Aktuelle Stunde im Bundesrat: Schutz der sechs autochthonen Volksgruppen soll weiterentwickelt werden

Parteiübergreifende Zustimmung für Modernisierung des Volksgruppenschutzes

Unter dem Titel „Volksgruppen als unverzichtbaren Teil der österreichischen Identität stärken“ stand heute die Aktuelle Stunde im Bundesrat. In der Debatte betonten Mandatarinnen und Mandatare aller Parteien die Bedeutung von Sprache, kultureller Identität und gesellschaftlicher Teilhabe der sechs autochthonen Volksgruppen und sprachen sich für eine Weiterentwicklung des Volksgruppengesetzes aus.

Es müsse sichergestellt werden, dass die Volksgruppen auch künftig ein lebendiger Teil des Landes bleiben können, sagte die für Volksgruppen zuständige Ministerin Claudia Bauer. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats berate daher heute über eine Novelle zum Volksgruppengesetz. Bisher sei durch den Staatsvertrag nur für die kroatische und slowenische Volksgruppe ein besonderer verfassungsrechtlicher Schutz sichergestellt. Der Schutz der weiteren vier anerkannten Volksgruppen werde nur per Verordnung gewährleistet. Ziel sei es nun, den Schutz aller sechs autochthonen Volksgruppen verfassungsrechtlich abzusichern, so Bauer.

FPÖ: VOLKSGRUPPENPOLITIK DARF NICHT AN DER STAATSGRENZE ENDEN

Heimat und kulturelle Vielfalt seien „kein Widerspruch“, da sie einander ergänzen können, wenn sie auf einem gemeinsamen Fundament gewachsen seien, sagte Klemens Kofler (FPÖ/N). Er sprach sich dafür aus, es den Angehörigen der sechs österreichischen Volksgruppen zu ermöglichen, ihre Sprachen und Kulturen auch außerhalb ihrer traditionellen Siedlungsgebiete zu pflegen. Außerdem betonte er, dass Volksgruppenpolitik „nicht an der österreichischen Staatsgrenze“ enden dürfe. Denn auf die deutschsprachigen Volksgruppen in anderen Ländern dürfe nicht vergessen werden. Seine Fraktionskollegin Sandra Jäckel (FPÖ/V) sagte, dass die in Österreich anerkannten Volksgruppen zeigen würden, dass Integration sehr wohl gelingen könne. Dies mache den Unterschied zu der „verfehlten Migrationspolitik“ vom Jahr 2015 deutlich, meinte sie.

ÖVP: ALLE SECHS VOLKSGRUPPEN IM VERFASSUNGSRANG VERANKERN

Das vor 50 Jahren beschlossene Volksgruppengesetz sei ein „entscheidender Meilenstein“ gewesen, sagte Johanna Miesenberger (ÖVP/O). Nun gelte es dieses weiterzuentwickeln, da die Bewahrung der Volksgruppensprachen anspruchsvoller geworden sei. Denn inzwischen würden viele Angehörige der Volksgruppen nicht mehr in ihren traditionellen Siedlungsgebieten leben, so Miesenberger. Auch ihre Fraktionskollegin Bernadette Geieregger (ÖVP/N) betonte, dass die geplante Novelle zum Volksgruppengesetz ein „richtiger und wichtiger Schritt“ sei. Ziel sei die Verankerung aller sechs Volksgruppen im Verfassungsrang und damit eine „massive rechtliche Aufwertung“ und damit die Erfüllung einer langjährigen Forderung der Volksgruppen, so Geieregger.

SPÖ: VOLKSGRUPPENPOLITIK MUSS BEI DEN MENSCHEN ANKOMMEN

Volksgruppenpolitik sei keine Nischen- sondern Demokratiepolitik unterstrich Claudia Arpa (SPÖ/K). Sie stellte die Frage, wie Minderheitenrechte weiter gestärkt werden könnten und sprach sich für die Stärkung der Bildungsangebote in den Kindergärten sowie für den Ausbau der Medienangebote der Volksgruppen aus. Auch Martin Peterl (SPÖ/N) sah in den autochthonen Volksgruppen einen „unverzichtbaren Teil Österreichs“. Volkgruppenpolitik dürfe nicht „nur auf dem Papier“ stattfinden, sondern müsse dort ankommen, wo Menschen leben, so Peterl. Volksgruppenpolitik die sich nicht weiterentwickle, werde irgendwann von der Realität überholt werden. Daher gelte es, Rechte nicht nur formal abzusichern, sondern sicherzustellen, dass diese auch im Alltag spürbar werden, forderte Peterl.

NEOS: SCHUTZ MUSS SICH AN DEN MENSCHEN ORIENTIEREN, NICHT AN IHREM WOHNORT

Volksgruppen seien ein „unabdingbarer Teil“ der Geschichte und Gegenwart Österreichs, sagte Julia Deutsch (NEOS/W) und nannte den Schutz der Volksgruppen als „wesentlich und vielschichtig“. Denn es gehe um kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie um das Recht von Menschen ihre Identität und ihre Muttersprache leben zu können – auch im öffentlichen Leben. Es sei ein „schönes und wichtiges Zeichen“, dass es darüber Einigkeit aller Parlamentsparteien gebe, so Deutsch. Es stelle sich jedoch die Frage, wie der Schutz der Volksgruppen unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen, wie beispielsweise der Urbanisierung der Volksgruppen, künftig gewährleitstet werden könne. Der Schutz von Sprache und Kultur müsse sich an den Menschen orientieren, und nicht nur an ihrem Wohnort, betonte Deutsch.

GRÜNE: VOLKSGRUPPEN KÜNFTIG AUCH MEHR IN ENTSCHEIDUNGEN EINBINDEN

Volksgruppen seien mehr als Folklore oder Brauchtumspflege, denn es gehe um Teilhabe, Anerkennung und Respekt, sagte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Als besonders wichtig sah sie die Förderung von Bildung, Kultur und Medienangeboten in den Volksgruppensprachen. Im Rahmen der geplanten Änderungen des Volksgruppengesetzes seien unter anderem Verbesserung bei der zweisprachigen Gerichtsbarkeit sowie die stärkere Einbindung der Volksgruppenbeiräte vorgesehen. Dies seien „wichtige Schritte“, doch man dürfe sich nicht der Illusion hingeben, dass damit die Weiterentwicklung des Volksgruppenrechts abgeschlossen sein werde. Die Gesetzesnovelle könne daher nur ein erster Schritt sein, denn Volksgruppen müssten künftig auch stärker in Entscheidungen eingebunden werden, forderte sie. (Fortsetzung Bundesrat) bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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