WKÖ-Gewerbe und Handwerk begrüßt mehr Spielraum für Betriebsnachfolge
Erleichterungen stärken Familienbetriebe: Novelle zur Gewerbeordnung verlängert „Grace Period“ auf fünf Jahre – Bessere Voraussetzungen für die Betriebsfortführung
Die geplante Novelle der Gewerbeordnung, die am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen wurde, bringt wichtige Erleichterungen für die heimischen Betriebe: Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hebt die Verlängerung der sogenannten Grace Period bei Betriebsübernahmen von drei auf fünf Jahre als positives Beispiel hervor. Damit erhalten Betriebsnachfolger:innen mehr zeitlichen Spielraum, um bestehende Auflagen unter bestimmten Voraussetzungen zu erfüllen.
„Gerade für die zahlreichen Familienbetriebe im Gewerbe und Handwerk ist diese Schonfrist-Verlängerung ein wichtiger und längst notwendiger Schritt. Sie schafft mehr Zeit für Investitionen, notwendige Anpassungen und die erfolgreiche Fortführung von Betrieben über Generationen hinweg“, betont Bundesspartenobmann Manfred Denk.
ERLEICHTERUNGEN FÜR KLEINE BETRIEBE UND BESTEHENDE STANDORTE
Auch die verbesserten Möglichkeiten zur Nachnutzung von Betriebsanlagen sind ein wichtiges Signal. Künftig sollen Betriebsanlagengenehmigungen bei Nichtbetrieb erst nach sieben statt bisher fünf Jahren erlöschen. Das erleichtert die Weiterverwendung bestehender Standorte und schafft mehr Planungssicherheit.
Weitere Entlastungen betreffen eine Genehmigungsfreistellung von Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen sowie die Möglichkeit, behördlich angeforderte Unterlagen zu übermitteln, statt sie ständig vor Ort bereithalten zu müssen.
WEITERER BÜROKRATIEABBAU NÖTIG
„Die beschlossenen Änderungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Aus Sicht des Gewerbes und Handwerks dürfen wir dabei jedoch nicht stehen bleiben. Weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und zum Abbau unnötiger Auflagen müssen nun rasch folgen“, so Denk abschließend. (PWK520/HSP)
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