E-Bike-Versicherung lehnt Übernahme der Reparaturkosten nach einem Unfall ab: Die AK konnte helfen
EIN EHEPAAR AUS MARCHTRENK HATTE SICH 2021 ZWEI E-BIKES GEKAUFT UND AUF ANRATEN DES HÄNDLERS EINE FAHRRADVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN. ALS FÜNF JAHRE SPÄTER EIN VERSICHERUNGSFALL EINTRAT, LEHNTE DIE VERSICHERUNG DIE ZAHLUNG AB UND BEGRÜNDETE DIES DAMIT, DASS DER VERSICHERUNGSVERTRAG SCHON GEKÜNDIGT WORDEN SEI.
Am 31. Mai 2026 hatte das Ehepaar einen Autounfall bei der Fahrt in den Urlaub nach Südtirol. Dabei wurde eines der beiden E-Bikes beschädigt. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub informierte das Ehepaar das Versicherungsunternehmen. Dieses antwortete, dass bei Schäden ab 250 Euro ein Kostenvoranschlag einzureichen ist.
Der Mann brachte sein Fahrrad zur Reparatur zum Fachhändler, der laufend mit dem Versicherungsunternehmen zusammenarbeitet. Wie üblich übermittelte der Fachhändler die Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 290 Euro direkt an das Versicherungsunternehmen.
Die Versicherung weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen mit dem Argument, dass der Vertrag bereits gekündigt worden sei. Allerdings wurde die Kündigung erst mit 1. Juli 2026 wirksam, der Unfall ereignete sich also während der Vertragslaufzeit. Daher forderte die AK Oberösterreich das Versicherungsunternehmen auf, den entstandenen Schaden umgehend zu bezahlen. Fünf Tage später hatte das Ehepaar das Geld auf dem Konto.
TIPPS ZUM KÜNDIGEN EINER VERSICHERUNG
* Ihre Kündigungsrechte und die Fristen für die Vertragskündigung finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Arbeiterkammer Oberösterreich
Bianca Karr-Sajtarevic, MSc
Telefon: +43 (0)50/6906-2174
E-Mail: akooe-mediendienst@akooe-mail.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/
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