ÖGB: Hitzeschutz darf nicht vor der Bürotür enden – Beschäftigte brauchen Schutz auch in Innenräumen
Djalinous-Glatz: „Hitze darf nicht krank machen“
Die aktuelle Hitzewelle zeigt deutlich: Extreme Temperaturen sind längst eine Belastung für viele Arbeitnehmer:innen. Während die neue Hitzeschutzverordnung ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz ist, fehlt aus Sicht des ÖGB weiterhin ein entscheidender Bereich: verbindliche Regeln für Innenräume.
„Endlich werden die Risiken von Arbeiten im Freien ernst genommen. Das ist ein wichtiger Erfolg, für den der ÖGB lange gekämpft hat“, sagt Dinah Djalinous-Glatz, ÖGB-Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz. „Aber der Schutz darf nicht an der Türschwelle enden. Nicht nur Menschen, die im Freien arbeiten, sind extremer Hitze ausgesetzt“, so die Expertin.
HITZE BELASTET KÖRPER UND GESUNDHEIT
Hohe Temperaturen sind nicht nur unangenehm, sondern können die Gesundheit gefährden. Konzentration und Leistungsfähigkeit sinken, der Kreislauf wird belastet und das Unfallrisiko steigt.
Betroffen sind auch Beschäftigte, die in schlecht klimatisierten oder stark aufgeheizten Räumen arbeiten müssen: etwa Büroangestellte in Dachgeschoßbüros, Beschäftigte in Werkstätten und Produktionshallen sowie Öffentlichen Verkehrsmitteln, Mitarbeiter:innen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen oder Menschen, die in Klassenzimmern unterrichten.
„Niemand darf krank werden, nur weil der Arbeitsplatz im Sommer zur Hitzefalle wird“, stellt Djalinous-Glatz klar.
NEUE VERORDNUNG BRINGT FORTSCHRITT – DANK JAHRELANGEM EINSATZ DES ÖGB
Die neue Regelung für die Arbeit im Freien verpflichtet Arbeitgeber zu konkreten Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 – also ab 30 Grad – ausgibt.
„Damit gibt es erstmals klare Vorgaben und eine bessere Möglichkeit für die Arbeitsinspektorate, zu kontrollieren und bei Problemen einzugreifen“, sagt Djalinous-Glatz: „Das ist ein wichtiger Fortschritt und zeigt: Gewerkschaftlicher Druck wirkt.“
Der ÖGB hat sich über Jahre dafür eingesetzt, dass die Gefahren durch Hitze am Arbeitsplatz endlich ernst genommen werden. Für die Gewerkschaft ist aber klar: Der Kampf für sichere Arbeitsbedingungen geht weiter.
Der ÖGB fordert daher weitere Verbesserungen: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, rechtzeitig Maßnahmen zu setzen, wenn Räume zu heiß werden. Dazu gehören etwa bessere Beschattung, technische Kühlung, zusätzliche Pausenregelungen oder Anpassungen der Arbeitsorganisation.
GESUNDHEIT DER BESCHÄFTIGTEN MUSS VORRANG HABEN
Sichere Arbeitsplätze sind kein Luxus, sondern ein Recht. Gerade angesichts zunehmender Hitzewellen müssen die Arbeitsbedingungen an die Realität angepasst werden.
„Die Beschäftigten leisten jeden Tag ihre Arbeit. Dafür haben sie Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der ihre Gesundheit schützt – auch im Sommer“, so Djalinous-Glatz abschließend. „Hitze darf nicht zum persönlichen Risiko der Arbeitnehmer:innen werden.“
HINWEIS: Zum Thema „Hitze am Arbeitsplatz“ hat das ÖGB-Klimabüro eine Umfrage gestartet. Unter www.oegb.at/hitze-umfrage können Beschäftigte angeben, wie sich hohe Temperaturen auf ihren Arbeitsalltag auswirken und welche Schutzmaßnahmen es im Betrieb gibt.
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