ÖGB fordert 6. Urlaubswoche für alle: „Erholung darf kein Privileg für wenige sein“

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller: Aktuelle Regelung geht an der Realität moderner Erwerbsbiografien vorbei

Heute startet die zweite große Ferienwelle und auch hunderttausende Arbeitnehmer:innne starten in ihren wohlverdienten Urlaub. 5 Wochen sind in Österreich Standard – die sechste Urlaubswoche gibt es hingegen erst nach 25 Dienstjahren. „Zwar können Vordienst-, Schul-, Studien- und Karenzzeiten angerechnet werden, die aktuelle Regelung geht aber an der Realität einer modernen Arbeitswelt vorbei“, sagt Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte.

„Das Urlaubsrecht stammt aus einer Zeit, in der Menschen ihr gesamtes Berufsleben bei einem Arbeitgeber verbracht haben. Heute wechseln viele Beschäftigte mehrfach den Job. Die 6. Urlaubswoche bleibt für die meisten also ein Wunschtraum“, so Müller. „Erholung darf aber kein Privileg für wenige sein. Und ein Anspruch, der immer weniger Beschäftigte erreicht, erfüllt seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr. Der ÖGB fordert daher die 6. Urlaubswoche für alle“, so der Gewerkschafter.

ARBEITSBELASTUNG STEIGT – ERHOLUNGSBEDARF AUCH

Der ÖGB verweist darauf, dass die Arbeitsbelastung in vielen Branchen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Hoher Leistungsdruck, zunehmende Verdichtung der Arbeit, ständige Erreichbarkeit und längere Arbeitszeiten führen zu mehr Stress und Belastungen im Berufsalltag. Gerade deshalb seien ausreichende und längere Erholungsphasen wichtiger denn je.

„Wer dauerhaft leistungsfähig bleiben soll, braucht ausreichend Zeit zur Erholung. Urlaub ist kein Luxus, sondern ein wesentlicher Beitrag zu Gesundheit, Motivation und Produktivität“, betont Müller: „Von einer sechsten Urlaubswoche profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern letztlich auch die Betriebe.“

AKTUELLE RECHTSLAGE FÜR DIE 6. URLAUBSWOCHE

Derzeit erhöht sich der gesetzliche Urlaubsanspruch von fünf auf sechs Wochen grundsätzlich erst nach 25 anrechenbaren Dienstjahren.

Darüber hinaus sind für die 6. Urlaubswoche anzurechnen:

* Dienst-/Lehrzeiten aus einem im Inland bzw. im EU- und EWR-Raum zugebrachten Arbeitsverhältnis sowie Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit, wenn diese mindestens 6 Monate gedauert haben, bis insgesamt höchstens 5 Jahre.
* Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule bis höchstens 4 Jahre.
* Mit Erfolg abgeschlossene Hochschulstudienzeiten im Ausmaß der gewöhnlichen Dauer, höchstens jedoch 5 Jahre.

Insgesamt können dadurch bis zu zwölf Jahre angerechnet werden. Wer diese Möglichkeiten vollständig ausschöpft, erreicht die sechste Urlaubswoche bereits nach 13 statt nach 25 Jahren beim selben Arbeitgeber. „Viele Arbeitnehmer:innen wissen gar nicht, dass Vordienst-, Schul- oder Studienzeiten angerechnet werden können“, so der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte abschließend und empfiehlt diese Daten dem Arbeitgeber bekannt zu geben.

www.oegb.at/6Urlaubswoche

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