Sportbudget 2027 und 2028: Aufstockung der Mittel für tägliche Bewegungseinheit in Bildungseinrichtungen

Kürzungen sind demgegenüber bei allgemeiner Sportförderung vorgesehen

Der Budgetvoranschlag für den Bereich Sport ist im Budgetkapitel Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport enthalten. Die Auszahlungen für die gesamte Rubrik sind für 2027 mit 608,6 Mio. Ꞓ und für 2028 mit 609,3 Mio. Ꞓ veranschlagt. Der Bereich Sport stand heute in einem eigenen Teil der Beratungen über das Doppelbudget 2027 und 2028 (494 d.B., 495 d.B.) im Budgetausschuss zur Debatte. Für die allgemeine und besondere Sportförderung zusammen sind 2027 198,3 Mio. Ꞓ, für 2028 194,2 Mio. Ꞓ vorgesehen (2026: 195 Mio Ꞓ). Zudem wird eine jährliche Förderung von 6,5 Mio. Ꞓ für die Bundessporteinrichtungen GmbH bis 2028 fortgeschrieben.

Konkret soll die allgemeine Sportförderung 2027 vom Voranschlag 2026 um 6,7 Mio. Ꞓ auf 78,3 Mio. Ꞓ und 2028 nochmals um 4,1 Mio. Ꞓ auf 74,2 Mio. Ꞓ sinken. Laut Budgetbericht hängt die Abweichung insbesondere mit Kürzungen bei diversen Sportförderungen wie beispielsweise bei Sportstätten zusammen. Die Mittel für die tägliche Bewegungseinheit in Bildungseinrichtungen soll demgegenüber aufgestockt werden. Sie sollen laut Budgetdienst von veranschlagten 14 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 in den Jahren 2027 und 2028 auf 20,6 Mio. Ꞓ steigen. Eine Aufstockung der Mittel um 10 Mio. Ꞓ auf 120 Mio. Ꞓ jeweils für 2027 und für 2028 ist außerdem bei der besonderen Sportförderung vorgesehen. Die Mittel dieser besonderen Sportförderung sind im Glücksspielgesetz verankert und werden in den Budgetdetailunterlagen mit Abgaben aus dem „Sporttoto“ erläutert. Dem Budgetdienst zufolge war der Betrag für die besondere Sportförderung aus Konsolidierungsgründen für die Jahre 2025 und 2026 jeweils auf 110 Mio. Ꞓ reduziert worden.

AUFSTOCKUNG DER MITTEL FÜR TÄGLICHE BEWEGUNGSEINHEIT

Auch in Zeiten der Konsolidierung bleibe das Sportbudget stabil, hielt Staatssekretärin Michaela Schmidt fest. Damit werde der Sport nachhaltig abgesichert, zumal auch die Mittel für den Sport in den letzten zehn Jahren wesentlich stärker gestiegen seien als die Gesamtinflation. Sie werde sich aber weiterhin für Mittel im Sport einsetzen, so die Staatssekretärin. Die Schwerpunkte im Sport liegen neben dem Ausbau der täglichen Bewegungseinheit etwa in den Bereichen Nachwuchsförderung, Ehrenamt, Sportinfrastruktur sowie Gleichstellung und Inklusion, erörterte Schmidt gegenüber Maximilian Köllner (SPÖ).

In den kommenden Jahren soll das Angebot der täglichen Bewegungseinheit konsequent weiter ausgebaut werden, damit langfristig alle Kinder und Jugendlichen in Österreich Zugang zu regelmäßiger Aktivität erhalten. Durch die geplante Aufstockung sollen 75.000 zusätzliche Bewegungseinheiten zur Verfügung stehen, hielt Schmidt zu Fragen von Markus Leinfellner (FPÖ), Christoph Zarits (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) fest. Die Aufstockungen dafür seitens des Sportbudgets stellen ihr zufolge allerdings nur das Minimum dar. So sei man für zusätzliche Mittel in fortgeschrittenen Gesprächen mit dem Gesundheits- und dem Bildungsministerium, auch Mittel der Bundesländer wären Schmidt zufolge zusätzliche. Darüber hinaus sei es ein Ziel, auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in die tägliche Bewegungseinheit einzubinden.

