Weichenstellungen für die Zukunft der Gas-Verteilernetze

Der Ausstieg aus fossilem Gas braucht einen klaren Rechtsrahmen, sonst drohen unnötige Infrastrukturkosten.

Für die Zukunft der österreichischen Gas-Verteilernetze müssen jetzt die richtigen Weichen gestellt werden. Die Energiewende erfordert den Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Gas. Doch dieser Ausstieg braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen, sonst drohen unnötige Kosten für den Aufbau einer doppelten Infrastruktur. Mit dem Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und dem Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) – beide derzeit auf Regierungsebene in Behandlung – sollte deshalb ein klarer gesetzlicher Ordnungsrahmen für die Transformation der Netze geschaffen werden. Das forderte der Geschäftsführer der Linz Netz Gmbh, Johannes Zimmerberger, beim Energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 2. Juli 2026.

Die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit Brigitte Ederer verwies auf die langfristigen Folgen der jetzt anstehenden Entscheidungen: „Es geht darum, für die nächsten Jahrzehnte die richtige Infrastruktur zu schaffen. Unnötige Investitionen müssen unbedingt vermieden werden, denn die Kosten tragen letztlich die Konsumentinnen und Konsumenten.“

AUSBAUEN ODER STILLLEGEN?

Die große Herausforderung, so Johannes Zimmerberger besteht darin, dass im Hinblick auf den Klimaschutz zwei Strategien möglich sind, die aber jeweils völlig unterschiedliche Herausforderungen mit sich bringen: Ein völliger Ausstieg aus Gas führt zur Stilllegung des Netzes in den betroffenen Gebieten. Hingegen macht ein Umstieg auf erneuerbare Gase den Ausbau und die teilweise Aufrüstung der Netze nötig. Schon jetzt ist die Nutzung von Erdgas stark rückläufig. Bei Linz Netz sinkt beispielsweise die Zahl der Hausanschlüsse seit 2016 kontinuierlich, während die Länge des Gasnetzes in dieser Zeit annähernd unverändert blieb. „Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, würde das bedeuten, dass die Netzkosten auf immer weniger Abnehmer aufgeteilt werden müssen und daher längerfristig stark steigen“, erläutert Zimmerberger, „wir brauchen daher eine Transformation der Netze.“ In den Haushalten wird Gas vorwiegend zum Heizen und vor allem in städtischen Ballungsgebieten (in geringerem Ausmaß) zum Kochen verwendet. Industrie und Gewerbe benötigen Gas als Quelle für Prozesswärme. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, erläutert Zimmerberger: „In reinen Wohngebieten wird es sinnvoll sein, die Haushalte auf Fernwärme oder Wärmepumpen umzustellen. Gewerbezonen werden auch künftig Gas brauchen, allerdings Biogas oder Wasserstoff. Wir brauchen eine verbindliche regionalen Wärme- und Energieraumplanung, um diese Fragen zu entscheiden.“

So soll vorab geklärt werden, ob ein bestimmtes Gebiet mit Fernwärme versorgt werden kann. Wo es eine Fernwärme-Infrastruktur gibt, soll das Gasnetz stillgelegt und die kostspielige Parallelversorgung aufgelöst werden. Solche Entscheidungen sind dort besonders wichtig, wo alte Leitungen saniert werden müssten. Vor allem im städtischen Bereich sind viele Leitungen in die Jahre gekommen und müssen aus Sicherheitsgründen entweder erneuert oder außer Betrieb genommen werden. Zimmerberger: „Alte Leitungen durch moderne PE-Rohre zu ersetzen, verursacht Kosten in Millionenhöhe, durch die aber keinerlei Mehrwert entsteht, wenn im betroffenen Gebiet ohnehin die Fernwärme ausgebaut wird. Nicht jede Leitung, die derzeit saniert werden müsste, wird künftig tatsächlich benötigt.“

BEHÖRDLICHE ENTSCHEIDUNGEN

Die Stilllegung von Netzbereichen bedeutet, dass dort sämtliche Haushalte von der Gasversorgung getrennt werden und sich entsprechend umstellen müssen. So eine Umstellung kann nicht von den Netzbetreibern vorgeschrieben werden, sondern erfordert eine behördliche Anordnung auf der Basis verpflichtender Stilllegungspläne. Die Erstellung solcher Stilllegungsplänen auf Basis einer verbindlichen integrierten Energie- und Wärmeraumplanung stellt daher eine zentrale Forderung der Netzbetreiber dar. Bei der Umstellung der Heizsysteme auf Fernwärme darf auf die vorhandenen Gasherde nicht vergessen werden, erinnert Zimmerberger: „Die Herde benötigen nur wenig Gas, doch wenn sie als einzige Verbraucher übrigbleiben, müssten sie einen übergroßen Anteil an den verbleibenden Netzkosten tragen. Daher sollten finanzielle Anreize zur Umstellung der Gasherde im Regulierungsmodell berücksichtigt werden.“

ERNEUERBARE GASE

Wo Gas als Energieträger weiterhin unersetzbar bleibt, etwa für die Prozesswärme in Gewerbe und Industrie, wird künftig Biomethan eine immer größere Rolle spielen. Biomethan kann fossiles Gas unmittelbar ersetzen und über das bestehende Gasnetz transportiert werden. Langfristig wird auch mehr und mehr Wasserstoff zum Einsatz kommen, allerdings, so Zimmerberger, vorwiegend in der Industrie und nicht in den Haushalten. Für den Transport von Wasserstoff muss eine eigene Infrastruktur aufgebaut werden. Dies kann durch Nutzung von nicht mehr für den Erdgastransport benötigten Leitungen („Umwidmung“) erfolgen, wird aber darüber hinaus die Neuerrichtung von Leitungen erfordern. Hier fehlen vor allem noch die regulatorischen Rahmenbedingungen, merkt Zimmerberger an: „Für Wasserstoff wird zunächst ein sogenanntes Startnetz entstehen – ein erstes Leitungsnetz, das vor allem Industrie- und Kraftwerksstandorte miteinander verbindet und je nach Nachfrage schrittweise erweitert werden kann. Die regulatorischen Regeln für die Nutzung müssen erst noch geschaffen werden.“

Das Forum Versorgungssicherheit ist die gemeinsame Plattform von fünf Verteilernetzbetreibern: Wiener Netze, Netz Niederösterreich, Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich.

Linz Netz
Susanne Gilhofer
Telefon: +43 732 3403 3424
E-Mail: s.gillhofer@linzag.at
Website: https://www.linznetz.at

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