben hat“, erklärte heute der FPÖ-Fraktionsführer im Pilnacek-Untersuchungsausschuss, FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA.

Bemerkenswert sei, dass die Einstellung nicht nur von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vorgenommen, sondern auch von der Oberstaatsanwaltschaft Wien sowie dem Justizministerium geprüft und genehmigt wurde. „Ausgerechnet jene Behörde, deren Rolle und Vorgehensweise in der gesamten Causa selbst Gegenstand kritischer Fragen ist, soll nun der Öffentlichkeit erklären, dass es nichts mehr aufzuklären gibt. Das schafft kein zusätzliches Vertrauen“, so Hafenecker.

Die WKStA hat wiederholt politische Interventionen beklagt, die zumeist über die Oberstaatsanwaltschaft Wien gelaufen seien. „Gerade deshalb ist es legitim zu fragen, ob hier tatsächlich vollständige Transparenz herrscht oder ob erneut versucht wird, ein politisch heikles Kapitel möglichst rasch abzuschließen“, betonte der freiheitliche Fraktionsführer.

Hafenecker stellte klar, dass die Entscheidung keinerlei Auswirkungen auf den Untersuchungsauftrag habe: „Der U-Ausschuss untersucht nicht die Todesursache von Christian Pilnacek. Er untersucht die Ermittlungen selbst, ob alle Spuren verfolgt wurden, warum bestimmte Ermittlungsschritte unterblieben sind, weshalb Aktenbestandteile fehlten oder verspätet auftauchten und ob politische Einflussnahmen ausgeschlossen werden können. Keine einzige dieser Fragen wird durch die Verfahrenseinstellung beantwortet.“

Scharf zurückgewiesen wurden die Aussagen von ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger, der die sofortige Beendigung des Untersuchungsausschusses fordert: „Ausgerechnet die ÖVP, gegen deren Machtapparat sich ein wesentlicher Teil der Aufklärungsarbeit richtet, will jetzt den Untersuchungsausschuss abdrehen. Das zeigt einmal mehr, wie nervös die Volkspartei angesichts der weiteren Aufklärung offenbar ist.“

Besonders bemerkenswert sei der Zeitpunkt. Bereits am kommenden Mittwoch ist die fallführende Staatsanwältin aus Eisenstadt als erste Auskunftsperson geladen – also genau jene Stelle, die das Verfahren eingestellt hat. Auf der bereits beschlossenen Ladungsliste steht zudem der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs – der Chef jener Oberbehörde, die die Einstellung mitgeprüft und mitgenehmigt hat.

„Wir werden uns sehr genau ansehen, wie es zu dieser Verfahrenseinstellung gekommen ist, welche Entscheidungsgrundlagen herangezogen wurden und ob es im Vorfeld Weisungen oder sonstige Einflussnahmen gegeben hat. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf vollständige Transparenz“, so Hafenecker.

„Die Akten mögen geschlossen werden, die offenen Fragen werden es nicht. Genau deshalb geht die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss jetzt erst in ihre entscheidende Phase“, betonte Hafenecker.

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