Fehlzeitenreport 2026: Bandscheibenerkrankungen im Steigen
Immer mehr Beschäftigte leiden unter Schäden an der Wirbelsäule, zu oft arbeitsbedingt – der ÖGB verlangt endlich Anerkennung und besseren Schutz
Der aktuelle Fehlzeitenreport 2026 zeigt klar: Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates zählen zu den häufigsten Ursachen für lange Krankenstände. Der ÖGB fordert deshalb erneut, durch schweres Heben oder Tragen verursachte Bandscheibenerkrankungen endlich in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen.
Besonders betroffen sind Beschäftigte im Gesundheitsbereich, in der Langzeitpflege und in der Behindertenbetreuung. Aber auch in vielen anderen Branchen müssen Beschäftigte zu viel und zu oft schwer heben und sind damit die Leidtragenden ihres Jobs.
BERUFLICHE BELASTUNG MACHT KRANK
Bandscheibenerkrankungen entstehen oft nicht zufällig. Sie sind häufig die Folge von jahrelanger körperlicher Belastung am Arbeitsplatz, von schwerem Heben, einseitigen Tätigkeiten und fehlender Ergonomie.
ANERKENNUNG SCHAFFT SCHUTZ
Wird eine Berufskrankheit diagnostiziert, stehen den Betroffenen Leistungen aus der Unfallversicherung zu. Das heißt umfassendere medizinische Leistungen, aber möglich sind auch Rehabilitationsmaßnahmen, medizinisch wie beruflich oder eine monatliche Rente bei starken und langanhaltenden Einschränkungen. Gleichzeitig werden Unternehmen aufgefordert, wirksame Präventionsmaßnahmen zu setzen.
PRÄVENTION STATT SPÄTFOLGEN
Besonders bei Erkrankungen des Bewegungsapparates zeigt sich, wie wichtig frühe Anerkennung und wirksame Prävention sind. Bandscheibenschäden führen häufig zu langen Ausfallszeiten, starken Schmerzen und dauerhaften Einschränkungen. Wer hier rechtzeitig handelt, schützt nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern verbessert die Arbeitsbedingungen insgesamt.
„Es ist nicht akzeptabel, dass Beschäftigte mit schweren Rücken- und Bandscheibenproblemen zu oft allein gelassen werden. Die Krankheit muss anerkannt und entsprechend durch die Unfallversicherung abgesichert werden“, sagt ÖGB-Gesundheitsexpertin Julia Stroj: „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, der Gesundheit und der Prävention.“
DER ÖGB FORDERT:
* BANDSCHEIBENERKRANKUNGEN IN DIE BERUFSKRANKHEITENLISTE AUFNEHMEN.
* ARBEITSBEDINGTE ERKRANKUNGEN DES BEWEGUNGSAPPARATES BESSER ANERKENNEN UND ABSICHERN.
* BETRIEBE ZU WIRKSAMER PRÄVENTION UND GESUNDEN ARBEITSBEDINGUNGEN VERPFLICHTEN.
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