ÖAMTC: Das ändert sich ab 1. September für Führerscheinbesitzer:innen

FSG-Novelle bringt Erleichterungen und Verschärfungen

Mit 1. September tritt die 23. Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) in Kraft. Änderungen betreffen u. a. die Gültigkeit bestimmter Lenkberechtigungen, darunter Internationale Führerscheine, Fristen bei Führerscheinprüfungen sowie Regelungen nach dem Verlust eines Führerscheins. Der Mobilitätsclub hat die wichtigsten Neuerungen für Konsument:innen zusammengefasst.

_C- und D-Schein künftig auch ab 60 fünf Jahre gültig, längere Gültigkeit internationaler Scheine_

Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Führerscheinklassen C und D: Künftig gilt auch ab dem 60. Lebensjahr die allgemeine Befristung von fünf Jahren – bisher musste die Lenkberechtigung ab diesem Alter alle zwei Jahre verlängert werden. „Die neue Regelung ist eine Erleichterung für langjährige Berufskraftfahrer:innen, die künftig weniger Behördenwege und administrativen Aufwand haben“, sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.

Ebenfalls verlängert wird die Gültigkeitsdauer Internationaler Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen, das von rund 90 Staaten, darunter viele beliebte Reiseziele der Österreicher:innen, angewandt wird: Sie sind künftig drei Jahre gültig (bisher war es ein Jahr). „Gerade für Menschen, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind, ist die längere Gültigkeitsdauer eine praktische Erleichterung“, hält die ÖAMTC-Expertin fest. Achtung: Internationale Führerscheine nach anderen Übereinkommen bleiben von dieser Regelung unberührt und gelten weiterhin für ein Jahr – dies betrifft z. B. auch große Länder wie die USA oder Kanada.

_Neue Fristen bei Führerscheinprüfungen, mehr Spielraum bei verlorenem Schein_

Wer die Führerscheinprüfung nicht besteht, kann künftig bereits nach zwölf Tagen statt wie bisher nach zwei Wochen erneut antreten. Deutlich strenger werden hingegen die Folgen von Täuschungsversuchen bei der Prüfung: „Ein erneutes Antreten ist in solchen Fällen künftig erst nach 18 Monaten möglich. Bisher betrug die Sperrfrist neun Monate“, hält Zelenka fest.

Wer seinen Führerschein verliert oder Opfer eines Diebstahls wird, kann künftig länger mit der entsprechenden Anzeigebestätigung unterwegs sein. Diese berechtigt nun bis zu acht Wochen zum Lenken von Fahrzeugen, bisher waren es vier Wochen. „In den meisten Fällen wird ein Führerschein-Duplikat ohnehin deutlich schneller ausgestellt. Ein zusätzlicher Zeitpuffer kann in einzelnen Fällen dennoch sinnvoll sein“, so die ÖAMTC-Juristin.

Neu geregelt wird auch der Umgang mit dem Verzicht auf Lenkberechtigungen: Wer komplett verzichtet, muss den Führerschein künftig ganz abgeben. Bei einem Teilverzicht wird ein neuer Führerschein mit den verbleibenden Führerscheinklassen ausgestellt.

_Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick (Stand: August 2026)_

* Wiederantritt zur Führerscheinprüfung nach negativem Ergebnis bereits nach zwölf Tagen statt zwei Wochen.
* Sperrfrist nach Täuschungsversuch bei der Prüfung 18 statt neun Monate.
* Anzeigebestätigung nach Verlust gilt bis zu acht statt vier Wochen.
* Führerscheinklassen C und D auch ab dem 60. Lebensjahr fünf statt zwei Jahre gültig.
* Internationale Führerscheine nach Wiener Übereinkommen künftig drei Jahre gültig.
* Neuer Führerschein bei Teilverzicht auf Lenkberechtigungsklassen

Alle Infos zu diesem Thema findet man auch auf der Website des Mobilitätsclubs.

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