Nationalrat beschließt Novelle des Volksgruppengesetzes

Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Kärnten zur Sicherung der Zweisprachigkeit

Auf den Tag genau vor 50 Jahren, am 7. Juli 1976 wurde das Volksgruppengesetz vom Nationalrat verabschiedet. Am Jubiläumstag werden nun alle sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich verfassungsrechtlich abgesichert. Die Gesetzesänderungen sollen außerdem der Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten dienen. Die Novelle des Volksgruppengesetzes wurde als erster Punkt der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der Grünen und somit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die FPÖ sieht die Reform als Privilegierung der Volksgruppen und nicht im Sinne der Mehrheitsbevölkerung.

VERFASSUNGSRECHTLICHE ABSICHERUNG DER SECHS VOLKSGRUPPEN

Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich werden diese künftig explizit im Volksgruppengesetz genannt, abgesichert durch eine Verfassungsbestimmung. Konkret sind das die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma. Außerdem wird die Regierung dazu verpflichtet, dem Nationalrat jährlich einen umfassenden Bericht über die Lage der Volksgruppen vorzulegen, samt Stellungnahmerecht der Volksgruppenbeiräte. Mit einem Abänderungsantrag wurden im Plenum noch redaktionelle Versehen ausgebessert.

Zur Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten soll das Bezirksgericht Ferlach mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt zusammengelegt werden. Hintergrund dafür ist, dass für die kleinen Bezirksgerichte keine slowenisch sprechenden Richterinnen bzw. Richter mehr gefunden werden können. Stattdessen sollen nun an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt eigene Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet werden. Gerichtstage an den bisherigen Standorten bleiben erhalten.

Um genügend zweisprachiges Personal sicherzustellen wird ergänzend zum Gerichtsorganisationsgesetz auch das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Die Novelle erhielt ebenfalls mehrheitliche Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Bei Auswahlverfahren für die Richterausbildung sollen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden können, die auch die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels beherrschen.

FPÖ GEGEN SCHLIESSUNG VON BEZIRKSGERICHTEN

„Hände weg von den Bezirksgerichten“, sagte Michael Schilchegger (FPÖ). Hinter dem Deckmantel der Volksgruppenförderung würden Bezirksgerichte geschlossen werden, meinte er zu der aus seiner Sicht „himmelschreienden Ungerechtigkeit gegenüber der Bevölkerung“. Er stellte in Frage, ob die Schließung von Bezirksgerichten überhaupt rechtskonform sei und kritisierte außerdem die Pläne zur Errichtung von Haftanstalten in Kleingemeinden sowie die „absurde Idee der Freilassung“ angesichts des Überbelags in den Justizanstalten. Die Strafgerichte würden zwar immer milder urteilen, sodass es zu immer weniger Haftstrafen komme. Die tatsächliche Haftbelastung würde aber aufgrund des überproportionalen Anteils an ausländischen Häftlingen steigen, so Schilchegger.

Die Neuregelung der Volksgruppen-Definition sei „irreführend“, sagte der FPÖ-Mandatar. Die „Sondervorteile“ und „Privilegien“ seien „absurd“. Die Gesetzesnovelle würde dem Schutz von Partikularinteressen dienen und sei nicht im Interesse der Mehrheitsbevölkerung. Dass Richteramtsanwärterinnen und -anwärter mit entsprechenden Sprachkenntnissen einen Vorzug in ganz Kärnten und der Steiermark bekommen sollen, stehe nicht im Verhältnis zum historischen Siedlungsgebiet der Kärntner Slowenen.

Sein FPÖ-Fraktionskollege Christian Ragger meinte, die Bevölkerung würde die Zusammenlegung von Bezirksgerichten gar nicht wollen. Die Kärntner Slowenen würden „missbraucht“ werden, um das Vorhaben umzusetzen. Von Gernot Darmann (ebenfalls FPÖ) kam der Vorwurf, es würde ein falsches Bild über vermeintlich „Minderberechtigte“ gezeichnet werden. Es handle sich bei den Kärntner Slowenen um eine „bestausgestattete“ Volksgruppe, so Darmann. Was ihnen an Rechten gebühre, sei bereits verfassungsrechtlich garantiert. Die deutschsprachige Minderheit in Slowenien sei im Vergleich nicht so gut gestellt.