DEBATTE ÜBER PLÄNE FÜR SPORTFÖRDERUNG

Weniger Mittel in der Sportförderung sind laut der Staatssekretärin in den Bereichen Infrastruktur und etwa bei privaten Veranstaltungen vorgesehen. Es müssten keine Infrastrukturprojekte verschoben werden, neue seien aber schwer möglich, erörterte die Staatssekretärin. Nicht mehr vorgesehen seien außerdem die Fördercalls Sport und Gesellschaft sowie Sport und Entwicklung. Gegenüber den internationalen Verbänden halte man sich an die vertraglichen Verpflichtungen, neue würden aber kaum möglich sein. Die Förderung für den Betriebssportverband laufe bis Ende 2026. Danach gehe man davon aus, dass Betriebssportförderungen wie in der Vergangenheit ohne das Ministerium durchgeführt werden können.

Gegenüber Veit Dengler (NEOS) nannte Schmidt einige Veranstaltungen, die von Kürzungen betroffen seien, wie etwa ein großes Damen-Tennisturnier, ein Golfturnier und ein Beachvolleyballturnier. Grundsätzlich werde man in Zukunft private, gewinnorientierte Veranstaltungen mit teils hohen Preisgeldern nicht mit Förderungen unterstützen, so Schmidt.

An Frauenförderungen im Sport würden etwa ein Gender Trainee Programm oder das Paket für Frauenligen weitergeführt, erörterte die Staatssekretärin. Was die Genderfrage betreffe, soll aus ihrer Sicht der Breitensport für alle zugänglich sein. Im Spitzensport würden die internationalen Verbände in Richtung verpflichtender Gentest gehen.

DUALE KARRIERE IM NACHWUCHSSPORT

Ziel im Nachwuchssport sei die duale Karriere, führte Schmidt außerdem aus. Geplant sei unter anderem, dass die ÖBB und die Post in dieser Richtung Athletinnen und Athleten einstellen.

In einem partizipativen Prozess mit den Sportverbänden werde derzeit außerdem ein Ethik-Kodex erarbeitet, so die Staatssekretärin. Der Plan sei, dass dieser ein wesentlicher Bestandteil der Bundessportförderung sein soll. Was eine Sportstrategie betrifft, gebe es einerseits im Hinblick auf Großveranstaltungen Gespräche mit der Tourismusstaatssekretärin. Weiteres sei eine Inklusionsstrategie bzw. eine Teilstrategie für den Behindertensport geplant. Die Gesamtstrategie werde sich aus Teilstrategien zusammensetzen, so Schmidt. Was die geplante Sportstätten-Datenbank betrifft, sei der Weg mit den Bundesländern geebnet. Derzeit sei man in der Ausschreibungsphase, die Länder hätten dann die Verpflichtung, die Daten der Sportstätten einzumelden.

Von neuen Technologien sei der Spitzensport zunehmend geprägt, so die Staatsekretärin. Man habe hier schon vor Jahren Projekte gefördert. 2027 und 2028 seien im Bereich Sporttechnologie je 4 Mio. Ꞓ budgetiert. Im Hinblick auf Vereine habe man unter anderem bereits umgesetzt, dass digitale Belege ausreichen und generell mehr auf dem elektronischen Weg und weniger auf Papier ablaufe, wie etwa Förderanträge.

Mitverhandelt wurden der Bundesfinanzrahmen 2027 bis 2030 und der Bundesfinanzrahmen 2028 bis 2031 (496 d.B.). (Fortsetzung Budgetausschuss) mbu

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zu den Budgets 2027 und 2028, den Änderungen gegenüber den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2027 und 2028 dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der einzelnen Kapitel.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

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