Digitaler Kinderschutz: „Kinder brauchen Schutz – aber kein einfaches Aussperren“

Kinder- und Jugendanwaltschaften schlagen beim geplanten Social-Media-Gesetz einen ganzheitlichen Ansatz aus Schutz, Medienbildung, Plattformverantwortung und Beteiligung vor.

Der geplante gesetzliche Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken sozialer Medien ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig warnen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs davor, den digitalen Kinder- und Jugendschutz auf eine Altersgrenze und eine Zugangsbeschränkung zu reduzieren.

„KINDERRECHTE GELTEN AUCH IM DIGITALEN RAUM. KINDER UND JUGENDLICHE BRAUCHEN SCHUTZ VOR MANIPULATIVEN PLATTFORMMECHANISMEN, CYBERMOBBING, GROOMING UND ENTWICKLUNGSBEEINTRÄCHTIGENDEN INHALTEN. GLEICHZEITIG HABEN SIE EIN RECHT AUF INFORMATION, BILDUNG, BETEILIGUNG UND GESELLSCHAFTLICHE TEILHABE. EIN EINFACHES AUSSPERREN KANN DESHALB NUR EIN TEIL DER LÖSUNG SEIN“, wird einheitlich betont.

FUNKTIONSBEZOGENER ANSATZ IST RICHTIG

Der im Gesetzesentwurf vorgesehene FUNKTIONSBEZOGENE ANSATZ, der Zugangsbeschränkungen an besonders risikobehaftete Plattformfunktionen knüpft, wird grundsätzlich positiv bewertet. Ein generelles Nutzungsverbot für soziale Medien wäre aus kinderrechtlicher Sicht nicht zielführend.

Automatische Wiedergabe, Infinite Scroll, algorithmische Empfehlungssysteme oder manipulative Belohnungsmechanismen können die Nutzungsdauer und Interaktionen gezielt erhöhen. Diese Risiken betreffen jedoch nicht nur Kinder unter 14 Jahren.

„KINDERSCHUTZ ENDET NICHT MIT EINER ALTERSGRENZE. DIE RISIKEN MANIPULATIVER PLATTFORMMECHANISMEN VERSCHWINDEN NICHT MIT DEM 14. GEBURTSTAG. DESHALB BRAUCHT ES NEBEN ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN AUCH WIRKSAME SCHUTZMASSNAHMEN FÜR ÄLTERE JUGENDLICHE“, sind sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften einig.

PLATTFORMEN MÜSSEN MEHR VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften müssen digitale Dienste stärker nach den Prinzipien „SAFETY BY DESIGN“ UND „CHILD RIGHTS BY DESIGN“ gestaltet werden.

Dazu gehören insbesondere:

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altersgerechte Voreinstellungen,

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die Deaktivierung suchtfördernder Funktionen bei Minderjährigen,

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altersgerechte Empfehlungssysteme,

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Einschränkungen unerwünschter Kontaktaufnahmen,

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leicht zugängliche Melde-, Blockier- und Beschwerdemöglichkeiten.

„WIR DÜRFEN NICHT NUR DARÜBER DISKUTIEREN, WIE WIR KINDER VON PROBLEMATISCHEN PLATTFORMEN FERNHALTEN. WIR MÜSSEN AUCH DAFÜR SORGEN, DASS PLATTFORMEN SELBST SICHERER UND KINDERRECHTSKONFORM GESTALTET WERDEN.“

Dabei dürfe der gesetzliche Schutz nicht nur Video-Sharing-Plattformen in den Blick nehmen. Auch MESSENGER, GAMING-ANGEBOTE, COMMUNITY-PLATTFORMEN UND KI-ANWENDUNGEN bergen Risiken wie Grooming, Cybermobbing, Radikalisierung, unerwünschte Kontaktaufnahme oder problematische KI-Interaktionen.

MEDIENBILDUNG IST UNVERZICHTBAR

Ein zentraler Baustein des digitalen Kinder- und Jugendschutzes ist laut den österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften vor allem auch die FRÜHZEITIGE UND VERBINDLICHE MEDIENBILDUNG.

Kinder und Jugendliche müssen lernen, wie Algorithmen und manipulative Designs funktionieren, wie sie sich gegen digitale Grenzverletzungen schützen und welche Verantwortung sie im digitalen Raum tragen. Dies gewinnt auch deshalb an Bedeutung, weil mit 14 Jahren die Strafmündigkeit beginnt.