ÖVP: SCHRITTWEISE VERBESSERUNGEN MIT FOKUS AUF SPRACHE UND KULTUR

Minderheitenschutz müsse immer weiter entwickelt werden, meinte ÖVP-Abgeordnete Agnes Totter in Erinnerung an das Jubiläum. Das Volksgruppengesetz sei schon damals ein Meilenstein gewesen, da die Volksgruppenrechte erstmals umfassend gesetzlich geregelt wurden. Sie seien Schritt für Schritt weiter ausgebaut und die Sichtbarkeit der Volksgruppen erhöht worden. Totter betonte auch, dass die Volksgruppenanagelegenheiten im Verfassungsausschuss des Nationalrats behandelt werden. Volksgruppenpolitik sei keine Randmaterie. Der Weg der schrittweisen Verbesserung werde fortgesetzt. Die wichtigste Aufgabe sei die Weitergabe von Sprache und Kultur, meinte die ÖVP-Abgeordnete. Sie gab sich zuversichtlich, dass es bald eine Lösung zur Errichtung einer Volksgruppenschule gefunden werde. Ebenso wie Johanna Jachs (ÖVP) kritisierte sie die Erstrede seitens der FPÖ. Sie grenze fast an eine Missachtung der Volksgruppen und sei dem Haus nicht würdig, meinte Jachs. Sie betonte, dass es zu keinen Schließungen, sondern zu Ressourcenbündelung komme. Dass es gut sei, dass kein Bezirksgericht geschlossen werde, sagte auch Gabriel Obernosterer (ÖVP). Die Rechte würden im Grunde genommen bestehen bleiben.

SPÖ: DIALOG MIT DEN VOLKSGRUPPEN SOLL AUSGEBAUT WERDEN

Die ausdrückliche Nennung der sechs Volksgruppen sowie deren Absicherung im Verfassungsrang erachtet Pia Maria Wieninger (SPÖ) als wichtigen Schritt für langfristige Rechtssicherheit. Die Lösung zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit sei notwendig, weil es schwierig sei, Personal zu finden. Die Novelle des Volksgruppengesetzes löse nicht alle offenen Fragen, aber sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gute Gesetze müssten sich weiterentwickeln, meinte sie. Die Reform sei in einem konstruktiven Austausch mit den Volksgruppen entstanden. Der Weg des Dialogs soll mit dem „Volksgruppenforum“ fortgesetzt werden, erläuterte die SPÖ-Abgeordnete. Sabine Schatz (ebenfalls SPÖ) hob positiv hervor, dass der Volksgruppenbericht künftig nicht nur mehr auf die Förderungen reduziert sei. Da die Volksgruppen nach wie vor mit Diskriminierung konfrontiert seien, sei es ein „beschämendes Signal“ ihnen zu sagen, dass Minderheitenrechte egal seien, meine Schatz in Richtung FPÖ. Die dem jahrzehntelangen Spardruck geschuldete Zusammenlegung der Bezirksgerichte soll den Erfolg der Gesetzesnovelle nicht mindern, meinte SPÖ-Mandatarin Selma Yildirim (SPÖ).

