Steuerfreies Arbeiten ab dem Regelpensionsalter: Die neuen Spielregeln der Aktivpension

Am 23. September hat der Nationalrat die steuerlich begünstigte „Aktivpension“ auf den Weg gebracht. Damit wird das (Weiter-)Arbeiten nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters attraktiver gestaltet. Wolfgang Höfle, Steuerberater und Sozialversicherungsexperte bei TPA, hat die neue „Aktivpension“ unter die Lupe genommen und die wesentlichen Regelungen zusammengefasst.

Personen, die das REGELpensionsalter erreicht haben und weiterhin beruflich tätig sind, erhalten einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Ꞓ monatlich und werden zudem – ohne betragliche Begrenzung – von der Zahlung von Pensionsversicherungsbeiträgen befreit. Allerdings: Diese neuen Begünstigungen gelten erst ab Erreichen des Regelpensionsalters.

Das Regelpensionsalter für Männer ist 65 JAHRE. Bei Frauen hängt im Rahmen einer Übergangsregel das Regelpensionsalter vom Geburtsdatum ab:
REGELPENSIONSALTER NACH GEBURTSDATUM

TPA Steuerberatung
Mag. (FH) Gerald Sinabell
Telefon: +43 5 9975 – 1428
E-Mail: gerald.sinabell@tpa-group.at

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