Knappe Ressourcen der Datenschutzbehörde Thema im Justizausschuss
Sämtliche Oppositionsanliegen vertagt
Im Justizausschuss des Nationalrats stand der aktuelle Tätigkeitsbericht der Datenschutzbehörde zur Diskussion. Behördenleiter Matthias Schmidl und die stellvertretende Leiterin Elisabeth Wagner berichteten den Abgeordneten über knappe Ressourcen angesichts steigender Datenschutzbeschwerden sowie neuer Aufgaben. Auch Justizministerin Anna Sporrer meinte, die Planstellen der Behörde würden künftig nicht ausreichen.
Die von den Oppositionsparteien auf die Tagesordnung gesetzten Entschließungsanträge wurden von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
RÜCKBLICK AUF HERAUSFORDERNDES JAHR 2025
Die Datenschutzbehörde (DSB) habe ein herausforderndes Jahr hinter sich, heißt es im einststimmig zur Kenntnis genommenen Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr. (III-334 d.B.). So verzeichnete die Behörde 2025 bei den Beschwerdeverfahren sowohl national als auch grenzüberschreitend eine deutliche Steigerung der Verfahrenseingänge. Insgesamt wurden 3.403 Individualbeschwerden von der DSB mittels Bescheid oder Einstellung erledigt (2024: 2.397). Ebenso deutlich gestiegen ist dabei die Zahl der Eingänge, und zwar von 3.019 (2024) auf 5.300 (2025). Außerdem sind 1.364 grenzüberschreitende Beschwerden in Österreich und 173 aus dem Ausland eingelangt. Bei einer wesentlichen Anzahl der gemeldeten Vorfälle ging es um Hackerangriffe auf Unternehmen oder sonstige Einrichtungen, darunter unzählige unterschiedliche Ransomware-Attacken.
Auch das Phänomen einer Vielzahl von mit Hilfe von KI erstellten Beschwerden würde erhebliche Ressourcen der DSB binden. Zudem seien weitere Aufgaben hinzugekommen, wie etwa durch das Informationsfreiheitsgesetz. Auch Unionsrechtsakte wie beispielsweise die KI-Verordnung oder die Verordnung über die Transparenz und das Targeting in der politischen Werbung würden die DSB beschäftigen. Dazu komme, dass der EU-Vorschlag für eine „Digitale-Omnibus-Verordnung“ unter anderem eine bedeutsame Novelle der DSGVO vorsehe. Hinzugekommen sei für die DSB auch die Zusammenarbeit mit dem seit 2025 aktiven parlamentarischen Datenschutzkomitee.
BEHÖRDENLEITUNG SIEHT MEHRBEDARF VON 27 PLANSTELLEN
Die steigende Anzahl an Beschwerdeverfahren sowie die zunehmenden Aufgaben thematisierten auch der Leiter der Datenschutzbehörde Matthias Schmidl und die stellvertretende Leiterin Elisabeth Wagner im Ausschuss. Bei „real sinkender Zahl an Bediensteten“ wegen weniger Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten bzw. Sachleistungen seien innerhalb der DSB Schwerpunktsetzungen vorgenommen worden, ließ Schmidl wissen. So würden Beschwerden prioritär behandelt, die telefonische Erreichbarkeit, die Teilnahme von Mitarbeitenden an Veranstaltungen und die Abgabe an Stellungnahmen bei Begutachtungsverfahren seien aber eingeschränkt worden. Da aufgrund der Ressourcenknappheit nicht alle Verfahren innerhalb vorgesehener Fristen erledigt werden können, seien wegen Säumnisbeschwerden im letzten Jahr Kosten in der Höhe von 10.000 Ꞓ zu begleichen gewesen, so Schmidl.
Justizministerin Anna Sporrer meinte, ihr Haus setze sich dafür ein, dass es die erforderlichen Ressourcen zu Verfügung gestellt bekomme, aber in Sparzeiten sei es bereits eine gute Nachricht, dass die Planstellen soweit erhalten werden konnten. Ihr sei aber bewusst, dass diese für die Datenschutzbehörde in Zukunft nicht ausreichen werden, um ihren Aufgaben nachzukommen.
Süleyman Zorba (Grüne) problematisierte die knappen Ressourcen der Datenschutzbehörde und hakte nach. Laut Behördenleiter gebe es einen Mehrbedarf von 27 zusätzlichen Planstellen.
