„Erwarte von allen Parteien volkswirtschaftliche Verantwortung“
VERBUND-Aufsichtsratsvorsitzender Martin Ohneberg zur Diskussion um die Reaktivierung der Kohleverstromung am Standort Mellach.
Wien (OTS) – Ausgelöst durch die aktuelle Gaskrise in Europa wurde VERBUND im Juni 2022 von der Bundesregierung aufgefordert, im Fernheizkraftwerk Mellach die Nutzung von Kohle als Alternative zu Gas bei Lieferengpässen bzw. im Fall eines kompletten Lieferausfalls wieder möglich zu machen.
VERBUND hat die Reaktivierung der Kohleverstromung am Standort Mellach – vom Umbau- und Wartungsarbeiten über Personalressourcen bis hin zur Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Kohle am Weltmarkt wie auch der Transportslots an den Standort – geprüft und vorbereitet.
„Der Kohlebetrieb im Fernheizkraftwerk Mellach wurde im März 2020 aus betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gründen eingestellt. Die Unternehmensstrategie des VERBUND setzt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine Reaktivierung des Kohlebetriebs ist keine betriebswirtschaftliche oder gar strategische Entscheidung von VERBUND, sondern eine politische und energiewirtschaftliche. Es geht um die volkswirtschaftliche Verantwortung, Notmaßnahmen für den Fall eines Gasversorgungs-Engpasses oder-Ausfalls in Österreich vorzubereiten.
VERBUND bekennt sich zu seiner Mitverantwortung hinsichtlich der Versorgungssicherheit Österreichs mit Strom. Dafür bedarf es aber einer sauberen rechtlichen Rahmensetzung, die das Unternehmen in die Lage versetzt, als Aktiengesellschaft das Kraftwerk Mellach zu reaktivieren. VERBUND darf und kann aktienrechtlich auf seine gesetzlich vorgegebene Kostendeckung nicht verzichten.
Es ist Aufgabe der Politik, für Entscheidungen solcher Tragweite, die wider der strategischen Ausrichtung laufen, aber der Krise geschuldet sind und dem Gemeinwohl dienen, die entsprechenden Grundlagen für das Unternehmen zu liefern. Im Falle Mellach ist dies im Paragraphen 6a des Energielenkungsgesetzes geregelt: „Für Vermögensnachteile, die durch Maßnahmen auf Grund der §§ 7 Abs. 2 Z 1 und Z 2, 14 Abs. 1 sowie § 26 Abs. 1 entstanden sind, ist eine Entschädigung in Geld zu leisten.“
Allen, die jetzt eine Entscheidung verzögern oder verhindern wollen, sei gesagt: Je später diese gesetzliche Grundlage gegeben ist, umso später ist auch ein Einsatz des Kohlekraftwerks Mellach im Notbetrieb möglich. Ich erwarte von allen Parteien eine volkswirtschaftliche Verantwortung. Wir wissen alle nicht, was die kommenden Monate bringen werden. Aber eines ist gewiss, wir müssen uns vorbereiten. Wenn VERBUND einen Teil dazu beitragen kann, sollte dies nicht durch populistische Argumentationen und parteipolitischen Hickhack verunmöglicht werden. Ziel von VERBUND bleibt weiterhin der forcierte Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern sowie der Netze und der Speicher. Das ist letztlich die einzige Möglichkeit, Österreich von fossilen Energien unabhängiger zu machen und das Tempo der Erderwärmung zu drosseln. Daher setzt VERBUND auch seine Gewinne in den Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien ein und investiert in den kommenden drei Jahren über drei Milliarden Euro.“
VERBUND AG
Mag. Ingun Metelko
Unternehmenssprecherin
Tel.: +43 (0) – 50313 – 53 748
ingun.metelko@verbund.com
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