VIRUS: Durchwachsene Ersteinschätzung zur UVP-G Novelle
Verfahrensbeschleunigungs- und Energiewenderhetorik lenkt von Projektwerber-Kuckuckseiern ab
Wien (OTS) – Eine durchwachsene Ersteinschätzung gibt die UVP-erfahrene Umweltorganisation VIRUS zur gestern neu Vorgestellten UVP-Gesetzesnovelle ab. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: Bei den für die Prüfpflicht maßgeblichen Schwellwerten wurde positives bewirkt und dass Windkraftanlagen mit der Einreichung nicht auf eine Widmung warten müssen ist auf der Haben-Seite zu verbuchen. Auf der Negativseite finden sich veritable Projektwerber-Kuckuckseier allen voran die Möglichkeit, Ausgleichsmaßnahmen und -flächen nicht im Verfahren konkretisieren zu müssen und damit einen wesentlichen Teil der UVP aus dem Genehmigungsverfahren auslagern zu können.“
Dieser aus dem Projektwerberanwaltseck stammende Vorstoß bediene Partikularinteressen und schätzt ihn VIRUS als neue Unionsrechtswidrigkeit ein. Dabei sei der Urgrund der Novelle doch gewesen, die zwei laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren vom Tisch zu bekommen. Inwieweit dies sonst gelungen sei, werde vertieft zu prüfen sein. Weiterer Rückschritt sei ein noch früheres Einfrieren des anzuwendenden Standes der Technik auf den Zeitpunkt der vollständigen Einreichung. „Das ist bei normalen Verfahren mit 1-Jähriger Dauer kein großes thema, aber bei den wenigen Problemprojekten die auch danach noch jahrelange Verfahrenszeiten haben, sehr wohl. Hier haben in der ministeriellen Arbeitsgruppe Befindlichkeiten einzelner Mitglieder Eingang in den Entwurf gefunden, ohne dass Konsens innerhalb der AG hergestellt worden ist“, kritisiert Rehm. Dies sei auch ein Ergebnis der zweiten Phase der Erstellung des aktuellen Gesetzesentwurfs. „Nach dem Fokus auf Unionsrechtliche Anforderungen ist letzten letzten Herbst voraussehbarerweise wieder die in UVP-Fragen traditionell völlig inkompetente aber wirkmächtige Wirtschaftskammer mit ihrer Verfahrensbeschleunigungsrhetorik auf den Plan getreten und reiht sich die gestrige Äußerung von WKO-Kopf in diese Tradition ein“, so Rehm. Der Industriellenvereinigung, die in ihrer Verfahrens-Weltfremdheit den veritablen Schramböck Flop Standortentwicklungsgesetz ursächlich verantwortet, käme kaum eine bessere Rolle zu. Dabei hätten sich jene Ansätzen die in den letzten 15 Jahren offenbar zu keinem Ergebnis geführt haben, man ansonsten nicht ständig erneut über Beschleunigung anstelle von Qualität reden könnte, hinreichend als unwirksam herausgestellt. „Verfahrensparteien zu beschuldigen und blinde Flecken bei Projektwerbern und Behörden die aber Jahre an Verzögerung verursachen können, zu ignorieren schafft Rechtsunsicherheit und klammert wesentliche Ursachen für die lediglich bei ausgewählten Problemprojekten lange Verfahrensdauer aus“, weiß Rehm. Insofern sei auch die Erwartungshaltung über große Zeiteinsparungen beim gegenständlichen Entwurf eher niedrig anzusetzen. „Immerhin konnte jetzt der Erkenntnis zum Durchbruch verholfen werden dass Zeitmanagement im Verfahren nicht ohne aktualisierte Zeitpläne funktionieren kann. Richtig, wiewohl von der Betonfraktion der WKO kritisiert sei es, den wichtigen Schutzgütern Boden/Fläche und Klima/Treibhausgase endlich jenen Platz in der Umweltprüfung einzuräumen, der ihnen bislang völlig gefehlt hat. Dies sei nun in Form von Immissionsminimierungsgeboten Bestandteil des UVP-G Entwurfes. „Bisher waren allerdings diese Gebote keine sehr wirksamen Hilfsmittel, die Dringlichkeit dieser Anliegen erfordert zwingend konkretere Genehmigungskriterien und die Möglichkeit der Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen – unsere diesbezüglichen Vorstöße in konkreten Verfahren sind an der derzeitigen Rechtslage gescheitert“, warnt Rehm. Zuletzt habe die UVP-Reform in Phase 3 mit der Energiewende noch einen zusätzlichen Rucksack umgehängt bekommen. „Es ist diskussionswürdig, ob man hier aus Anlassgesetzgebung bestimmte Projekte vermeintlich oder tatsächlich bevorzugen soll, wenn man es tut dann wäre es aber angebracht, im Gegenzug besonders umweltschädliche andere Vorhaben zu benachteiligen. Den Spin, die Energiewende hänge als Hauptfaktor von der UVP ab weisen wir jedenfalls als unzutreffend zurück“, so Rehm. Österreich habe bereits eine lange Tradition, die zeige wie es möglich ist, im Energiebereich nichts zu erreichen und keine Substitution fossiler Energieträger zu bewirken. „Hier wurde historisch in beispielloser Wasserkrafttrunkenheit statt sektorübergreifender Betrachtung die Aufmerksamkeit ausschließlich auf Elektrizität gesetzt (wie auch beim auf BM Köstinger zurückgehenden 100%-Strom-Ziel bis 2030) und hier wiederum ausschließlich auf Kraftwerksbau“, weiß Rehm. Damit aber sei aber nur steigende Importabhängigkeit und ein sinkender Anteil erneuerbaren Stroms am Endenergieeinsatz erreicht worden. „Bei aller Wichtigkeit neuer Kraftwerke unter neuen geänderten Rahmenbedingungen sollte dieser bereits falsifizierte Weg nicht erneuert werden und braucht es unter anderem auch nachfrageseitige Milliardeninvestitionen,“ so Rehm abschließend.
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at
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