Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien: Patientensicherheit hat oberste Priorität

„Der ärztliche Beruf ist aufgrund der besonderen Verantwortung für Leben und Gesundheit der Patientinnen und Patienten mit besonders hohen Anforderungen an Qualität, Sorgfalt und fachliche Kompetenz verbunden“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien. „Deshalb gelten für die ärztliche Berufsausübung selbstverständlich höchste Qualitätsstandards. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, diese Standards durch kontinuierliche Qualitätssicherung und Fortbildung einzuhalten und damit die Sicherheit ihrer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.“

Die ärztliche Qualitätssicherung und die Evaluierung der Ordinationen stellen für die Ärzteschaft im niedergelassenen Bereich eine Berufspflicht dar. „Als Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien setzen wir alles daran, dass die festgelegten Qualitätsstandards eingehalten werden,“ versichert Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien. „Unsere Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie eine sichere und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung bekommen. Dafür gibt es klare Vorgaben, regelmäßige Überprüfungen und ein konsequentes Vorgehen bei festgestellten Mängeln.“

So gibt es beispielsweise regelmäßige Qualitätssicherungen in den Ordinationen durch die ÖQMED (Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH). „Dies sollte nicht nur bei Ärztinnen und Ärzten verpflichtend sein, sondern bei allen medizinischen Berufsgruppen“, fordert Kamaleyan-Schmied.

Im Jahr 2026 findet in Wien zudem die turnusmäßige Qualitätsevaluierung der ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen statt. Diese Überprüfung findet österreichweit in den einzelnen Bundesländern im Rahmen eines fünfjährigen Evaluierungszyklus statt. Dabei wird überprüft, ob die erfassten Ordinationen und Gruppenpraxen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskriterien erfüllen.

Im Zusammenhang mit dem bekannt gewordenen Fall in Wien-Favoriten hält Steinhart fest: „Der betreffenden Person wurde bereits vor mehr als zehn Jahren die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs entzogen.“ Die Kammer unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass es sich also ausdrücklich nicht um eine ärztliche Ordination gehandelt hat.

„Gesundheit ist unser wichtigstes Gut und sollte ausschließlich von hochqualifizierten Medizinerinnen und Medizinern behandelt werden, die auch mit Komplikationen und besonderen Herausforderungen umgehen können“, sagt Kamaleyan-Schmied. Im Zweifelsfall rät sie Patientinnen und Patienten zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine ärztliche Ordination handelt. Dafür stehen mehrere offizielle Verzeichnisse zur Verfügung.

1. PRAXISPLAN DER KAMMER FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE IN WIEN: Listet ausschließlich registrierte Ärztinnen und Ärzte mit gültiger Berufsausübungsbewilligung. www.praxisplan.at

2. ÄRZTELISTE DER ÖSTERREICHISCHEN ÄRZTEKAMMER: Österreichweites Verzeichnis aller zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte. www.aerzteliste-online.at

3. SUCHVERZEICHNIS FÜR ÄSTHETISCHE OPERATIONEN: Übersicht aller Ärztinnen und Ärzte, die zur Durchführung ästhetischer Eingriffe berechtigt sind. www.aerztekammer.at/aesthetische-operationen-suche

Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien
Mag. Katharina Hemmelmair
Telefon: 06649697506
E-Mail: hemmelmair@aekwien.at

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