WKÖ-Trefelik: Konsument:innen drohen durch EU-Verpackungsverordnung höhere Preise und weniger Auswahl
Spürbare Auswirkungen für Konsument:innen zu erwarten – Selbst EU-Kommission sieht Handlungsbedarf – WKÖ-Bundessparte Handel fordert rasche Reparatur
Die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sind völlig unpraktikabel und schießen aus Sicht des österreichischen Handels deutlich über das Ziel hinaus. „Die EU-Verpackungsverordnung ist in ihrer jetzigen Form eine Lose-lose-Situation: Sie belastet unsere Handelsbetriebe massiv und am Ende zahlen auch die Konsumentinnen und Konsumenten die Rechnung. Gut gemeinte Regulierung darf nicht dazu führen, dass Betriebe mit Bürokratie und Kosten überfordert, Angebote eingeschränkt und Produkte für die Menschen teurer werden“, kritisiert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
LOSE-LOSE-SITUATION FÜR KONSUMENT:INNEN UND UNTERNEHMEN
Auch für die Konsumentinnen und Konsumenten drohen spürbare Folgen. Gerade kleinere Händler in der EU könnten aufgrund zusätzlicher Kosten und Verpflichtungen den Verkauf in ihre Nachbarländer einstellen, wenn sich dieser wirtschaftlich nicht mehr rechnet. Damit würden Auswahl und Angebotsvielfalt sinken. Größere Anbieter können die zusätzlichen Belastungen zwar eher über höhere Absatzmengen abfedern, müssen die entstehenden Kosten aber zumindest teilweise in ihre Preise einkalkulieren. „Die Konsumenten zahlen in beiden Fällen drauf: Bei kleineren Anbietern besteht die Gefahr, dass sie Österreich gar nicht mehr beliefern, während bei größeren Anbietern die zusätzlichen Kosten letztlich die Preise erhöhen können. Weniger Auswahl und höhere Preise dürfen nicht das Ergebnis europäischer Regulierung sein“, warnt Trefelik.
Dass die EU-Verpackungsverordnung in wesentlichen Punkten nicht praxistauglich ist, scheint mittlerweile auch auf EU-Ebene angekommen zu sein. Die Europäische Kommission sieht laut Medienberichten selbst Nachbesserungsbedarf. Das bestätigt die massive Kritik der Unternehmen an den neuen Vorgaben. Selbst die EU-Umweltkommissarin hat die Problematik rund um die Bestellung von Bevollmächtigten aufgegriffen und die nationalen Behörden dazu aufgerufen, vorerst nicht zu sanktionieren.
RASCHE NACHBESSERUNGEN NÖTIG
Die Bundessparte Handel der WKÖ setzt sich daher weiterhin intensiv dafür ein, dass die EU-Verpackungsverordnung auf europäischer Ebene nochmals überarbeitet und wirksame Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen verankert werden. Insbesondere EPU und KMU brauchen klare, verhältnismäßige und praktisch umsetzbare Vorgaben. „Die Zeit drängt: Notwendige Nachbesserungen müssen rasch erfolgen“, so Trefelik abschließend. (PWK381/ST)
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