EU-Unterausschuss des Nationalrats diskutiert über EU-Pläne zur Beschleunigung von militärischen Transporten
Tanner: Österreichischer Neutralität wird in vollem Umfang Rechnung getragen
In engem Zusammenhang mit dem Fahrplan der EU für die Verteidigungsfähigkeit Europas bis 2030 steht ein Vorhaben zur Verbesserung der militärischen Mobilität. Laut dem Weißbuch zur Europäischen Verteidigungsbereitschaft 2030 und der dazugehörigen Defence Readiness Roadmap handelt es sich dabei um eine Schlüsselpriorität der EU. Ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission soll einen gesetzlichen Rahmen zur Erleichterung des Transports von militärischer Ausrüstung, militärischen Gütern und militärischem Personal innerhalb der Union schaffen. Über ihn wird derzeit verhandelt.
Der EU-Unterausschuss des Nationalrats diskutierte heute die rechtlichen Auswirkungen, die das EU-Vorhaben für Österreich haben wird und die Frage seiner Vereinbarkeit mit der österreichischen Neutralität. Bundesministerin Klaudia Tanner unterstrich, in der nun vorliegenden Fassung trage die Verordnung den Besonderheiten der österreichischen Verteidigungspolitik in vollem Umfang Rechnung. Auch im Krisenfall entstünde kein Automatismus für eine Gewährung von Militärtransporten oder Truppendurchfahrten durch Österreich.
TANNER: SOUVERÄNITÄT ÖSTERREICHS BLEIBT VOLLUMFÄNGLICH GEWAHRT
In einemeinleitenden Statement führte Verteidigungsministerin Tanner aus, die EU messe dem Gesetzespaket zur Verbesserung der militärischem Mobilität hohe Bedeutung bei. Damit solle ein EU-weiter militärischer Mobilitätsraum (Military Mobility Area) bis 2027 umgesetzt werden. Die Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für militärische Transporte stelle auch eine wichtige Grundvoraussetzung für die angestrebte Erreichung der Verteidigungsbereitschaft bis 2030 dar. Erreicht werden solle dieses Ziel durch eine Harmonisierung nationaler Genehmigungsverfahren inklusive der Zolladministration, sowie durch die Erhöhung der Transportkapazitäten. Teil des Vorhabens seien massive Infrastrukturinvestitionen zur Beseitigung von Engstellen. Vorgesehen sei auch die Schaffung eines Notfallmechanismus für Krisensituationen (European Military Mobility Enhanced Response System – EMMERS). Die EU-Verordnung würde ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens unmittelbar gelten. Die österreichische Rechtslage wäre entsprechend anzupassen, um einen reibungslosen Ablauf der vorgesehenen Verfahren zu ermöglichen.
Aus Sicht von Bundesministerin Klaudia Tanner ist die weitere Stärkung der militärischen Mobilität notwendig, um auf Krisen an EU-Außengrenzen und darüber hinaus rasch reagieren zu können. Österreich habe sich im Zuge der Verhandlungen jedoch stets für die Berücksichtigung des besonderen Charakters seiner Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingesetzt. Der österreichischen Neutralität werde daher mit der nun vorliegenden Fassung in vollem Umfang Rechnung getragen. Auch aus dem Notfallmechanismus EMMERS werde sich kein Automatismus ergeben. Österreich werde wie bisher immer Einzelfallentscheidungen über alle militärischen Transporte und Durchfahrten von Militärpersonal auf Basis des Truppenaufenthaltsgesetzes treffen.
FPÖ WARNT VOR GEFÄHRDUNG DER NEUTRALITÄT DURCH EU-PLÄNE
Sehr kritisch sehen die Freiheitlichen die Pläne der EU. FPÖ-Abgeordneter Michael Gmeindl warnte vor der Gefahr eines „gefährlichen Automatismus“ durch EMMERS. Die EU könnte damit ohne nationalstaatliche Kontrollen militärische Transporte von Truppen und Ausrüstung über die EU-Mitgliedstaaten hinweg forcieren. Österreich müsse völlig souverän in der Frage bleiben, welchen anderen Staaten zu welchen Zwecken militärische Transporte über unsere Staatsgrenzen hinweg gewährt werde.
Der FPÖ-Abgeordnete stellte einen Antrag seiner Fraktion auf Stellungnahme des Ausschusses, um die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufzufordern, sich gegen den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Erleichterung des Transports von militärischer Ausrüstung, militärischen Gütern und militärischem Personal innerhalb der Union auszusprechen und diesen abzulehnen. Der Antrag wurde nur von den Abgeordneten der Freiheitlichen unterstützt und blieb damit in der Minderheit.