NOVELLE DES DATENSCHUTZGESETZES IN KOORDINIERUNG
Die Mandatare Markus Tschank (FPÖ) und Manfred Sams (SPÖ) interessierten sich unter anderem für KI-generierte Beschwerden bzw. Möglichkeiten des Einsatzes künstlicher Intelligenz in der Behörde selbst. Bei Online-Beschwerdeformularen würden Sperren gesetzt, damit sie nicht von Webcrawlern systematisch abgesucht werden, ansonsten könne man KI-Beschwerden aber nicht verhindern, sagte Schmidl. In der DSB komme KI bei Textzusammenfassungen und Übersetzungen zum Einsatz, allerdings ohne personenbezogene Daten.
Die Abgeordneten Tschank (FPÖ) und Henrike Brandstötter (NEOS) erfuhren ferner, dass der Vollzug des Politische-Werbung-Gesetzes zwischen der KommAustria und der Datenschutzbehörde aufgeteilt sei, wobei der Großteil die KommAustria betreffe.
Zu Bettina Zopf (ÖVP) sagte der Behördenleiter, dass die Datenschutzbehörde den Gemeinde- und Städtebund bezüglich Informationsfreiheitsgesetz eingebunden und Sensibilisierungsschulungen abgehalten habe. Die häufigsten Datenschutzverstöße kämen aus dem privaten Bereich und betreffen vermehrt Glücksspielangelegenheiten, beantwortete er eine weitere Frage der Mandatarin.
Sinnvoll erachten würde der Behördenleiter eine Novelle des Datenschutzgesetzes, um nicht in jedem Fall einen Bescheid erlassen zu müssen und Verfahrensführungen effizienter zu gestalten. Es gehe um die Beschleunigung der Verfahrensführung sowie um punktuell längere Verjährungsfristen. Letzteres sieht FPÖ-Mandatar Tschank hinsichtlich erhöhter Strafzahlungen kritisch, wie er im Ausschuss darlegte. Diese Bedenken seien nachvollziehbar, meinte Schmidl, allerdings sei es nie das Ziel, Unternehmen oder Privatpersonen in die Insolvenz zu schicken, sondern rechtswidriges Verhalten zu sanktionieren. In der überwiegenden Zahl der Fälle, die vor den Verwaltungsgerichtshof gebracht werden, würde die Strafe bestätigt oder nur schwach reduziert werden, so die Auskunft an Sophie Marie Wotschke (NEOS).
Die Justizministerin sagte, eine Novelle des Datenschutzgesetzes sei bereits ausgearbeitet und in Koordinierung geschickt worden. Da für eine Unterbringung im Budgetbegleitgesetz kein Konsens erzielt werden konnte, werde man sich über den Sommer weiter damit beschäftigen.
FPÖ: STRAFRECHTLICHE SANKTIONIERUNG VON ILLEGALEN GRENZÜBERTRITTEN
Angesichts der anhaltenden Herausforderungen durch illegale Migration und der damit verbundenen Kriminalität sei es erforderlich, illegalen Grenzübertritt nach Österreich als strafbare Handlung einzustufen, heißt es in einem FPÖ-Entschließungsantrag (948/A(E)). Diese dürfe kein „Kavaliersdelikt“ bleiben, betonte Antragsteller Harald Stefan im Ausschuss. So fordern die Freiheitlichen unter anderem, Haftstrafen für „Geschleppte“ in eigenen Haft- und Ausreisezentren vorzusehen, das Strafmaß für Schlepper drastisch zu erhöhen oder bei Gefährdung von Beamten ausschließlich die Höchststrafe anzuwenden. Als Ausnahme will die FPÖ etwa definieren, dass Schutzsuchende, die sich unmittelbar nach der Einreise freiwillig bei den Behörden melden, von der Strafverfolgung ausgenommen werden, sofern sie glaubhaft machen, dass sie aus keinem sicheren Drittsaat kommen.
Seine Fraktion bekenne sich zu „Null-Tolleranz bei illegaler Migration“ sowie zur Ausweitung des Modells „Haft im Herkunftsland“, erklärte Josef Hechenberger (ÖVP), der den von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommenen Vertagungsantrag stellte.
