Bund erzeugt Chaos bei der Renaturierungsverordnung
Gemeinsame Länder-Arbeitsgruppe lieferte fachlichen Vorschlag, Bund setzt kurz vor Brüssel-Frist auf eigene Zahlen. Kostenfrage bleibt offen
Unter einer ÖVP-geführten Bundesregierung stimmte Österreich im Juni 2024 im Rat der Europäischen Union durch die damalige Umweltministerin Leonore Gewessler der Verordnung zu. Die ÖVP protestierte zwar vordergründig gegen Gewesslers Vorgehen, Konsequenzen blieben jedoch aus. Auch das dokumentierte Abstimmungsverhalten der ÖVP-Mandatare im Europäischen Parlament zeigt, dass die politische Verantwortung für den Weg zur Wiederherstellungsverordnung nicht allein bei den Grünen verortet werden kann. Damit wurde die Wiederherstellungsverordnung zu geltendem Recht, das nun umzusetzen ist. Der damalige Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sitzt auch heute noch als zuständiger Bundesminister am Regierungstisch.
WOZU LÄSST MAN EXPERTEN ARBEITEN, WENN MAN IHR ERGEBNIS AM ENDE ÜBERGEHT UND SICH KOMPLETT DER VERANTWORTUNG ENTZIEHT?
Bis zum heutigen 1. September muss Österreich wesentliche Grundlagen für seinen nationalen Wiederherstellungsplan nach Brüssel melden. Vereinfacht gesagt muss Österreich der Europäischen Kommission zunächst mitteilen, welche Lebensräume in welchem Umfang vorhanden sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Diese Ausgangsdaten sind entscheidend, weil sie bestimmen, bei welchen Lebensräumen überhaupt ein Wiederherstellungsbedarf nach EU-Vorgaben besteht und welche Maßnahmen Österreich setzen muss. Da diese Frage komplex ist und vor allem die Bundesländer betrifft, wurde eine gemeinsame Arbeitsstruktur eingerichtet. Experten von Bund und Ländern haben über Monate Methoden abgestimmt, Daten ausgewertet und einen fachlich belastbaren Vorschlag erarbeitet, der auch gegenüber der Europäischen Kommission argumentierbar ist. Kurz vor Abschluss dieses Prozesses legte der Bund jedoch einen eigenen Vorschlag vor und sorgt damit für erhebliche Verunsicherung. Für zusätzliche Verwunderung sorgte, dass eine offensichtlich ahnungslose ÖVP-Abgeordnete, den gemeinsam erarbeiteten Ländervorschlag kurzerhand als „NGO-Vorschlag“ abqualifizierte. Weitaus schwerer wiegt allerdings, dass der nun vom ÖVP geführten Ministerium eingeschlagene Weg erhebliche fachliche, praktische und finanzielle Risiken birgt.
TOTSCHNIG BETREIBT KNALLHARTE PARTEIPOLITIK UND LIEFERT GRUNDEIGENTUM AN BRÜSSEL AUS
Für Svazek, Haimbuchner, Amesbauer und Rosenkranz ist das Vorgehen des Bundes mittlerweile nicht mehr fachlich, sondern nur noch parteipolitisch erklärbar. „Es hätte einen vernünftigen und fachlich tragfähigen Kompromiss gegeben, der gemeinsam mit den Ländern erarbeitet wurde. Diesen wirft Minister Totschnig nun kurz vor Schluss über Bord und ignoriert die Mehrheiten der Bundesländer. Das Ergebnis dieser Parteipolitik ist fatal. Die ÖVP breitet mit diesem Vorschlag das Grundeigentum der Österreicher auf dem Opferaltar einer planwirtschaftlich organisierten EU aus. Wer so handelt kann sich am Ende nicht aus der Affäre stehlen“, üben die Landesvertreter deutlich Kritik am Bundesminister und dessen Vorgehen. Der Bund steht dadurch vor zwei schlechten Optionen. Entweder übermittelt er seine eigene, von den fachlich nicht mitgetragene Datengrundlage nach Brüssel, oder er übermittelt keine Zahlen und riskiert damit, dass die Europäische Kommission den Wiederherstellungsbedarf selbst ableitet. Dieser widersprüchliche Kurs birgt das Risiko deutlich umfangreicherer Wiederherstellungsmaßnahmen sowie zusätzlicher Belastungen für die Länder. Nach der Übermittlung der Zahlen ist zudem davon auszugehen, dass der Bund versuchen wird, sich aus der weiteren Verantwortung zu ziehen und die konkreten Folgen den Ländern zu überlassen, in deren Kompetenz der Naturschutz fällt.
WER SOLL DAS ALLES BEZAHLEN?
Neben der ungeklärten Datengrundlage, die gegebenenfalls vom Bund ins Postfach der EU flattern wird, bleibt eine weitere entscheidende Frage unbeantwortet. Nämlich jene, wer die Kosten für die bevorstehenden Maßnahmen trägt? Die Naturschutzressorts der Länder Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich haben dazu gegenüber dem Bund eine klare Position. Die Länder haben diese unionsrechtlichen Verpflichtungen nicht beschlossen. Österreich hat ihnen auf Bundesebene zugestimmt. Entstehen daraus neue strukturelle Mehrkosten für Länder und Gemeinden, kann die Zustimmung zu einzelnen Maßnahmen nicht gleichzeitig als finanzieller Blankoscheck verstanden werden. Hinzu kommt, dass der tatsächliche Finanzierungsbedarf der Wiederherstellungsverordnung bis heute nicht abschließend beziffert werden kann und auch die europäische Finanzierung nicht ausreichend geklärt ist. „_DIE WIEDERHERSTELLUNGSVERORDNUNG KÖNNEN WIR NICHT MEHR UNGESCHEHEN MACHEN. ABER WIR MÜSSEN NICHT SEHENDEN AUGES DEN NÄCHSTEN FEHLER BEGEHEN. DER BUND HAT DIE GEMEINSAME ARBEIT MIT DEN LÄNDERN SELBST ORGANISIERT. DANN KANN ER DEREN ERGEBNIS NICHT KURZ VOR SCHLUSS BEISEITESCHIEBEN, EINE NICHT AUSREICHEND ERKLÄRTE ALTERNATIVE PRÄSENTIEREN UND DIE FOLGEN ANSCHLIESSEND DEN LÄNDERN ÜBERLASSEN. NORBERT TOTSCHNIG IST JETZT GEFORDERT, VERANTWORTUNG ZU ÜBERNEHMEN. WIR BRAUCHEN BELASTBARE DATEN, KLARHEIT ÜBER DIE FOLGEN UND EINE GESICHERTE FINANZIERUNG. ALLES ANDERE WÄRE EINE UNGLAUBLICH TEURE POLITIK AUF KOSTEN DER LÄNDER, DER GRUNDEIGENTÜMER UND STEUERZAHLER_“, so die vier Landesverantwortlichen unisono.
Land Salzburg / Büro LH-Stv. Svazek
Mag. Marco Sterk
Telefon: 0664/78027279
E-Mail: marco.sterk@salzburg.gv.at
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