Weidinger: Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist wichtiger Schritt für Konsumentenschutz
Schafft Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher – Verordnungsentwurf seit gestern in Begutachtung – Start ab Mitte 2023 im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung
„Die gestern in Begutachtung geschickte Verordnung für die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein erster wichtiger Schritt für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. In einem zweiten Schritt wird die Kennzeichnung auch für verarbeitete Produkte folgen“, hält ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Peter Weidinger fest. Damit bringen Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Bundesminister Johannes Rauch einen weiteren Teil des Regierungsprogramms zur Umsetzung. Starten soll die Herkunftsbezeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ab Mitte des kommenden Jahres. Kantinen von Krankenanstalten, Pflegeheimen, Betriebsküchen oder auch Schulen müssen dann die Herkunft der Grundzutaten von Milch, Fleisch und Eiern in ihren Speisen angeben.
Weidinger weiter: „Die heimischen Konsumentinnen und Konsumenten legen Wert auf hochqualitative und regionale Produkte. Dem wird nun mit der verpflichtenden Kennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung Rechnung getragen.“ Das schaffe überdies auch Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher und unterstütze die österreichischen Landwirtschaftsbetriebe. Zudem werde in der Gastronomie die freiwillige Angabe der Herkunft künftig nachgewiesen werden müssen – auch dann, wenn es andere Lebensmittel als Milch, Fleisch oder Eier betreffe. Damit werde ein wirksamer Schutz gegen die Täuschung von Gästen eingeführt.
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