GRÜNE GEGEN MISSBRÄUCHLICHE ABMAHNUNGEN FÜR SOCIAL-MEDIA-LIKES
Die Grünen setzen sich im Medienrecht dafür ein, missbräuchliche Abmahnungen und Gerichtsverfahren für sorgfältig handelnde Inhaber von Social-Media-Accounts zu unterbinden (959/A(E)). Sie kritisieren unter anderem, dass die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen nicht zeitgerecht umgesetzt worden sei. Gegen Hass und Hetze im Netz sei entschieden vorzugehen, so die Grünen. In den letzten Monaten sei es aber zu Fällen gekommen, in denen User wegen bloßer Likes oder wegen Kommentaren Dritter, die in einer zumutbaren Zeit nicht gelöscht werden konnten, belangt oder vor das Strafgericht gezerrt worden seien. Die Grünen fordern daher eine gesetzliche Regelung, um sowohl eine Kostenbelastung wegen solcher missbräuchlicher Abmahnungen, als auch eine überschießende Sanktionierung und Kriminalisierung von „Likes“ zu verhindern, wie Antragstellerin Alma Zadić im Ausschuss ausführte. Vor kurzem habe es dazu auch eine OGH-Entscheidung gegeben.
Ausschussobmann Klaus Fürlinger (ÖVP) verwies dazu auf einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums. Seine Fraktion sei hier verhandlungsbereit, wenn die Einführung einer Klarnamenpflicht Teil der Lösung sei. Er wolle aber keine Regelung, „wo jeder jeden ungestraft verleumden darf“, so Fürlinger. Sophie Marie Wotschke (NEOS) sah Handlungsbedarf im Medienrecht, sie und ihre Fraktionskollegin Henrike Brandstötter sprachen sich aber gegen eine Klarnamenpflicht aus. Diese „ideologische Debatte“ habe damit nichts zu tun und löse keine Probleme, so Brandstötter.
Markus Tschank (FPÖ) verwies auf „ein kostenschonendes Instrument“ im Bereich der Besitzstörungsklagen, das auch hier angedacht werden könne. Er sehe es kritisch, aus einem „bloßen Nicken“ eine Verleumdung abzuleiten, weshalb es hier eine Lösung brauche.
GRÜNE FÜR KONVERSIONSMASSNAHMEN-SCHUTZ-GESETZ
Die Grünen schlagen eine gesetzliche Lösung zum Schutz vor Konversionsmaßnahmen oder konversiv-reparative Praktiken vor (296/A). Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben. Geht es nach den Grünen, soll die Durchführung solcher Maßnahmen bei vier Personengruppen verboten werden: bei Minderjährigen, bei jungen Erwachsenen unter 21 Jahren bei Ausnützung einer Zwangslage oder eines Mangels an Urteilsvermögen, bei nicht-entscheidungsfähigen bzw. wehrlosen Personen sowie bei Vorliegen eines besonderen Autoritätsverhältnisses. Eine Einwilligung der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung sollte nicht wirksam sein, so die Grünen. Bei Verstößen schlagen sie bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Konversionstherapien würden gegen die Menschenwürde verstoßen und könnten mit Folter gleichgesetzt werden, betonte Alma Zadić (Grüne). Ein dementsprechendes Verbot sei auch im Regierungsprogramm festgeschrieben.
Sowohl Gudrun Kugler (ÖVP) als auch Selma Yildirim (SPÖ) verwiesen darauf, dass zwischen den Regierungsfraktionen dazu Verhandlungen laufen. Für Yildirim ist es in diesem Bereich „höchst an der Zeit“ für Änderungen.
GRÜNE FÜR WIRKSAMES TRANSPARENZREGISTER
Die Grünen setzen sich dafür ein, das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register im Einklang mit den Empfehlungen des Rechnungshofs sowie anhand von internationalen Transparenz- und Antikorruptionsstandards weiterzuentwickeln (832/A(E)). Insbesondere seien wesentliche Informationen über konkrete Lobbying-Tätigkeiten nicht allgemein öffentlich einsehbar. Zudem fordern sie, die Datenqualität und Aktualität der Registereinträge zu verbessern, die Ausnahmen im Anwendungsbereich zu überprüfen, wirksame Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Eintragungs- und Aktualisierungspflichten zu schaffen. Sie sprechen sich außerdem für die Einführung eines legislativen Fußabdrucks zur nachvollziehbaren Dokumentation wesentlicher Kontakte zwischen Lobbyistinnen und Lobbyisten sowie politischen Entscheidern sowie für die Schaffung effektiver Sanktionsmechanismen aus. Ziel sei es, durch mehr Transparenz, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu politischen Entscheidungen zu stärken, hielt Alma Zadić (Grüne) fest.