„WENN JUNGE MENSCHEN AB 14 JAHREN MEHR EIGENVERANTWORTUNG TRAGEN, MÜSSEN WIR SIE VORHER AUCH ENTSPRECHEND BEFÄHIGEN. MEDIENBILDUNG DARF NICHT ERST BEGINNEN, WENN PROBLEME BEREITS ENTSTANDEN SIND.“

Auch Eltern und Erziehungsberechtigte benötigen entsprechende Unterstützung, damit sie Kinder und Jugendliche kompetent begleiten können. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass digitale Bildung UNABHÄNGIG VON SOZIALER HERKUNFT UND WOHNORT zugänglich ist.

ALTERSVERIFIKATION DARF NICHT ZUR ÜBERWACHUNG WERDEN

Die geplante Altersverifikation kann ein sinnvolles Instrument des Jugendschutzes sein, muss aber DATENSPARSAM, SICHER UND TRANSPARENT ausgestaltet werden.

„DER SCHUTZ VON KINDERN DARF NICHT AUF KOSTEN DER PRIVATSPHÄRE ALLER NUTZERINNEN UND NUTZER GEHEN.“

Zudem müssen praktische Umgehungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Systeme so gestaltet werden, dass auch Personen ohne geeignete Identitätsdokumente nicht benachteiligt werden.

WIRKSAMER SCHUTZ BRAUCHT EINEN STARKEN VOLLZUG

Die zuständigen Behörden müssen für die zusätzlichen Aufgaben ausreichend ausgestattet werden. Gerade gegenüber international tätigen Plattformanbietern braucht es ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen sowie eine starke europäische Zusammenarbeit.

„EIN GUTES GESETZ IST NUR SO WIRKSAM WIE SEIN VOLLZUG. VERSTÖSSE MÜSSEN RASCH GEPRÜFT UND KONSEQUENT VERFOLGT WERDEN KÖNNEN.“

Langfristig ist eine möglichst einheitliche europäische Regelung sinnvoll, um unterschiedliche Schutzstandards und nationale Insellösungen zu vermeiden.

KINDER UND JUGENDLICHE MÜSSEN BETEILIGT WERDEN

Besonders wichtig ist für alle Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs die BETEILIGUNG JUNGER MENSCHEN. Ihre Perspektiven müssen bereits bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes und insbesondere bei der geplanten Evaluierung berücksichtigt werden.

„WER MASSNAHMEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE BESCHLIESST, SOLLTE NICHT ÜBER IHRE KÖPFE HINWEG ENTSCHEIDEN. JUNGE MENSCHEN SIND EXPERTINNEN UND EXPERTEN IHRER EIGENEN DIGITALEN LEBENSWELT. IHRE ERFAHRUNGEN MÜSSEN GEHÖRT WERDEN.“

SCHUTZ UND TEILHABE VERBINDEN

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich daher für einen GANZHEITLICHEN DIGITALEN KINDER- UND JUGENDSCHUTZ aus. Zugangsbeschränkungen können dabei ein Baustein sein. Sie müssen jedoch mit Medienbildung, Prävention, stärkerer Plattformverantwortung, Datenschutz, wirksamen Beschwerde- und Meldesystemen, ausreichenden Ressourcen für den Vollzug und echter Beteiligung junger Menschen verbunden werden.

„UNSER ZIEL MUSS ES SEIN, DASS KINDER UND JUGENDLICHE SICHER UND SELBSTBESTIMMT IN EINER DIGITALEN GESELLSCHAFT AUFWACHSEN KÖNNEN. WIR DÜRFEN SIE WEDER MIT DEN RISIKEN ALLEINE LASSEN NOCH AUS IHRER DIGITALEN LEBENSWELT AUSSCHLIESSEN. WIR BRAUCHEN BEIDES: WIRKSAMEN SCHUTZ UND ECHTE TEILHABE.“

KINDERRECHTE GELTEN ONLINE WIE OFFLINE.

Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Mag.a.iur Denise Schiffrer-Barac
Kinder- und Jugendanwältin der Steiermark
Telefon: 0316/877-4921
E-Mail: kija@stmk.gv.at
Website: https://www.kija.steiermark.at

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