ÖGB: Urlaub ist Urlaub – Beschäftigte müssen nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein

Neue Studie zeigt: Für viele endet die Arbeit nicht mit Urlaubsbeginn

Der Koffer ist gepackt, der Urlaub beginnt – für viele Arbeitnehmer:innen heißt freie Zeit heute aber nicht automatisch Abschalten von der Arbeit. Zwischen Sonnenliegen, Familienzeit und Erholung warten berufliche E-Mails, Nachrichten und Anrufe vom Arbeitsplatz.

Eine aktuelle Umfrage von karriere.at zeigt: 45 Prozent prüfen auch im Urlaub regelmäßig berufliche Nachrichten oder sind telefonisch erreichbar. Weitere 28 Prozent wollen zumindest für Notfälle erreichbar sein. Fast drei Viertel der Befragten sind damit während ihrer arbeitsfreien Zeit verfügbar.

Für den ÖGB ist klar: Urlaub ist keine Verlängerung des Arbeitstages und keine versteckte Bereitschaftszeit. Beschäftigte haben ein Recht auf Erholung – ohne ständigen Druck, online sein zu müssen.

STÄNDIGE ERREICHBARKEIT WIRD ZUM PROBLEM

Die Umfrage beweist: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen immer stärker. Immer mehr Beschäftigte fühlen sich durch die ständige Erreichbarkeit belastet.

„Viele Beschäftigte gehen ans Telefon oder beantworten Nachrichten, obwohl sie eigentlich frei haben. Manche tun das aus Angst, als nicht engagiert zu gelten. Andere glauben, dass es einfach dazugehört, ständig verfügbar zu sein“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.

Dass etwas häufig passiert, heißt nicht, dass es richtig ist. „Freizeit gehört den Beschäftigten – und nicht dem Arbeitgeber“, stellt Müller klar.

KLARE ANSAGE: NIEMAND MUSS IN DER FREIZEIT ERREICHBAR SEIN

„Nein, ich muss nicht abheben, wenn der Chef mich in meiner Freizeit anruft“, stellt Müller klar. „Ich kann mein Handy ausschalten, das Festnetztelefon abstecken und mich vollständig aus der Erreichbarkeit zurückziehen.“

Die Rechtslage ist eindeutig: Arbeitnehmer:innen müssen in ihrer Freizeit und im Urlaub nicht erreichbar sein. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ausdrücklich Rufbereitschaft vereinbart wurde. „Das ist eine eigene arbeitsrechtliche Vereinbarung und passiert nicht einfach nebenbei. Klar ist, dass es aber im Urlaub keine Bereitschaft geben kann“, betont Müller.

ERHOLUNG IST EIN RECHT – KEIN LUXUS

Ständige Erreichbarkeit belastet die Gesundheit und nimmt Menschen die Möglichkeit, wirklich abzuschalten. Wer ständig mit dem nächsten Anruf oder der nächsten Nachricht rechnen muss, kann sich nicht ausreichend erholen.

„Urlaub ist keine Bereitschaftszeit. Wer arbeitet, braucht auch echte Ruhezeiten. Das ist kein Luxus, sondern ein Recht“, sagt Müller. Die klaren Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit müssen nur respektiert werden. Beschäftigte dürfen nicht das Gefühl haben, jederzeit verfügbar sein zu müssen. Freizeit ist keine Verhandlungssache – sie gehört den Arbeitnehmer:innen.
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