ABGEORDNETE BETONEN ABSICHERUNG DER NEUTRALITÄT
ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl wies darauf hin, dass der Antragstext der FPÖ auf Fassung einer Ausschussfeststellung den Hintergrund der realpolitischen Gegebenheiten für die geplante EU-Verordnung korrekt benenne, nämlich den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Ansonsten bediene die FPÖ jedoch gegenüber der EU ein Narrativ, das nicht stimme. Es gebe keine „Aufmarschpläne“ der EU“. Die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten solle in keiner Weise angetastet werden. Vielmehr gehe es darum, souveräne Entscheidungsprozesse effektiver ablaufen zu lassen. Gerstl wollte von der Ressortleiterin die Bestätigung, dass auch der Krisenmechanismus mit der Neutralität vereinbar sei. ÖVP-Abgeordnete Carina Reiter interessierte sich ebenfalls für den Krisenmechanismus und dafür, welche Vorteile dieser der österreichischen Bevölkerung bringe.
SPÖ-Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ) verwies auf die geplanten Infrastrukturmaßnahmen, welche die EU in Zusammenhang mit der Verteidigungsbereitschaft bis 2030 finanzieren wolle. Er wollte wissen, ob das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) in diese Frage bereits eingebunden sei.
NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff interessiert sich dafür, warum die EU mit dem Vorschlag über die EU-Verteidigungsinitiative der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ Permanent Structured Cooperation – PESCO) hinausgehen will. Er wollte auch wissen, ob die geplante Förderung von Infrastrukturprojekten im Sinne von „Dual Use“, also zivil und militärisch, für Österreich Vorteile bringen werde.
Meri Disoski (Grüne) stellte fest, dass ihre Fraktion die EU-Pläne durchaus ambivalent sehe, vor allem wenn es um „Dual Use“ von Infrastruktur gehe. Militärische Mobilisierung dürfe kein Selbstzweck sein und dazu führen, dass zivile Infrastrukturprojekte und die Interessen des Umweltschutzes militärischen Erwägungen untergeordnet würden. Disoski wollte auch wissen, welche rechtlichen Anpassungen aufgrund der Verordnung zu erwarten seien, und ob der Nationalrat darüber zeitgerecht informiert werde.
TANNER: VORTEILE AUCH FÜR MOBILISIERUNG IM KATASTROPHENEINSATZ
Bundesministerin Tanner betonte, in den Verhandlungen auf EU-Ebene habe ihr Ressort stets die österreichischen Positionen eingebracht. Diese würden sich im nun vorliegenden Text der geplanten Verordnung vollumfänglich wiederfinden. Der befürchtete Automatismus bei Genehmigungen im Krisenfall werde nicht eintreten, bekräftigte Tanner noch einmal. Für die österreichische Bevölkerung ergebe sich ein Mehrwert unter anderem daraus, dass bürokratische Genehmigungsprozesse vereinfacht und Transitkorridore klar definiert würden. Davon könnten auch der Katastrophenschutz und die humanitäre Hilfe in Krisenfall profitieren. Österreichs Militär habe eine hohe Expertise im Katastropheneinsatz.
Was die Frage der Infrastruktur betreffe, so stehe ihr Ressort bereits in engem Austausch mit dem BMIMI, versicherte die Ministerin. Vorteile für Österreich sehe sie über eine Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten. Auch hier sei sichergestellt, dass Österreich auf jeden Fall die volle Verfügungsgewalt über seine Verkehrs- und Infrastrukturnetze behalten werde.
Die Frage, warum die EU über das bisherige PESCO-Verfahren hinausgehen wolle, beantwortete Tanner mit dem Hinweis, dass PESCO auf freiwilliger Zusammenarbeit beruhe und keinen Effekt auf den Abbau bürokratischer Hürden habe. Mit der EU-Verordnung solle nun eine tatsächliche Harmonisierung von Verfahren umgesetzt werden.
Der Nationalrat werde über rechtliche Anpassungen selbstverständlich zeitgerecht informiert, betonte die Ministerin. Seitens des Ressorts hieß es dazu, aufgrund der nun erzielten Fassung der Verordnungen sei der erwartete gesetzliche Anpassungsbedarf für Österreich weit geringer, als ursprünglich erwartet. Vor allem für das Truppenaufenthaltsgesetz, das die Durchfahrt von Militärpersonal und Transporte militärischer Güter regle, sei kein Novellierungsbedarf zu erwarten. Allerdings sei zu erwarten, dass verschiedene Verordnungen anzupassen seien und dass dabei auch die Länder eingezogen werden müssten. (Schluss EU-Unterausschuss des Nationalrats) sox
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