Novelle des Medizinproduktegesetzes bringt Informationspflicht bei fehlerhaften Implantaten

Neue Gesetzesbestimmung soll Sicherheit von Patient:innen erhöhen

Eine Novelle des Medizinproduktegesetzes soll die Informationspflicht von Ärztinnen und Ärzten bei fehlerhaften Implantaten erweitern. Ein entsprechender Vorschlag hat heute den Ministerrat passiert. Anlass für diese Novelle war unter anderem der europaweite Fall einer defekten Verhütungsspirale vor einigen Jahren. In Zukunft sind die für das Implantat verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Patientinnen und Patienten ohne Aufschub über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Implantate zu informieren. Sie haben ihnen demnach auch empfohlene Maßnahmen zur Behebung des Problems zu erläutern.

Gesundheitsminister Johannes Rauch dazu: „Mit der Novelle erhöhen wir die Sicherheit von Patientinnen und Patienten. Wir stellen sicher, dass sie umgehend über mögliche Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit ihren Implantaten informiert werden. Die Ärztinnen und Ärzte müssen die Information rasch weitergeben und ihre Patientinnen und Patienten über die richtigen Maßnahmen beraten.“

Mit der Novelle des Medizinproduktegesetzes möchte das Gesundheitsministerium die Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten stärken. Die entsprechende Regierungsvorlage zum Medizinproduktegesetz wird nun dem Nationalrat zugewiesen, wo sie Anfang 2023 beschlossen werden soll.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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