Disoski zu Sporrer: „Besitz und Weitergabe von Vergewaltigungsvideos müssen rasch eigener Straftatbestand werden“
Grüne: Zeit des Evaluierens ist vorbei – jetzt braucht es endlich Konsequenzen
Die Frauensprecherin der Grünen, Meri Disoski, fordert von Justizministerin Anna Sporrer Tempo bei der Schaffung eines eigenen Straftatbestands für den Besitz und die Weitergabe von Vergewaltigungsvideos. Vor weiteren Verzögerungen warnt Disoski ausdrücklich: „Wer anerkennt, dass hier eine Schutzlücke besteht, muss sie schließen und darf nicht weiter auf Zeit spielen.“
Disoski kritisiert, dass die Bundesregierung ihrem „Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt“ nicht nachkommt. „Im April kündigt Frauenministerin Holzleitner eine ,fast lane’ im Kampf gegen digitale Gewalt an. Passiert ist nichts. Eine Evaluierung des Sexualstrafrechts war für das zweite Quartal 2026 angekündigt. Statt Ergebnisse dieser Überprüfung öffentlich zu machen, kündigt die Justizministerin jetzt aufgrund des öffentlichen Drucks eine Evaluierung für den Herbst an. Das ist keine Schnellspur, das ist der Rückwärtsgang. Ich verstehe das nicht und ich glaube, keine Frau in Österreich versteht das“, kritisiert Disoski.
„Spätestens die Recherchen zu internationalen Vergewaltiger-Netzwerken, deren Spuren bis nach Österreich führen, haben Schutzlücken aufgezeigt. Die Zeit des Evaluieren ist vorbei, jetzt braucht es endlich Konsequenzen“, fordert die Grüne Frauensprecherin.
„Wir dürfen nicht vergessen, dass hinter jedem Vergewaltigungsvideo eine Frau steht, die sexualisierte Gewalt erfahren hat. Für sie endet die Gewalt nicht mit der Vergewaltigung. Sie geht weiter, wenn die Tat gefilmt, geteilt und immer wieder angesehen wird. Jedes geteilte Vergewaltigungsvideo verlängert das Leid der Betroffenen. Wer ein Vergewaltigungsvideo besitzt oder weiterverbreitet, ist nicht bloß Zuschauer. Er trägt dazu bei, dass die Gewalt weiterwirkt. Solang der Besitz und die Weitergabe solcher Videos nicht ausdrücklich durch einen eigenen Straftatbestand erfasst sind, bleibt eine gravierende Schutzlücke bestehen. Frauen haben ein Recht darauf, dass diese Schutzlücke endlich geschlossen wird“, schließt Disoski.
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