Sichere Trinkwasserversorgung in Österreich: Keine Selbstverständlichkeit.
Wasserrechtsgesetz 1959 ist nicht klimawandelfit – ÖVGW legt zeitgemäßen Gesetzesentwurf vor.
Der Klimawandel bringt Österreichs Wasserressourcen in Bedrängnis. Laut dem aktuellen Berichten zum Wasserhaushalt in Österreich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft befanden sich im Mai 2026 bereits 80 Prozent der Grundwasserpegel in Österreich im niedrigen bis sehr niedrigen Bereich und vielerorts unter den bereits 100-jährigen Tiefstständen.
Der Klimawandel verschärft die Situation zusätzlich. Sinkende Niederschlagsmengen treffen auf höhere Verdunstungsraten sowie steigende Wasserverbräuche, insbesondere in der Landwirtschaft. Trotz dieser angespannten Lage fehlt derzeit eine fundierte Datenbasis zu Wasserbedarf und Grundwasserentnahmemengen. Damit fehlt auch die Grundlage für wirksame Steuerungsmaßnahmen in Wassermangellagen. Zwar sind die notwendigen politischen Maßnahmen im Regierungsprogramm vereinbart und festgeschrieben, ihre rasche Umsetzung steht jedoch noch aus.
VERALTETE RECHTSLAGE ERSCHWERT WIRKSAME MASSNAHMEN
Die geltende Rechtslage, die teilweise noch auf das Reichswasserrechtsgesetz von 1869 zurückgeht, ist nicht mehr ausreichend, um den aktuellen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Die Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes (WRG) in den §§ 13, 25 und 71 können weder praktisch vollzogen werden, noch existiert dazu eine entsprechende Judikatur.
In Kombination mit unklaren Zuständigkeiten, nicht praktikablen gesetzlichen Regelungen und fehlenden Mitwirkungsmöglichkeiten öffentlicher Trinkwasserversorger entsteht dadurch eine Gefährdung der Versorgungssicherheit. Den zuständigen Wasserrechtsbehörden fehlt ein praktikables und klares Regelwerk.
„Das WRG 1959 enthält keine praxistauglichen Regelungen für Wassermangellagen, da diese aus einer Zeit stammen, wo niemand die Herausforderungen des Klimawandels auf dem Radar hatte“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christian Onz, der das geltende WRG im Auftrag der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) analysiert und eine zeitgemäße Anpassung für das Wasserrechtsgesetz erarbeitet hat.
„In der Praxis ist das derzeitige Instrumentarium wirkungslos. Unklare Gesetzesbegriffe, Zuständigkeitsfragen, fehlende Antrags- und Mitspracherechte der öffentlichen Trinkwasserversorger sowie deren Entschädigungspflicht sorgen dafür, dass die vorgesehenen Instrumente im Ernstfall nicht greifen. Angesichts zunehmender Trockenperioden und wachsender Versorgungsrisiken ist es daher naheliegend, das WRG 1959 einer grundlegenden Verbesserung zum Schutz der Trinkwasserversorgung zu unterziehen. Der Gesetzgeber ist angesichts der vorhersehbaren Entwicklungen gefordert, diese rechtlichen Anpassungen in Angriff zu nehmen“, so Dr. Onz.
NOTWENDIGE ECKPUNKTE EINES NEUEN WASSERRECHTSGESETZES (WRG)
Zur Sicherung der Wasserversorgung müssen daher folgende, bereits im Regierungsprogramm enthaltene Punkte im Wasserrechtsgesetz aus Sicht der ÖVGW neu geregelt werden:
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Absicherung der Trinkwasserversorgung in kurzfristigen Wassermangellagen,
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Lösung der Entschädigungsfrage über den Katastrophenfonds,
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Erfassung aller Wasserentnahmen als Grundlage für eine datenbasierte Wasserbilanz,
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Verbesserung der Rechtsstellung von Trinkwasserversorgern,
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vorbeugende langfristige Absicherung der Trinkwasserversorgung.
„Der Klimawandel wartet nicht auf politische Entscheidungen. Es braucht jetzt eine praktikable und rechtssichere Lösung für alle Beteiligten. Mit den vorliegenden rechtlichen Anpassungen hat die ÖVGW gemeinsam mit der auf Wasserrechtsfragen spezialisierten Kanzlei Onz einen ausgewogenen und rasch umsetzbaren Vorschlag auf den Tisch gelegt. Weitere Verzögerungen kann sich niemand leisten, jetzt müssen die notwendigen Schritte seitens der Politik gesetzt werden“, sagt ÖVGW-Vizepräsident Mag. Nikolaus Sauer, Sprecher der Wasserversorger.
Die ÖVGW appelliert daher an die Bundesregierung, rasch zu handeln, um die langfristige Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für die Bevölkerung zu gewährleisten.
ÜBER DIE ÖVGW
Die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) ist die einzige, unabhängige und freiwillige Interessensvertretung für die österreichischen Trinkwasserversorger. Sie zählt über 314 Unternehmen aus dem Wasserbereich zu ihren Mitgliedern. Über Kooperationen mit Landesverbänden vertritt die ÖVGW mehr als 2.000 Wasserversorger. Diese beliefern rund 80 % der zentral versorgten Bevölkerung mit Trinkwasser. Das österreichische Trinkwasser wird zu 100 % aus Grundwasser (Brunnen und Quellen) gewonnen, welches Großteils nicht aufbereitet werden muss. Für die ÖVGW steht daher der Schutz des Grundwassers und die sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesundem, hochqualitativem Trinkwasser in Zeiten des Klimawandels im Fokus.
Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW)
Mag. Georg Amschl
Telefon: +4366488100047
E-Mail: amschl@ovgw.at
Website: https://www.ovgw.at
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