NEUSTART Gewaltpräventionsberatung: Mehr als 50.000 Gefährder:innen in fünf Jahren beraten
95 Prozent geben an, durch die Beratung Alternativen zur Gewaltanwendung gelernt zu haben
Seit dem 1. September 2021 ist eine sechsstündige Gewaltpräventionsberatung nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot in Österreich für Gefährder:innen verpflichtend. NEUSTART führt die Beratungen in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Oberösterreich durch und hat in den vergangenen fünf Jahren bereits mehr als 50.000 Klient:innen beraten – rund 90 Prozent davon waren Männer.
In der von NEUSTART durchgeführten Klient:innenbefragung gaben 91 Prozent an, sich nach Ende der Beratung eher bis sehr sicher zu sein, künftig nicht wieder gewalttätig zu werden. 96 Prozent erklärten sich bereit, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen, und 95 Prozent gaben an, durch die Beratung Alternativen zur Gewaltanwendung gelernt zu haben.
Auch in der Bevölkerung findet die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung breite Zustimmung. Bei einer österreichweiten Befragung durch das Institut Integral gaben 90 Prozent der 2.120 Befragten an, diese für sehr oder eher sinnvoll zu halten. „Die Gewaltpräventionsberatung ist eine wichtige Säule im Opferschutz, denn Täter:innenarbeit verhindert Taten. Gemeinsam mit den Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern und der Polizei leisten wir damit einen wichtigen Beitrag, um häuslicher Gewalt einen Riegel vorzuschieben“, sagt Dina Nachbaur, Geschäftsführerin von NEUSTART.
In der Gewaltpräventionsberatung arbeiten Sozialarbeiter:innen von NEUSTART mit Gefährder:innen intensiv an einer sofortigen Beendigung der Gewalt. Ziel ist es, das eigene Verhalten zu verstehen, Verantwortung dafür zu übernehmen und gewaltfreie Handlungsweisen zu entwickeln. Im Jahr 2025 betreute NEUSTART in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland, Steiermark und Oberösterreich 10.068 Klient:innen. Damit ist die Gewaltpräventionsberatung nach der Bewährungshilfe die zweitgrößte Dienstleistung des Vereins.
Spricht die Polizei gegen eine Person ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus, muss diese innerhalb von fünf Tagen Kontakt mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Der erste Beratungstermin muss spätestens innerhalb von 14 Tagen stattfinden. „Der rasche Beginn der Beratung ist entscheidend: Damit nutzen wir unmittelbar ein ,window of opportunity‘, um zu deeskalieren, weiterer Gewalt vorzubeugen und die Gefährder:innen zu weiterführender Beratung oder Therapie zu motivieren“, sagt Nachbaur.
Verein Neustart
Thomas Marecek
Telefon: 0676/84 73 31 127
E-Mail: thomas.marecek@neustart.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.