WBNÖ Ecker/Servus: Aktivpension macht freiwilliges Weiterarbeiten spürbar attraktiver
Der Wirtschaftsbund Niederösterreich begrüßt die heute bekannt gegebenen Details zur konkreten Ausgestaltung der Aktivpension. Ab 2027 sollen Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters bis zu 15.000 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Zusätzlich soll für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung entfallen. Eine entsprechende Entlastung ist auch für Selbstständige vorgesehen. Insgesamt sollen rund 150.000 Menschen von der Aktivpension profitieren.
„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind auf das Wissen und die Erfahrung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Mit der Aktivpension wird freiwilliges Weiterarbeiten finanziell attraktiver und vorhandenes Arbeitskräftepotenzial besser genutzt. Davon profitieren die Menschen, die länger beruflich aktiv bleiben möchten, ebenso wie unsere Betriebe und der gesamte Wirtschaftsstandort“, betont WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker.
Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus hält fest: „Wer freiwillig länger arbeitet und weiterhin Leistung erbringt, muss am Ende auch spürbar mehr davon haben. Der jährliche Steuerfreibetrag und der Entfall des eigenen Pensionsversicherungsbeitrags setzen dafür einen klaren Anreiz. Gleichzeitig können erfahrene Fachkräfte länger in den Betrieben bleiben und ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben.“
Die Aktivpension soll sowohl Menschen zugutekommen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinausschieben, als auch Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer Pension weiterarbeiten oder ab dem Regelpensionsalter in Teilpension erwerbstätig bleiben. Entscheidend ist für den Wirtschaftsbund Niederösterreich, dass die Regelung unabhängig von der Beschäftigungsform greift und sowohl unselbstständig Beschäftigte als auch Selbstständige umfasst.
Der Start der Aktivpension ist mit 1. Jänner 2027 vorgesehen. Für den Wirtschaftsbund Niederösterreich ist deshalb wichtig, dass die parlamentarische Behandlung direkt im Herbst erfolgt und das Gesetz zügig beschlossen wird. Die Betriebe brauchen rechtzeitig Rechtssicherheit, damit die notwendigen Vorbereitungen, insbesondere in der Lohnverrechnung, verlässlich getroffen werden können.
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