Gudrun Kugler (ÖVP) stimmte dem Antrag der Grünen in Bezug auf Verbesserungen bei den Registerblättern zu. Diese müssten aktuell und aussagekräftig sein. Sie wolle aber „eine Lanze für den Beruf der legitimen Interessensvertretung brechen“, der nicht „unter Generalverdacht“ gestellt werden dürfe, so die ÖVP-Mandatarin. Es sei wichtig, den Empfehlungen des Rechnungshofs nachzukommen, Zadić habe dazu in ihrer Zeit als Ministerin eine Arbeitsgruppe eingerichtet, so Selma Yildirim (SPÖ).
GRÜNE FÜR BEIBEHALTUNG DER DREIJÄHRIGEN VERBRAUCHER-ENTSCHULDUNGSMÖGLICHKEIT
Die Grünen sprechen sich in einem weiteren Gesetzesantrag dafür aus, die befristete dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft beizubehalten (904/A)). Im Lichte der fortgesetzten multiplen Krisen und der positiven Erfahrungen mit dem dreijährigen Verfahren sei ein Auslaufen der Regelung im Juli 2026 für betroffene Privatpersonen nicht zu rechtfertigen. Eine Rückkehr zur längeren Entschuldungsdauer von fünf Jahren würde aus Sicht der Grünen nicht nur eine Ungleichbehandlung zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen, sondern auch die soziale und wirtschaftliche Integration überschuldeter Personen verschlechtern. Alma Zadić (Grüne) sprach von einer „hart erkämpften Errungenschaft“ im Jahr 2021. Auch der Dachverband der Schuldnerberatung habe sich für die Beibehaltung ausgesprochen.
Laut Sophie Marie Wotschke (NEOS) befindet man sich dazu regierungsintern gerade in Verhandlungen. Auch Markus Tschank (FPÖ) ortete den Bedarf an einer schnellen Entschuldung, in diesem Fall müsse aber an der Mindestquote für Gläubiger gearbeitet werden.
FPÖ FORDERT SOFORTPAKET ZUR ENTLASTUNG DER JUSTIZANSTALTEN
Zwei FPÖ-Initiativen wurden zudem ein weiteres Mal von den Regierungsfraktionen auf die Wartebank geschoben. So pochen die Freiheitlichen auf ein Sofortpaket zur Entlastung der Justizanstalten (572/A(E)). Es brauche eine rasche und dauerhafte Senkung der Belegungsquote unter 100 Prozent, ein Ende der Doppel- und Dreifachbelegung, eine Erweiterung von Kapazitäten und die Modernisierung bestehender Häuser sowie ein Verlegungs- und Personalreservekonzept zur sofortigen Entlastung besonders belasteter Anstalten, heißt es im Antrag. Für FPÖ-Mandatar Christian Lausch ist daher die einzige Lösung, die heimischen Gefängnisse durch das Modell „Strafverbüßung im Heimatland“ für rund 2.000 ausländische Häftlinge zu entlasten.
Ihr Plan zur Entlastung der Gefängnisse habe keine „Massenentlassungen“, wie von ÖVP-Mandatar Josef Hechenberger befürchtet, und keine „Generalamnestie beinhaltet, berichtete die Justizministerin. Vielmehr sei es um vorzeitige Entlassungen bei Wohlverhalten für bestimmte Insassen mit kurz- und mittelfristigen Haftstrafen gegangen, auf die man auch schon bisher gesetzt habe. Um die hohen Belagszahlen zu verringern habe man zudem bereits den elektronisch überwachten Hausarrest sowie die „Haft in der Heimat“ ausgeweitet. Auch bauliche Maßnahmen – in Zusammenarbeit mit der Bundesimmobiliengesellschaft seien in Planung, so Sporrer.
Zudem fordert die FPÖ eine Senkung der Gerichtsgebühren, um den Zugang zur Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger erschwinglich zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Österreichs in der Europäischen Union zu verbessern (259/A(E)). Österreich sei mit den Einnahmen durch Gerichtsgebühren der Spitzenreiter in der EU und in Europa insgesamt, machte Harald Stefan (FPÖ) geltend. (Schluss Justizausschuss) fan/med
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