VfGH: Untersuchungsausschüsse müssen für die Öffentlichkeit offen sein

VfGH-Erfolg für Grundrechtsorganisation epicenter.works: Demokratische Kontrolle darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden

Der Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden: Die derzeitige Einschränkung der Anhörungen in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf Medienvertreter:innen ist verfassungswidrig. Der VfGH gab dem Antrag der Grundrechtsorganisation epicenter.works und mehreren Privatpersonen damit in Teilen recht, eingebracht mit Unterstützung von Rechtsanwalt Philipp Schwarz. Das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen bleibt aber aufrecht.

„Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments. Dass dieses bisher nur hinter verschlossenen Türen eingesetzt wurde, war ein demokratischer Widerspruch. Den haben wir heute in Teilen beseitigt.“, so Thomas Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works.

„Künftig müssen Anhörungen in Untersuchungsausschüssen auch für public watchdogs öffentlich zugänglich sein. In Deutschland, Frankreich, Portugal, Spanien und dem Europäischen Parlament ist das längst Standard. Österreich ist in dieser Frage nun endlich kein Schlusslicht mehr. Das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen – und damit ein zeitgemäßer Livestream – hat der VfGH heute leider nicht aufgehoben.“

Die Grundrechtsorganisation sieht den Gesetzgeber nun gefordert, die Verfahrensordnung anzupassen. „Wir werden den Prozess weiter begleiten und für eine echte, niedrigschwellige Öffentlichkeit eintreten.“, so Lohninger.

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