EQS-News: AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft bekannt
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Finanzierung
AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief
nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger
Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft bekannt
16.06.2026 / 19:05 CET/CEST
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NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN,
KANADA, JAPAN,SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EIN
ANGEBOT ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. DIESE MITTEILUNG
DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief
nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger
Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft
(Hybrid-Wandelschuldverschreibung) bekannt
Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 – Im Zusammenhang mit der erfolgreichen
Platzierung einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne
Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft
(Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die „Wandelschuldverschreibung“) in
Höhe von EUR 400 Mio., die für einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder
bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der AT & S
Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft („AT&S“ oder die
„Gesellschaft“) wandelbar ist, gibt die Gesellschaft hiermit Folgendes
bekannt:
• Der Referenzaktienkurs der Wandelschuldverschreibung beträgt EUR
195,5780 (entsprechend dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien
an der Wiener Börse am 16 Juni 2026).
• Der sich daraus ergebende anfängliche Wandlungspreis der
Wandelschuldverschreibung beträgt EUR 254,2514 (einschließlich der
Wandlungsprämie von 30.0%).
Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder
um den 23. Juni 2026 erfolgen. Es wird beantragt werden, die
Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse
einzubeziehen.
J.P. Morgan, Deutsche Bank und Citigroup haben die Emission als Joint
Global Coordinators und Joint Bookrunners begleitet. Erste Group und
Raiffeisen Bank International fungierten als Co-Lead Manager.
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft – Advanced
Technologies & Solutions
AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten
und Leiterplatten. AT&S entwickelt und produziert innovative
Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile
Endgeräte, Automotive & Aerospace, Industrial, Medical sowie
High-Performance Computing für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten
in Österreich (Leoben, Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia
(Kulim) und Indien (Nanjangud) sowie einem europäischen Kompetenzzentrum
für R&D und IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen
Wandel aktiv mit – durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung
und Entwicklung und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Das
Unternehmen beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere
Informationen finden sich auch unter [1] www.ats.net
Medien-Download:
Im AT&S-Medienportal unter [2] https://ats.canto.de/v/press finden Sie
laufend aktualisiertes Bildmaterial zu AT&S.
Medienkontakt:
Gerald Reischl, Vice President Corporate Communications
Telefon: +43 3842 200 4252; Mobil: +43 664 8859 2452; [3]g.reischl@ats.net
Kontakt Investor Relations:
Philipp Gebhardt, Vice President Investor Relations
Telefon: +43 3842 200 2274; Mobil: +43 664 7800 2274;
[4]p.gebhardt@ats.net
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Fabriksgasse 13
8700 Leoben / Österreich
[5] www.ats.net
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in
der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe rechtswidrig
wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die
Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe dieser Bekanntmachung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen,
die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen
sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese
beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken
und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung
darstellen.
Die angebotenen oder zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen
Anleihen und die im Falle einer Wandlung zu liefernden Stammaktien sind
nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von
1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert
oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer
anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder
direkt noch indirekt in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder
es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den
geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin
erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange
Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den
Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt,
abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die
Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder
befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) (jeweils ein „Mitgliedstaat“)
und im Vereinigten Königreich („UK“) unterbreitet wird, ausschließlich an
Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über
den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei
deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen
ist (die „Prospektverordnung“), bzw. der Public Offers and Admissions to
Trading Regulations 2024 („POATRs“) sind („Qualifizierte Anleger“). Jede
Person in einem Mitgliedstaat oder in UK, die erstmals Anleihen erwirbt
oder der ein Angebot von Anleihen unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls
Fonds, in deren Namen eine solche Person die Anleihen erwirbt, die in
einem Mitgliedstaat oder in UK ansässig sind, gelten als zugesichert,
anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein Qualifizierter Anleger sind.
Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgende
Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an (i) Personen, die
über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order“)
fallen, (ii) vermögende Körperschaften (high net worth entities), die
unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses
Dokument anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle
diese Personen zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Die
Wertpapiere stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung, und
jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum
Kauf oder zum anderweitigen Erwerb solcher Wertpapiere wird ausschließlich
mit relevanten Personen eingegangen. Personen, die keine relevanten
Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder
ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des
Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils
geltenden Fassung („MiFID II“); (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und
(c) den nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
„MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen“), und unter Ausschluss
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder
sonstigen Gründen), die ein „Hersteller“ (im Sinne der
MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglich
unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen
zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne
der MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb der
Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet
sind. Jede Person, die anschließend die Anleihen anbietet, verkauft oder
empfiehlt (ein „Vertriebsunternehmen“), sollte die Zielmarktbestimmung des
Herstellers berücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes
Vertriebsunternehmen ist jedoch für die Durchführung einer eigenen
Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen verantwortlich (entweder
durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbestimmung des Herstellers)
und für die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle.
Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher
oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit einem Angebot
der Wertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung
stellt weder (a) eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne
der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe
von Anlegern dar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder
sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt, und sollten
Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen
auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die
Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person,
die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der MiFID II; (ii) ein
Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden
Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), sofern dieser Kunde
nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 der
MiFID II gilt. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils geltenden oder ersetzten
Fassung, die „PRIIPs-Verordnung“) für das Angebot oder den Verkauf der
Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR
erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder
deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur
sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger in UK bestimmt, und sollten
Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an
diese vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung
gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff
Kleinanleger eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von
Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie
kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 (das „EUWA“) Bestandteil
des nationalen Rechts ist, ist. Folglich besteht kein Erfordernis zur
Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook („DISC“)
erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den
Vertrieb der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder der Vertrieb der Anleihen oder ihre anderweitige
Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer
Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024
rechtswidrig ist.
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16.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
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E-Mail: ir@ats.net
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Indizes: ATX
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener Börse (Amtlicher
Handel)
EQS News ID: 2347484
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2347484 16.06.2026 CET/CEST
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2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=fe47f8d3a1ae6c4372d7bedb957f80bd&application_id=2347484&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. g.reischl@ats.net
4. p.gebhardt@ats.net
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=0f51707980ec28aa6913e5887cb44c51&application_id=2347484&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2347484&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ccda8d7efdd0ec4807c566ce398b8066&application_id=2347484&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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