FPÖ – Thau: „Pickerl-Pflicht für Motorräder im Winter zeugt von wenig Praxisnähe!“
FPÖ fordert Erhalt der viermonatigen Toleranzfrist bei der §57a-Begutachtung für Oldtimer und Zweiräder und eine praxisnahe Lösung für Verlassenschaften
FPÖ-NAbg. Harald Thau brachte gestern gemeinsam mit FPÖ-Generalsekretär und Verkehrssprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA einen Entschließungsantrag im Nationalrat ein. Darin wird die Beibehaltung der viermonatigen Toleranzfrist bei der §57a-Begutachtung insbesondere für Oldtimer, Zweiräder und Fahrzeuge aus Verlassenschaften gefordert. Die beschlossene Novelle des Kraftfahrgesetzes sieht vor, diese Frist nach dem Stichtag ersatzlos zu streichen, was laut Thau zu Problemen in der Praxis führen würde.
„Es zeugt von wenig Praxisnähe, wenn man insbesondere Motorradfahrer oder Oldtimer-Besitzer künftig zwingt, ihre Fahrzeuge mitten im Winter zur Überprüfung zu bringen. Das ist eine völlig unnötige bürokratische Hürde für Menschen, die ihr Fahrzeug ohnehin nur in der warmen Jahreszeit nutzen und über den Winter oft abmelden“, kritisierte Thau. Das Unionsrecht würde den Mitgliedsstaaten hier ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten einräumen, die von der Regierung jedoch ignoriert würden.
Ein weiterer Kritikpunkt des Antrags betrifft die Abwicklung von Verlassenschaften. Wenn ein Fahrzeughalter versterbe, dürfe das Auto während des laufenden Verfahrens nicht bewegt werden. Fällt der Begutachtungszeitraum genau in diese Phase, drohen weitreichende Konsequenzen.
„Besonders unverständlich ist der Wegfall der Frist bei Todesfällen. Während Notare die Verlassenschaft abwickeln, drohen den Erben künftig völlig sinnlose Abschlepp- und Standgebühren, weil das Fahrzeug mit abgelaufenem Pickerl auf der Straße steht. Hier schafft die Regierung ein Problem, wo bisher absolut keines war“, erklärte der freiheitliche Abgeordnete. Abschließend betonte Thau: „Die neuen Regelungen für das Pickerl sind grundsätzlich zu befürworten. Mit der fehlenden Toleranzfrist hat die Regierung aber ein Problem geschaffen, das schlicht vermeidbar gewesen wäre. Die bewährte Frist hätte für historische Fahrzeuge und Zweiräder bleiben müssen, um den Menschen vermeidbare Kosten und unnötige Behördenwege zu ersparen!“
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