Gemeinsam Energie nutzen: 6,9 Millionen Euro für neue Projekte der Energiewende
Förderprogramm „Gemeinsame Energienutzung“ unterstützt Energiegemeinschaften, Speicher und praxisnahe Forschung
SEIT 2021 KÖNNEN ENERGIEGEMEINSCHAFTEN IN ÖSTERREICH GEGRÜNDET WERDEN. MITTLERWEILE TEILEN MEHR ALS 13.000 PROJEKTE AUF LOKALER, REGIONALER UND ÜBERREGIONALER EBENE ERNEUERBARE ENERGIE. MIT DEM NEUEN FÖRDERPROGRAMM „GEMEINSAME ENERGIENUTZUNG UND INNOVATIONEN FÜR EINE OPTIMIERTE SYSTEMINTEGRATION“ SETZT DER KLIMA- UND ENERGIEFONDS DIE UNTERSTÜTZUNG DIESES MODELLS FORT UND PASST SIE AN DIE NEUEN RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN AN. AB 1. OKTOBER 2026 STEHEN DAFÜR BIS ZU 6,9 MILLIONEN EURO ZUR VERFÜGUNG, DOTIERT AUS MITTELN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE UND TOURISMUS (BMWET) UND DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR INNOVATION, MOBILITÄT UND INFRASTRUKTUR (BMIMI).
Gefördert werden bestehende Energiegemeinschaften sowie neue Projekte der gemeinsamen Energienutzung. Erstmals unterstützt die Ausschreibung auch Investitionen in gemeinschaftlich genutzte Speicheranlagen und kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit engem Praxisbezug. Zudem können künftig Projekte gefördert werden, die auf vertraglicher Basis als Peer-to-Peer-Modelle organisiert sind.
Wirtschaftsminister Wolfgang HATTMANNSDORFER: „Unser Anspruch ist, dass der Ausbau erneuerbarer Energie bei den Menschen und Betrieben ankommt: durch eine sichere Versorgung, leistbare Energie und mehr Wertschöpfung in Österreich. Dafür müssen wir heimischen Strom besser nutzen – gemeinsam erzeugen, teilen und für jene Stunden speichern, in denen er gebraucht wird. Deshalb setzen wir mit dieser Förderung erstmals auch gezielt auf gemeinschaftliche Speicher. Wir wollen, dass Haushalte, Gemeinden und Unternehmen ihre Energieversorgung stärker selbst in die Hand nehmen können. So reduzieren wir unsere Abhängigkeit von fossilen Importen und stärken den Wirtschaftsstandort.“
Innovationsminister Peter HANKE: „Gemeinsame Energienutzung ermöglicht es, erneuerbare Energie vor Ort zu nutzen. Menschen, Gemeinden und Unternehmen sind aktiv eingebunden und insgesamt steigt die Energie-Resilienz. Mit der Förderung unterstützen wir Forschung und Innovation und damit die technische Weiterentwicklung dieser Modelle.“
Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Bernd VOGL: „Energiegemeinschaften sind ein fester Bestandteil der Energiewende. Mit der neuen Ausschreibung unterstützen wir auch vertraglich organisierte Modelle, Speicher sowie praxisnahe Forschung und schaffen damit Raum für neue Lösungen.“
DETAILS ZUM FÖRDERPROGRAMM „GEMEINSAME ENERGIENUTZUNG“
Mit 1. Oktober 2026 treten neue Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft. Das Förderprogramm übernimmt diese Bezeichnung und richtet sich an Energiegemeinschaften sowie an Projekte der gemeinsamen Energienutzung im „Nahebereich“. Darunter fallen sowohl als juristische Person organisierte Modelle als auch Projekte auf vertraglicher Basis. Die bisher bekannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) sind davon umfasst.
Gefördert werden Vorhaben, die sich zu digitalen und flexiblen Bausteinen der Energiewende weiterentwickeln. Unterstützt werden unter anderem Digitalisierung und Automatisierung, Speicherung sowie die Einbindung von Elektromobilität und Wärme- und Kälteversorgung. Auch die Beteiligung von Haushalten, Gemeinden und Unternehmen soll gestärkt werden.
Das Programm zahlt damit auf die Industriestrategie Österreich 2035 ein. Forschung und Entwicklung, Innovation sowie die Anwendung neuer Energie- und Umwelttechnologien werden unterstützt und ihre Überführung in die Praxis vorangetrieben.
SERVICE: NEUE MUSTERVORLAGEN FÜR GEMEINSAME ENERGIENUTZUNG
Mit dem Inkrafttreten des ElWG gelten ab 1. Oktober 2026 neue Rahmenbedingungen für bestehende und neue Bürgerenergiemodelle. Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds unterstützt bei der Vorbereitung auf die neuen Regelungen. Dafür stehen ab sofort neue Informationen und Mustervorlagen auf energiegemeinschaften.gv.at zur Verfügung.
Die Unterlagen umfassen unter anderem Muster für Peer-to-Peer-Verträge zur gemeinsamen Nutzung von Strom auf Vertragsbasis sowie Vorlagen zu den künftig geltenden Lieferantenverpflichtungen. Weitere Materialien unterstützen bestehende Energiegemeinschaften bei der praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen. Zusätzliche Mustervorlagen, etwa für allgemeine Lieferbedingungen, Vereinsstatuten und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.
ÜBER DIE KOORDINATIONSSTELLE FÜR ENERGIEGEMEINSCHAFTEN
Die Koordinationsstelle wurde 2021 im Klima- und Energiefonds eingerichtet. Mit den neuen rechtlichen Bestimmungen wird ihr Aufgabenbereich auf alle Bürgerenergiemodelle der gemeinsamen Energienutzung erweitert. Die Mustervorlagen werden von der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften mit juristischer Expertise erstellt. In dieser arbeiten die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften und die öffentlichen Energieberatungseinrichtungen der Bundesländer zusammen.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN UND LINKS
Die Einreichfrist endet am 10. März 2027, 12:00 Uhr. Die Anträge für die unterschiedlichen Ausschreibungsschwerpunkte müssen über die Einreichportale der FFG bzw. KPC übermittelt werden. Der Leitfaden zum Programm steht hier zur Verfügung.
Details zur Ausschreibung
Glossar zur Ausschreibung
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
Plattform „Strom verbindet“
Klima- und Energiefonds
Mag. Katja Hoyer
Telefon: +43/1/585 03 90-23
E-Mail: katja.hoyer@klimafonds.gv.at
Website: https://www.klimafonds.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.