Schon wieder ein Justizskandal in Wels: Rechtsextremer Hetzer bekam nach 18 Minuten Diversion
In ganz Österreich geht die Justiz viel zu lax gegen rechtsextreme Straftaten vor. Sonst wäre es nicht möglich, dass im Vorjahr fast 2.000 solcher Straftaten nur 197 Verurteilungen gegenüberstanden. In Wels häufen sich allerdings haarsträubende Fehlentscheidungen von Staatsanwaltschaft und Landesgericht.
Im Juli 2025 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Magistratsmitarbeiter ein, der auf einer Betriebsfeier als Adolf Hitler aufgetreten war und auf einer anderen den neonazistischen Kühnen-Gruß gezeigt hatte. Hanebüchene Begründung: Es habe sich um „Belustigung“ und „Satire“ gehandelt.
Im Februar 2026 endete ein Verfahren gegen einen Wirt, der eine große Fahne mit dem NS-Symbol Lebensrune gehisst hatte, mit einem Freispruch. Der Wirt hatte einschlägiges Gedankengut bestritten, obwohl in seinem Lokal rechtsextreme Schriften auflagen. Die Berufsrichter hoben den offenkundig falschen Spruch der Geschworenen nicht auf.
Im Juni 2026 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend ein, die „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ gegrölt hatten. Die rassistische Parole erfülle den Tatbestand der Verhetzung nicht, bei einem mutmaßlichen Hitler-Gruß habe es sich um bloße „Tanzbewegungen“ gehandelt. Der angesehene Strafrechtslehrer ALOIS BIRKLBAUER widerlegte in einem „Standard“-Kommentar die rechtliche Begründung für die Verfahrenseinstellung. Die Staatsanwaltschaft mache letztlich Fremdenhass salonfähig, so Birklbauer.
„Die hiesige Justiz erklärt rechtsextreme Straftaten einfach weg – mit katastrophaler Beispielswirkung“, sagt WERNER RETZL, Vorsitzender der Welser Initiative gegen Faschismus. „Ewiggestrige können sich auf eine milde Behandlung verlassen.“
Auch der neueste Skandal bestätigt diese Kritik: Am 24. Juni stand ein 56-Jähriger wegen Verhetzung vor Gericht. Die Anklage wurde nicht verlesen, sodass der einzige Zuschauer – ein Prozessbeobachter von „Stoppt die Rechten“ – nicht genau erfuhr, worum es ging. Der Richter stellte aber fest, dass es sich um keine Einzeltat gehandelt habe. Der Angeklagte ist auch Administrator der öffentlich zugänglichen Facebook-Gruppe „Unser Herbert Kickl“, wo es von nicht gelöschten Hass- und Gewaltkommentaren wimmelt („Volksverräter“, „Perverse“, „Abschaum“, „Wegsperren“, „Ersäufen“, „Erschießen“). Doch das wird gar nicht besprochen. Der Richter bietet eine Diversion an: nur 400 Euro plus 1.004 Euro Kosten für ein Gutachten, das die Verteidigung wollte. Keine Vorstrafe, keine Schulung „Dialog statt Hass“. Die Staatsanwältin ist einverstanden. Der Angeklagte bekennt sich schuldig und nimmt dankend an. Nach nur 18 Minuten kann der rechtsextreme Hetzer wieder gehen!
Wie sehr ihn der Prozess und die Diversion beeindruckt haben, zeigt er gleich am nächsten Tag. Er diffamiert als Administrator der Facebook-Gruppe „Unser Herbert Kickl“ die Regierung (“Kanzler im Luxus – Österreicher am Hungertuch!“) und provoziert dadurch übelste Kommentare („fette Sau“, „Drecksregierung“, „Parasiten“), die er auch in der Folge nicht löscht.
„Wenn Hassbotschaften mit großer Verbreitung als Kavaliersdelikt abgetan werden, kapituliert der Rechtsstaat“, erklärt WERNER RETZL. „Wir appellieren an das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft, korrigierend einzugreifen!“
„Mit Entscheidungen wie in Wels wird der klare antifaschistische Auftrag unserer Verfassung verhöhnt“, betont WILLI MERNYI, Vorsitzender des Mauthausen Komitees Österreich. „Es braucht eine rasche Evaluierung nicht allein des Verbotsgesetzes, sondern des gesamten Umgangs der Justiz mit rechtsextremen Straftaten. Denn die Defizite sind riesig.“
Mauthausen Komitee Österreich
Willi Mernyi
Telefon: +43 (0) 664 103 64 65
E-Mail: info@mkoe.at
Website: https://www.mkoe.at
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