Verbindliche Richtlinien bei PVA-Begutachtungen als wichtiger Fortschritt
KOBV Österreich – Der Behindertenverband fordert konsequente Umsetzung
Der angekündigte und gestern beschlossene verbindliche „Verhaltenskodex“ für Gutachter:innen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist für den KOBV Österreich – Der Behindertenverband der nächste wichtige Schritt, um medizinische Begutachtungsprozesse angenehmer zu gestalten. Die neuen Richtlinien treten – so wie der ebenfalls geforderte und im April geltend gemachte Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson – ab 1. September in Kraft.
„Eine verständliche Kommunikation auf Augenhöhe ist die Basis für eine respektvolle Begutachtung“, betont Franz Groschan, Präsident des KOBV Österreich – Der Behindertenverband. Da Begutachtungen, etwa für den Erhalt von Pflegegeld oder einer Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension, für Menschen mit Behinderungen angesichts von Stress, Angst und Scham eine zusätzliche Belastung bedeuten, kann sich ein angemessenes Verhalten der Gutachter:innen sehr positiv auf den Prozess selbst auswirken, wie man in den Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände weiß.
ZEIT FÜR DARSTELLUNG DER EIGENEN SITUATION
„Oft kostet bereits das Stellen eines Antrags viel Überwindung, weil bei manchen Betroffenen große Unsicherheit herrscht. Sie tun es, um ihren Rechtsanspruch durchzusetzen und lassen dafür Begutachtungen, die unangenehm sein können, über sich ergehen. Das muss entsprechend anerkannt werden“, erklärt Regina Baumgartl, Generalsekretärin des KOBV Österreich – Der Behindertenverband.
Besonders positiv ist für sie, dass Versicherten im Rahmen der Begutachtung „ausreichend Raum, ihre Situation darzustellen“ zugestanden werden soll, wie in der Richtlinie festgehalten ist. „Zeitmangel ist eines der größten Probleme, das in Zukunft hoffentlich besser gelöst werden kann. Wie sollen Gutachter:innen zu einem objektiven Ergebnis kommen, wenn sie sich nicht intensiv genug mit dem Gesundheitszustand der Betroffenen auseinandersetzen?“, fragt Baumgartl. Eine Herausforderung, die allerdings bleibt, ist die Tatsache, dass es grundsätzlich zu wenige Gutachter:innen gibt.
FORTBILDUNGEN NICHT NUR IM MEDIZINISCH-FACHLICHEN BEREICH
Indes begrüßt der KOBV Österreich – Der Behindertenverband, dass die Gutachter:innen im Verhaltenskodex explizit auf die Wichtigkeit von Vorbefunden aufmerksam gemacht werden, da „aktuell leider nicht immer alle medizinischen Unterlagen Berücksichtigung finden“, wie Baumgartl beschreibt. Weiterbildungen im Bereich der sozialen Kompetenz, wie sie in der Richtlinie nahegelegt werden, sind für den KOBV Österreich – Der Behindertenverband ebenfalls unerlässlich.
„Mit dem Verhaltenskodex sind wichtige Standards fixiert worden. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit diese tatsächlich erfüllt werden“, meint Groschan. „Im Interesse der Betroffenen ist eine konsequente Umsetzung jedenfalls entscheidend“, fügt er hinzu und verweist darauf, dass es im Begutachtungsprozess noch weiteren Verbesserungsbedarf, etwa in Bezug auf die Praxis der Hausbesuche, gibt.
ÜBER DEN KOBV:
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband setzt sich seit 1945 für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Unser Ziel ist eine barrierefreie, inklusive und sozial gerechte Gesellschaft für alle.
KOBV Österreich – Der Behindertenverband
Natalie Schmidt, BA
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