NEOS FÜR AUSBAU DER KULTUR- UND SPRACHANGEBOTE IN GANZ ÖSTERREICH

Ein klares Bekenntnis für eine Gesellschaft, in der die Sprache und Kultur der Volksgruppen überall in Österreich gleichwertig Platz finde, kam von Michael Bernhard (NEOS). Im letzten halben Jahrhundert sei in der Volksgruppenpolitik nur wenig weitergegangen, meinte er. Die Aufzählung aller Volksgruppen und die verfassungsrechtliche Verankerung sei mehr als ein Symbol. Er betonte, dass die Neuerung, wonach die Volksgruppen im neuen Bericht Stellung nehmen können, auf eine Initiative der Grünen zurückgehe. Der zweisprachige Zugang zur Gerichtsbarkeit mag als Kleinigkeit erscheinen, sei aber ein Grundrecht der slowenischen Volksgruppenangehörigen in Kärnten, betonte Bernhard. Noch nicht im Volksgruppengesetz enthalten, aber den NEOS sehr wichtig sei, dass sich Kultur und Sprachen der Volksgruppen im gesamten Gebiet der Republik weiterentwickeln können. Die heutige Realität zeige, dass es nicht mehr autochthone Siedlungsbiete gebe, sondern junge Volksgruppenangehörige in größere Städte ziehen. Dort sollte es ein entsprechendes Angebot – etwa eine Volksgruppenschule in Wien – geben. In Richtung FPÖ sagte er, man erkenne die Stärke einer demokratischen Gesellschaft darin, wie sie mit den Schutzrechten einer Minderheit umgehe.

GRÜNE SEHEN TROTZ VERBESSERUNGEN WEITEREN REFORMBEDARF

Auch Olga Voglauer (Grüne) kritisierte die FPÖ-Redebeiträge und meinte, an Gesetzen wie dem Volksgruppengesetz zeige sich der Charakter der Republik. Demokratie zeige sich dort, wo Menschen verschieden seien dürfen, ohne weniger dazuzugehören. Die Gesetzesänderungen sieht sie als Verbesserungen im Sinne der Sichtbarkeit, Transparenz und Rechtssicherheit. Das Parlament sollte die Minderheiten aber nicht nur dann sehen, wenn prekäre Situationen anstehen, etwa wenn Gerichte nicht mehr besetzt werden können, so Voglauer. Die Novelle sei also noch weit weg vom eigentlichen Ziel eines umfassenden Volksgruppenrechtes. Dafür brauche es mehr Teilhabe und mehr Einbindung und Selbstverständlichkeit der Volksgruppensprachen. Auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte, dass es wichtig sei, nicht nur über Volksgruppen zu sprechen, sondern mit ihnen. Die zweisprachige Gerichtsbarkeit sollte die Regel sein und nicht die Ausnahme, sagte sie außerdem.

MINISTERINNEN BAUER UND SPORRER: NOVELLE SOLL ANERKENNUNG STÄRKEN UND ZWEISPRACHIGE JUSTIZ ABSICHERN

Die für die Volksgruppen-Agenden zuständige Ministerin Claudia Bauer sieht die Verankerung der Volksgruppen im Verfassungsrang als klares Zeichen der Anerkennung, des Respekts und der Sichtbarkeit und das Jubiläum als Auftrag, nach vorne zu blicken. Die Volksgruppen seien ein unverzichtbarer Teil der österreichischen Identität. Es gelte, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu schaffen, dass die Volksgruppen lebendig bleiben können, sagte Bauer. Das „Volksgruppenforum“ werde sie einrichten, um in einem strukturellen Diskussionsrahmen über Verbesserungen zu sprechen.

Justizministerin Anna Sporrer erklärte, dass die Lösung zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Volksgruppen erarbeitet wurde. Sie sei durch den demographischen Wandel faktisch notwendig geworden, um das Recht, die slowenische Sprache vor Behörden und Gerichten zu verwenden, weiterhin umzusetzen. Durch die Einrichtung der Kompetenzzentren sollen die Volksgruppenangehörigen künftig auch Rechtsauskünfte in ihrer Erstsprache erhalten können. Da die Reform auch strukturelle Maßnahmen bedürfe, soll die Generalsanierung des Gerichts in Klagenfurt priorisiert werden, ließ Sporrer außerdem wissen. Sozialrechtliche Verfahren, die Bezug zu den jugoslawischen Nachfolgestaaten haben, sollen außerdem von Graz nach Klagenfurt verlegt werden. (Fortsetzung Nationalrat) fan

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